Norm: ZPO §51 Abs1
Rechtssatz: Konnte die Klägerin die Nichtigkeit des Verfahrens wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges nicht vorhersehen, weil sich die Rechtsprechung insofern erst nach Klageeinbringung änderte, so ist ihr Verhalten dennoch einer schuldhaften Einleitung und Fortführung des Verfahrens trotz Vorliegens eines Nichtigkeitsgrundes gleichzuhalten, wenn sie den Prozess auch nach der bisherigen Rechtsprechung mangels einer - bereits in... mehr lesen...
Norm: ZPO §51 Abs1ZPO §52
Rechtssatz: Wenn nur die Entscheidung des Berufungsgerichts ohne ein vorausgegangenes Verfahren aufgehoben wird, findet § 51 ZPO nicht Anwendung. Entscheidungstexte 4 Ob 176/07x Entscheidungstext OGH 22.01.2008 4 Ob 176/07x Bem: So bereits 4 Ob 183/06z. (T1); Veröff: SZ 2008/6 9 Ob 39/09i Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ZPO §51 Abs1ZPO §235 Abs5 B
Rechtssatz: Auch ein unrichtig als Beklagter Bezeichneter hat sich auf das Verfahren einzulassen, um die Erlassung eines Versäumungsurteils zu vermeiden (Klagebeantwortung, Teilnahme an der vorbereitenden Tagsatzung), weshalb ihm der Kläger, dem die Nichtigkeit des bisherigen Verfahrens vorzuwerfen ist, insoweit zum Kostenersatz verpflichtet ist. Für Prozesshandlungen, die sich allein auf die Berichtigung der P... mehr lesen...
Norm: ZPO §51 Abs1
Rechtssatz: Die klagende Partei trifft ein Verschulden im Sinne des § 51 Abs. 1 ZPO, wenn sie durch eine einfache Firmenbuchabfrage hätte feststellen können, dass für die beklagte Partei ein Notgeschäftsführer bestellt wurde, das Verfahren jedoch mit dem unwirksam bestellten Prozesskurator weitergeführt wurde. Entscheidungstexte 7 Ra 82/03k Entscheidungstext OLG Wien... mehr lesen...
Norm: ZPO §51 Abs1RAT §23 Abs9RAT §23 Abs10
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 23 Abs 10 RAT ist Kraft Größenschluss auf die Nichtigkeitsberufung auszudehnen. Entscheidungstexte 17 R 277/01g Entscheidungstext OLG Wien 20.12.2001 17 R 277/01g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLGW009:2001:RW0000063 D... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 23 Abs 9 RAT ist in ausdehnender Auslegung des § 23 Abs 10 RAT auch nicht auf das Verfahren über die Nichtigkeitsberufung anzuwenden. Zur Beschwer des Berufungswerbers der Nichtigkeit eines Versäumungsurteiles trotz Einstellung der Exekution gemäß § 39 Abs 1 Z 6 EO geltend macht. Entscheidungstexte 17 R 242/00h Entscheidungstext OLG Wien 22.02.2001 17 R 242/00h mehr lesen...
Norm: ZPO §51 Abs1ZPO §51 Abs2ZPO §52 Abs1
Rechtssatz: Sind eine wegen eines Zustellmangels erhobene Nichtigkeitsberufung und ein aus dem gleichen Grund erhobener Rekurs gegen eine einstweilige Verfügung erfolgreich, so ist Ersatz der Kosten des für nichtig erklärten Verfahrensteiles sowie des Rechtsmittelverfahrens jedenfalls dann gemäß § 52 Abs.1 ZPO vom Ausgang der Hauptsache abhängig, wenn keiner der Parteien ein Verschulden im Sinne des § ... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 Abs1ZPO §51 Abs1
Rechtssatz: Hat eine klagende Partei durch irreführende und unrichtige Angaben in einer Mahnklage die Zustellung an eine (beklagte) Nichtpartei, die glauben konnte, daß die Klage gegen sie gerichtet sei, verursacht, so ist bei Nichtigerklärung des Verfahrens die klagende Partei gegenüber der Nichtpartei zum Kostenersatz verpflichtet. Entscheidungstexte 6 R 3... mehr lesen...
Rechtssatz: Einer Bank ist die Unkenntnis von einer Konkurseröffnung als Verschulden zuzurechnen, wenn sie die Möglichkeiten der elektronischen Informationsmedien (teletext) nicht nützt. Entscheidungstexte 3 R 214/96d Entscheidungstext OLG Wien 08.01.1997 3 R 214/96d mehr lesen...
Johann H. befindet sich seit 1. Oktober 1958 im Konkurs (S 69/58 des Handelsgerichtes Wien). Der Erstrichter hat der betreibenden Partei auf Grund des Auszuges aus dem Anmeldungsverzeichnis des Handelsgerichtes Wien vom 19. März 1959, S. 69/58-947, über eine in der dritten Klasse der Konkursgläubiger festgestellte Forderung der betreibenden Partei von 205.555.541 S 36 g auf Grund der ob der Liegenschaft EZ. 888 Grundbuch der Katastralgemeinde W. in COZ. 75 und ob der Liegenschaft EZ. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §51 Abs1
Rechtssatz: "Partei im nichtigen Verfahren" im Sinne des § 51 Abs 1 ZPO ist auch der Dritte, der das nichtige Verfahren veranlaßte. Entscheidungstexte 3 Ob 283/59 Entscheidungstext OGH 09.07.1959 3 Ob 283/59 Veröff: EvBl 1959/267 S 467 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0035889 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §51 Abs1
Rechtssatz: Sinngemäße Anwendung des § 51 Abs 1 ZPO auf einen Zwischenvollmachtsträger einer Prozeßpartei (Nichtigkeit des Verfahrens mangels einer gültigen Vollmacht). Entscheidungstexte 2 Ob 452/56 Entscheidungstext OGH 16.08.1956 2 Ob 452/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS003599... mehr lesen...
Die klagende Partei hat der offenen Handelsgesellschaft N-garage B. & Co. das Bestandverhältnis über die von dieser im Hause Wien, II., N.straße 36 gemieteten Garageräumlichkeiten und Betriebsanlagen aufgekundigt und als Kündigungsgrund einen Zinsrückstand sowie von der beklagten Partei ohne Bewilligung der Baubehörde und des Hauseigentümers vorgenommene bauliche Veränderungen geltend gemacht. Die offene Handelsgesellschaft besteht aus zwei Gesellschaftern und zwar Hugo K. und J... mehr lesen...
Norm: ZPO §51 Abs1
Rechtssatz: Kostenersatzpflicht eines nicht vertretungsberechtigten Gesellschafters für das über sein Einschreiten eingeleitete Verfahren. Entscheidungstexte 3 Ob 453/53 Entscheidungstext OGH 11.11.1953 3 Ob 453/53 Veröff: EvBl 1953/540 S 659 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS003... mehr lesen...
Norm: ZPO §51 Abs1
Rechtssatz: Die Kosten des Konkursverfahrens, das über ein für verfallen erklärtes Vermögen eingeleitet und dann für nichtig erklärt wurde, weil der Vermögensverfall aufgehoben worden war, sind von der Republik Österreich und nicht vom Eigentümer des Massevermögens zu tragen. Entscheidungstexte 1 Ob 856/51 Entscheidungstext OGH 12.12.1951 1 Ob 856/51 ... mehr lesen...