Norm
EO §58 Abs2Rechtssatz
Wenn das Erstgericht entgegen der Bestimmung der §§ 402, 65 und 58 EO gegen die Versäumung einer Rekursfrist im Exekutions- (Provisorial-) verfahren die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt hat, ist der Rekurs meritorisch zu erledigen.Wenn das Erstgericht entgegen der Bestimmung der Paragraphen 402, 65 und 58 EO gegen die Versäumung einer Rekursfrist im Exekutions- (Provisorial-) verfahren die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt hat, ist der Rekurs meritorisch zu erledigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0002122Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.07.2024