Norm
ZPO §51 Abs1Rechtssatz
Die klagende Partei trifft ein Verschulden im Sinne des § 51 Abs. 1 ZPO, wenn sie durch eine einfache Firmenbuchabfrage hätte feststellen können, dass für die beklagte Partei ein Notgeschäftsführer bestellt wurde, das Verfahren jedoch mit dem unwirksam bestellten Prozesskurator weitergeführt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2003:RW0000585Im RIS seit
07.11.2011Zuletzt aktualisiert am
08.11.2011