Norm: ZPO §266 AIII ZPO §503 Z2 C1b ZPO §530 Abs1 Z7 G1 ZPO §538 Abs1 ZPO § 266 heute ZPO § 266 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt ua - vorwiegend zum Einbau in Altbauten bestimmte - Sicherheitstüren. Die Beklagte hatte von März 1987 bis April 1990 Sicherheitstüren der Klägerin vertrieben und dabei einen Prospekt (Beilage 2) verwendet, auf dessen Titelseite eine von der Klägerin stammende Sicherheitstür unter Hervorhebung ihrer einzelnen Sicherheitsmerkmale abgebildet war. Oberhalb davon standen die Worte "Raschl Sicherheitstüren lassen Einbrechern und Dieben k... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 leg cit; stRsp des erkennenden Senates seit SSV-NF 1/32, zuletzt mit neuerlicher ausführlicher
Begründung: SSV-NF 3/115). Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, leg cit; stRsp des erkennenden Senates seit SSV-NF 1/32, zuletzt mit neuerlicher ausführlicher Beg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei befaßt sich mit der Planung und Errichtung von Mülldeponien. Die beiden Beklagten boten ihr den Verkauf ihrer Grundstücke 441/18 und 441/19 je Wald der EZ 187 KG Unterpremstätten im Ausmaß vom 50.104 m2 an und die klagende Partei nahm dieses Angebot an. Sie begehrt nunmehr von der Beklagten die Einwilligung in die lastenfreie Abschreibung der beiden Grundstücke und Einverleibung ihres Eigentumsrechtes; hilfsweise stellt sie den Antrag, ih... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die von den Revisionswerbern geltend gemachten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die von den Revisionswerbern geltend gemachten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Soweit der Beklagte unter dem Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit ausführt, nur b... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist Zahntechnikermeister. Er hat Unterschriftenlisten des "I*** DER Ö*** Z***" in der linken oberen Ecke mit seiner Geschäftsstampiglie "D*** T***/gerichtl.beeid.Sachverständiger/H*** 71/9500 V*** CH, Tel. 27 7 49" versehen und in größerem Umfang verbreitet. Derartige Unterschriftenlisten kursierten in Gasthäusern. Eine von ihnen wurde anläßlich einer Informationsveranstaltung der Freiheitlichen Partei Österreichs herumgereicht; sie wurde auch von der zw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der für die Vertragszahnärzte in Vorarlberg gültige Gesamtvertrag wurde von der Ärztekammer für Vorarlberg zum 31.Dezember 1987 gekündigt. Am 1. Jänner 1988 trat für die Vertragszahnärzte der Gebietskrankenkassen, ausgenommen die beklagte Vorarlberger Gebietskrankenkasse, eine neue Honorarordnung in Kraft. Aufgrund des rechtzeitig gestellten Antrags der Österreichischen Ärztekammer und des Hauptverbandes der ö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Das Berufungsgericht hat den Parteien in der mündlichen Berufungsverhandlung gemäß § 2 Abs 1 ASGG iVm § 488 Abs 4 ZPO bekannt gegeben, daß es gegen die Würdigung der Beweise durch das Erstgericht zur Frage der Änderung der Beschwerden des Klägers Bedenken habe. Es hat dem Kläger somit im Sinn der zuletzt angeführten Bestimmung Geleg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte zuletzt (ON 8) von der beklagten Partei die Zahlung von S 582.724,77 sA aus dem Titel des Schadenersatzes mit der
Begründung: , die beklagte Partei habe die Enteignung der Liegenschaft EZ 63 des Grundbuches Krieglach-Schwöbing zugunsten des Bundes für den Bau der Schnellstraße S 6 erwirkt, jedoch die Entschädigungssumme entgegen der Bestimmung des § 34 Abs 1 Eisenbahnenteignungsgesetz nicht zur Gänze bei Gericht hinterlegt, sonder... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob Testierabsicht vorliegt oder nicht, ist eine im Revisionsverfahren unüberprüfbare Tatsachenfeststellung (SZ 58/187 mwN uva). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:0060OB01632.9.1129.000 Dokumentnummer JJT_19901129_OGH0002_0060OB01632_9000000_000 mehr lesen...
Begründung: Das Handelsgericht Wien bewilligte mit Beschluß vom 25.4.1989 den Vollzug der mit Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien in Abänderung eines Beschlusses des Handelsgerichtes Wien erlassenen einstweiligen Verfügung durch Verwahrung von in der Importhalle der Zollhalle des Flughafens Wien-Schwechat gelagerten Bekleidungsstücken mit der beanstandeten Markenbezeichnung "B***", und ersuchte um die Durchführung das Erstgericht. Der Vollstrecker des Erstgerichtes bestellte a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im vorliegenden Rechtsstreit sind die Recht der Beklagten an der R-Hütte strittig, wobei im Revisionsverfahren folgender Sachverhalt feststeht: Im Jahr 1936 errichteten Hans F., der Schwiegervater der Beklagten, und Eugen G. auf einem in ihrem Hälfteeigentum stehenden Grundstück die R-Hütte, in welcher in der Folge mit Eugen G. als Konzessionsträger ein gastgewerblicher Betrieb (Schutzhütte) geführt wurde. Nach dem Tod des Eugen G. im Jahr 1952 wurde die Hüt... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind seit 1977 je zur Hälfte Eigentümer des als Landwirtschaft und Fremdenpension geführten "Vorderkasbichlgutes" in Kehlbach 9, Saalfelden, EZ 12 KG Uttenhofen. Der Beklagte ist Eigentümer des als Landwirtschaft und Fremdenpension geführten "Hinterkasbichlgutes" ua mit den Grundstücken 301, 302, 305 KG Uttenhofen. Seit 1943 führt auf Grund einer vergleichsweisen Einigung der Rechtsvorgänger der Streitteile vor dem Erstgericht vom 13.8.1943 der streitverfa... mehr lesen...
Norm: VerkehropferschutzG §4 Abs1 Z1 ZPO §503 E4c3 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Daß die Meldung nicht ohne unnötigen Aufschub erfolgte, ist objektives Tatbestandserfordernis der Obliegenheitsverletzung und daher vom ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile vertreiben Gastronomiemaschinen. Die Beklagte bot in Inseraten am 14. Jänner 1987 in der "Pinzgauer Post" und am 23. Jänner 1987 in der "Österreichischen Gastgewerbezeitung" eine gebrauchte Schankanlage wie folgt an: "1 S***-Computerschankanlage, Zapfkopf mit eingebautem Computer, Drucker, zu verkaufen. Preis S 30.000,--. Eintauschgerät der Firma Gebr. F***, Gastronomiegeräte, Zell am See ....." Auf dem in diesen Inseraten angekündigten Gerät... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin lieferte an die Beklagte über deren Auftrag eine "Gemengeanlage" zur Herstellung von Hohlglas, ausgelegt auf eine Tagesleistung von 450 t Gemenge (ohne Scherben) in 16 Stunden sowie eine von der D*** electronic Gesellschaft mbH & Co KG (im folgend D*** KG) entwickelte elektronische Steuerung für den automatischen Betrieb des kompletten Gemengehauses. Das Anbot der Klägerin vom 15. Februar 1979 enthält den Hinweis "Soweit nicht ausdrücklich anders erw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin von Gewerbeberechtigungen für das Pfandleihgeschäft, für die Veranstaltung von Versteigerungen beweglicher Sachen aller Art, für den Handel mit Antiquitäten und Kunstgegenständen, für die Schätzung und Verwahrung beweglicher Sachen aller Art und für das Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973, eingeschränkt auf den Kleinhandel; sie betreibt auch den Handel mit Uhren und Juwelen. Die Klägerin übt ihre Tätigkeit in ihr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Ein angeblicher Widerspruch zwischen einer Feststellung und der rechtlichen Beurteilung kann schon begrifflich nicht den Nichtigkeitsgrund eines mit sich selbst im Widerspruch stehenden Urteils im Sinn des § 477 Abs. 1 Z 9 (§ 503 Z 1) ZPO bilden, weil damit nur der Widerspruch im Urteilsspruch selbst gemeint ist. Der von der klagenden Partei behauptete Nichtigkeitsgrund - die Ausführungen beziehen sich im übri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei erteilte mit Bescheid vom 2.Mai 1950 der klagenden Partei die Baubewilligung für den Neubau einer, später ULMER-Siedlung genannten Werksiedlung in Dornbirn. Im Bescheid wurde vorgeschrieben, daß aufgrund der schlechten Untergrundverhältnisse die Häuser auf Piloten, deren
Kopf: jeweils unterhalb des tiefsten Grundwasserstandes liegen mußte, zu errichten sind. Die Werksiedlung wurde bescheidmäßig ausgeführt. Wegen der Untergrundverhältnisse ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin stellt ua Personenkraftwagen mit permanentem Allradantrieb her und verwendet dafür seit dem Jahr 1980 - neben ihren Marken- und Modellbezeichnungen - die Bezeichnung "quattro". Am 9. 8. 1986 wurde zugunsten der Klägerin die internationale Marke Nr. 505 307 "quattro" für die Warenklasse 12 (Fahrzeuge; Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft und auf dem Wasser) registriert. Der Schutz der Marke wurde ua auch für Österreich beantragt. M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ein Verfahrensmangel liegt nicht vor. Rechtliche Beurteilung Die Auslegung einer nach Inhalt und Form unbestrittenen Urkunde gehört nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes in das Gebiet der rechtlichen Beurteilung. Nur dann, wenn zur Auslegung der einer Urkunde zugrundeliegenden Absicht der Parteien andere Beweismittel herangezogen werden, werden damit Tatsachenfeststellungen getroffen (SZ 58/199 mwH). Im vorliegen... mehr lesen...
Begründung: Die ursprünglich als Erstbeklagte in Anspruch genommene "DIE G*** W***" Zeitschriftengesellschaft mbH & Co KG ist während des Verfahrens von ihrer Komplementärgesellschaft, der ehemaligen Zweitbeklagten, übernommen worden; die ehemalige Zweitbeklagte ist daher als Gesamtrechtsnachfolgerin (§ 142 HGB) nunmehr allein beklagte Partei. Diese Parteienbezeichnung war im
Kopf: der Entscheidung richtigzustellen. Die ursprünglich als Erstbeklagte in Anspruch genommene "DI... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Revisionsverfahrens ist nur noch das erste von zwei Unterlassungsbegehren der Klägerin. Der Beklagte macht geltend, daß das Berufungsgericht sein diesem Unterlassungsbegehren stattgebendes Urteil auf einen Wettbewerbsverstoß gestützt habe, den die Klägerin in erster Instanz gar nicht geltend gemacht und in der Berufung auch nicht releviert habe. Damit wird ein Verstoß gegen § 405 ZPO behauptet, welcher nach nunmehr einhelliger Rechtsprechung keine Nic... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Herausgeberin der den Freitagausgaben des "Kuriers" und der "Neuen Kronenzeitung" als Beilage angeschlossenen Programmzeitschrift "Fernseh- und Radiowoche". Die Beklagte ist Medieninhaberin und Verlegerin der wöchentlich erscheinenden Zeitschrift "Die ganze Woche", welcher (ua) jeweils die Fernseh- und Radio-Programmzeitschrift "Dabei" beiliegt. Der "Ganzen Woche" vom 8.2.1990, Nr 6/1990, war ein Bücherprospekt beigelegt, dessen e... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger lernte Karin S***, die Mutter der am 5.9.1988 geborenen Beklagten, am 17.11.1987 kennen. Ca. eine Woche später kam es zum ersten Geschlechtsverkehr. Bis 14.12.1987 verkehrte der Kläger mehrmals mit Karin S***. Ihre letzte vorgeburtliche Regel setzte am 16.11.1987 ein. Der Kläger hat am 17.10.1988 vor der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag, GZ 9.7.2. Sch 1-88, die Vaterschaft zur Beklagten anerkannt. Mit der am 11.4.1989 eingebrachten Klage begehrt der in ... mehr lesen...
Norm: ZPO §281a ZPO §488 Abs4 ZPO §503 Z2 C2a ZPO § 281a heute ZPO § 281a gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 281a gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über die W*** Getränkevertrieb Gesellschaft mbH & Co KG (im folgenden nur KG) wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 19.6.1979 der Konkurs eröffnet, der am 2.2.1983 gemäß § 139 Abs.1 KO aufgehoben wurde. Komplementärgesellschafterin der KG war die W*** Getränkevertrieb Gesellschaft mbH (im folgenden nur GmbH), über die am 12.9.1979 der Konkurs eröffnet und am 6.12.1979 gemäß § 166 Abs.2 KO aufgehoben wurde. Die Beklagten waren zur Einzelve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Den vorinstanzlichen Urteilen liegt zunächst folgender unbestrittener Sachverhalt zugrunde: Die beiden Beklagten erwarben mit Kaufvertrag vom 22.2.1980 je zur Hälfte das Eigentum an der Liegenschaft EZ 1342 der KG Rudolfsheim mit dem Mietwohnhaus Wien 15., Johnstraße 35. Am 2.1.1984 wurde die Ehe der Beklagten geschieden und der Erstbeklagte übertrug im Wege eines Scheidungsvergleiches der Zweitbeklagten seinen Hälfteanteil an der vorgenannten Liegenschaft. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer des Strandhotels Fürst am Faaker See. Er hat für dieses Hotel mit der beklagten Partei eine Einbruchdiebstahlversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen Einbruchdiebstahlversicherungs-Bedingungen (AEB 1986, im folgenden nur AEB) zugrundeliegen. Nach Art. 2 Abs. 1 AEB gilt als Einbruchdiebstahl im Sinne der Versicherungsbedingungen ein Diebstahl nur, wenn der Dieb in die Versicherungsräumlichkeit (Art. 5) a) durch Eindrücken oder... mehr lesen...
Norm: ZPO §281a ZPO §488 Abs4 ZPO §503 Z2 C2a ZPO § 281a heute ZPO § 281a gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 281a gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...