RS OLG Wien 1997/01/08 3R214/96d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.01.1997
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Rechtssatz

Einer Bank ist die Unkenntnis von einer Konkurseröffnung als Verschulden zuzurechnen, wenn sie die Möglichkeiten der elektronischen Informationsmedien (teletext) nicht nützt.

Entscheidungstexte
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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