Norm: AußStrG §9 QAußStrG 2005 §2 IC1AußStrG 2005 §45 IC2AußStrG 2005 §62 A6 ZPO §514 B ZPO §526 D3 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 ZPO § 514 heute ZPO § 514 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geänder... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 AAußStrG 2005 §53 ZPO §526 C2 AußStrG § 10 heute AußStrG § 10 gültig ab 01.07.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 AußStrG § 10 gültig von 01.01.2005 bis 30.06.2011 ZPO § 526 heute ... mehr lesen...
Norm: ZPO §520 B ZPO §526 B1 ZPO § 520 heute ZPO § 520 gültig ab 01.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 520 gültig von 01.08.1989 bis 30.04.2011 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ZPO § 526 heute ... mehr lesen...
Das städtische Bezirksjugendamt hat als Vormund der mj. Hermine L. vom außerehelichen Vater Otto B. die Erhöhung der Unterhaltsleistung ab 1. März 1955 verlangt. Otto B. hat sich in seiner Äußerung außerstande erklärt, den erhöhten Betrag zu leisten. Aufgefordert, die Einkommensteuererklärung bzw. die Veranlagung durch das zuständige Finanzamt für das Jahr 1954 vorzulegen, hat er mit Eingabe vom 14. September 1955 die Bilanz für das Jahr 1954 vorgelegt. Mit Beschluß vom 19. Septembe... mehr lesen...
Norm: ZPO §526 B1 ZPO § 526 heute ZPO § 526 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Sobald ein Beschluß (der ersten Instanz) dem ganzen Inhalt nach angefochten ist, kann das Rekursgericht an seine Stelle die nach seiner Rechtsauffassung entsprechende En... mehr lesen...
Die Klägerin und Karl J. waren persönlich haftende Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft Josef J. Mit Vertrag vom 17. Juli 1953 erwarb die Beklagte das Unternehmen der offenen Handelsgesellschaft und verpflichtete sich als Gegenleistung angefangen vom 1. Juli 1953 zur Zahlung einer Leibrente von 1000 S monatlich an die Klägerin. Die Klägerin begehrt nun die Zahlung der am 1. Juli, 1. August, 1. September und 1. Oktober 1954 fälligen Raten, zusammen die Bezahlung von 4000 S ... mehr lesen...
Im Jahre 1945 stellte die Firma F. & G. beim Erstgericht den Antrag, für eine Reihe ihrer Angestellten, die unbekannten Aufenthaltes seien, darunter auch für den L. zum Zwecke der Zustellung von Entlassungs- oder Kündigungsschreiben einen Abwesenheitskurator zu bestellen. Mit dem Beschluß vom 1. Dezember 1945 wurde für eine Anzahl von Personen, darunter auch für den Revisionsrekurswerber L., ein Abwesenheitskurator gemäß § 276 ABGB. bestellt. Das Erstgericht verfügte die Zust... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2a ZPO §464 I ZPO §471 C ZPO §502 A ZPO §526 A AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 ZPO § 464 heute ZPO § 464 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat antragsgemäß mit Beschluß vom 4. März 1954 zur Sicherung des Anspruches der gefährdeten Partei auf Unterlassung, Schadenersatz und Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustandes dem Gegner der gefährdeten Partei verboten, den von ihm erzeugten Raumlufterhitzer, der derzeit unter dem Namen "Heim-Klima" in den Verkehr gesetzt wird, weiter anzukundigen, feilzubieten oder in den Verkehr zu bringen. Es wurde weiter an den Gegner das Gebot gerichtet, die bereits in den Han... mehr lesen...
Norm: EO §65 E UWG §24 ZPO §526 C EO § 65 heute EO § 65 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 65 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 65 gültig von 01.04.2009 bis 30.09... mehr lesen...
Norm: ZPO §526 B2 ZPO § 526 heute ZPO § 526 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz: Das Rekursgericht ist auch im Rekursverfahren an die in einem Aufhebungsbeschluss bekundete Rechtsansicht gebunden und es bedeutet ein Abgehen des Rekursgerichtes von die... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A3 ZPO §526 D1 AußStrG § 14 heute AußStrG § 14 gültig ab 01.01.2005 ZPO § 526 heute ZPO § 526 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §520 B ZPO §526 B1 ZPO § 520 heute ZPO § 520 gültig ab 01.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 520 gültig von 01.08.1989 bis 30.04.2011 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ZPO § 526 heute ... mehr lesen...
Auf Grund eines gegen den am 16. Juli 1951 verstorbenen Josef A. gerichteten Unterhaltsbemessungsbeschlusses bewilligte das Erstgericht zur Hereinbringung der vollstreckbaren Unterhaltsforderung der betreibenden Partei (außereheliches Kind) in der Höhe von 580 S bis zum Tode des Josef A. und von 1600 S für die Zeit vom 1. August 1951 bis 30. November 1952 die Exekution durch Pfändung der den Verpflichteten gegen die Drittschuldnerin als Übernehmerin des Nachlasses nach Josef A. zust... mehr lesen...
Norm: ZPO §471 E ZPO §503 Z1 B1 ZPO §526 B1 ZPO §528 D6 ZPO § 471 heute ZPO § 471 gültig ab 04.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2015 ZPO § 471 gültig von 01.01.1998 bis 03.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 471 g... mehr lesen...
Norm: EO §58 Abs2 EO §78 EO §402 ZPO §146 I ZPO §153 ZPO §526 D3 EO § 58 heute EO § 58 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 58 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § ... mehr lesen...
Norm: ZPO §526 D1 ZPO § 526 heute ZPO § 526 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz: Hat das Rekursgericht zu Unrecht einen Rekurs, der nach dem vorliegenden Sachverhalt abgewiesen hätte werden müssen, aus formellen Gründen zurückgewiesen, so ist der OGH b... mehr lesen...
Norm: EO §65 E EO §402 ZPO §526 D2 ZPO §527 Abs2 B3a EO § 65 heute EO § 65 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 65 gültig von 01.10.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 EO § 65 gültig von 0... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z6 G AußStrG §14 A4 EO §55 ZPO §526 C1 AußStrG Art. 10 § 2 heute AußStrG Art. 10 § 2 gültig ab 01.07.2007 AußStrG § 14 heute AußStrG § 14 gültig ab 01.01.2005 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §526 B1 ZPO § 526 heute ZPO § 526 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Der OGH kann anläßlich eines Rekurses auch einen nicht angefochtenen gesetzwidirgen Ausspruch, der in dem angefochtenen Beschluß enthalten ist, berichtigen.
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Nach vorheriger Ankündigung ließ die Tageszeitung P. ihren Abonnenten eine Buchspende lieferweise zugehen. Über Klage des Zeitungsherausgeberverbandes hat der Erstrichter gegen die Beklagte eine einstweilige Verfügung erlassen, in der er der Antragsgegnerin verbot, die unentgeltliche Zugabe von "Druckwerken oder Teilen von solchen in der Form von Büchern oder von geschlossenen Heften" an die Abonnenten der von ihr herausgegebenen Tageszeitung "P." anzukundigen und zu gewähren, obw... mehr lesen...
Durch den Auszug aus dem Markenregister ist bescheinigt, daß für die gefährdete Partei die Wortmarke "Tiefenstrahler" für elektromedizinische Bestrahlungsgeräte und Teile derselben eingetragen ist. Durch Beilage E ist bescheinigt, daß die Antragsgegnerin ihre gleichartigen Apparate als "Profundus-Tiefenstrahler" bezeichnet. Die gefährdete Partei erhebt Klage auf Unterlassung und begehrt gleichzeitig die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. In der gleichzeitig eingebrachten Klage... mehr lesen...
Norm: ZPO §520 B ZPO §526 ZPO § 520 heute ZPO § 520 gültig ab 01.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 520 gültig von 01.08.1989 bis 30.04.2011 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ZPO § 526 heute ... mehr lesen...
Das Abhandlungsgericht hat den Nachlaß der Helene P. nach Gläubigerrecht eingeantwortet, der erbl. Mutter die Möbel der Verstorbenen auf Abschlag ihrer Begräbniskostenforderung und den beiden Nachlaßgläubigern X und Y eine Rentenforderung der Verstorbenen gegen die Angestelltenversicherungsanstalt in der Höhe von 673.50 S quotativ an Zahlungs Statt überlassen; gleichzeitig hat es einen Antrag der Gläubigerin Y, einen bei Gericht erliegenden Barbetrag von 1900 S in die Verlassenscha... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §36 Abs4AußStrG 2005 §47 Abs3AußStrG 2005 §65 Abs3 Z2GBG §96 Abs1GBG §122 Abs2 ZPO §520 B ZPO §526 ZPO § 520 heute ZPO § 520 gültig ab 01.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 520 gültig von 01.08.1989 bis 30.04.2011 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ... mehr lesen...
Franz R., seine Ehegattin Agnes R. und Johann V., der Sohn der Agnes R. und Stiefsohn des Franz R., beantragten auf Grund eines notariellen Schenkungs- und Erbverzichtsvertrages die Bewilligung folgender grundbücherlicher Eintragungen: Franz R., seine Ehegattin Agnes R. und Johann römisch fünf., der Sohn der Agnes R. und Stiefsohn des Franz R., beantragten auf Grund eines notariellen Schenkungs- und Erbverzichtsvertrages die Bewilligung folgender grundbücherlicher Eintragungen: ... mehr lesen...
Norm: ZPO §526 C1 ZPO § 526 heute ZPO § 526 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Das Rekursgericht ist befugt, auf Grund mittelbarer Beweisaufnahme fehlende Feststellungen zu treffen.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §526 C3 ZPO § 526 heute ZPO § 526 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Über die behauptete unrichtige Beurkundung in einer öffentlichen Urkunde (falsche Datierung eines Zustellscheines) können auch vom Revisionsgericht Erhebungen im Sinne ... mehr lesen...
Die Klage gegen die Firma Johann F. & Co. wurde Johann F., einem der offenen Gesellschafter dieser offenen Handelsgesellschaft, unter seiner Privatadresse zugestellt; bei der ersten Tagsatzung erschien ein Vertreter für Johann F., nicht aber für die offene Handelsgesellschaft. In der Klagebeantwortung hat Johann F. ausgeführt, daß seine passive Klagslegitimation nicht gegeben sei, weil die Klage nicht ihm persönlich, sondern der beklagten Firma zuzustellen gewesen wäre, wobei w... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof bestätigte den Beschluß des Rekursgerichtes, womit der Rekurs gegen den erstrichterlichen Beweisbefristungsbeschluß als unzulässig zurückgewiesen worden ist. Rechtliche Beurteilung Begründung: Das Prozeßgericht faßte über Antrag der klagenden Partei außerhalb der mündlichen Verhandlung den Beschluß, für die Aufnahme des bei der Streitverhandlung vom 18. Dezember 1948 mit Beweisbeschluß zugelassenen Beweises durch Anfrage im Wege ... mehr lesen...