Begründung: Das Berufungsgericht hob das Ersturteil, mit dem das Begehren der Klägerin auf eidliche Vermögensangabe durch die Beklagten (Art XLII Abs 1 EGZPO) abgewiesen worden war, unter Rechtskraftvorbehalt auf und verwies die Rechtssache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurück. Das Berufungsgericht hob das Ersturteil, mit dem das Begehren der Klägerin auf eidliche Vermögensangabe durch die Beklagten (Art XLII Absatz eins, EGZPO) abgewiesen word... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 21. April 1983, 5 Cg 595/82-9, schuldig erkannt, ab sofort dafür zu sorgen, daß seine Ehegattin es unterlasse, in einem von ihr geführten gastgewerblichen Betrieb im Freien mehr als 40 Sitzplätze aufzustellen. Mit Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 27. Juni 1983, 5 R 187/83, wurde dieses Urteil bestätigt und ausgesprochen, daß der Wert des Streitgegenstandes 60.000 S, nicht aber 300.000 S überste... mehr lesen...
Begründung: Der Erst- und der Zweitkläger sowie der Beklagte sind Brüder, der Drittkläger ist der Sohn des Erstklägers. Der Erstkläger ist zu 3/8, der Beklagte ist zu 5/8 Eigentümer der Liegenschaft EZ 559 KG Neudorf mit dem Grundstück Nr. 11 Haus KNr. 8 samt Wohn- und Wirtschaftsgebäude im Ortsried, das dem Beklagten als Hofstelle dient. Weiters sind der Erstkläger zu 3/8, der Zweitkläger zu 1/8, der Drittkläger zu 2/8 und der Beklagte zu 2/8 Miteigentümer der Liegenschaft EZ 5... mehr lesen...
zurückgewiesen (§ 528 a ZPO), weil der angefochtene Beschluß gemäß zurückgewiesen (Paragraph 528, a ZPO), weil der angefochtene Beschluß gemäß Rechtliche Beurteilung § 18 Abs. 4 ZPO abgesondert unanfechtbar ist und überdies 1) der Bewertungsausspruch des Berufungsgerichtes unanfechtbar (3 Ob 625/86 uva., zuletzt 6 Ob 580/87) und für den Obersten Gerichtshof bindend ist (7 Ob 655, 661, 662/84 uva. zuletzt 4 Ob 315/87) und 2) den Nebenintervenienten im F... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte im Sinne des auf Räumung einer Wohnung gerichteten Klagebegehrens. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Beklagten nicht Folge und sprach aus, daß der Wert des Streitgegenstandes S 15.000, nicht aber S 60.000 übersteige. Rechtliche Beurteilung Die Beklagte bekämpft das Urteil des Berufungsgerichtes mit einem als außerordentliche Revision bezeichneten Rechtsmittel, welches jedoch nicht zulässig ist. Gemäß § 502 ... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien vertreiben auf dem österreichischen Markt Geschirrspülmittel, die klagende Partei "Palmolive" und die beklagte Partei "Sunlicht". Seit 1984 vertreibt die klagende Partei ihr Geschirrspülmittel "Palmolive" in grünen Flaschen, die mit einem besonderen Verschluß (sogenannter "Komfortverschluß" laut Beilage A) ausgestattet sind. Für diesen Verschluß hat die Muttergesellschaft der klagenden Partei, die C***-P*** C***, New-York, 300 Park Avenue, bei der Kamm... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Verurteilung der Beklagten zur Herausgabe eines PKW. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht hob dieses Urteil des Erstgerichtes unter Rechtskraftvorbehalt auf und verwies die Rechtssache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurück. Es sprach aus, daß der Beschwerdegegenstand S 15.000,-- übersteigt. Seinen Rechtskraftvorbehalt begründete es damit, daß Rechtsfragen im Sinne des § 502 Abs. 4 Z 1 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Versäumungsendbeschluß des Bezirksgerichtes Bad Aussee vom 11. Juli 1983, C 59/83-9, wurde festgestellt, daß der damalige Beklagte, DDr. Peter S***, die damalige Klägerin, Dr. Monika S***, dadurch, daß er das Haus Altaussee, Puchen 271, durch Anbringung von neuen Schlössern an den Hauseingangstüren versperren ließ, im ruhigen Besitz des "Mitbesitzrechtes" dieses Hauses gestört hat, und den Störer verpflichtet, an den Hauseingangstüren das frühere Schloß wieder an... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die prozessual zulässige Bewertung ist mangels Verstoßes gegen gesetzliche Bewertungsrichtlinien vom Obersten Gerichtshof nicht überprüfbar. Die Verneinung einer Bescheinigung der Konkursvoraussetzungen beruht hier nicht auf der unrichtigen Lösung iS des § 502 Abs.4 Z 1 ZPO erheblicher Rechtsfragen. Die Verneinung einer Bescheinigung der Konkursvoraussetzungen beruht hier nicht auf der unrichtigen Lösung iS des Paragra... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIC ZPO §500 Abs4 IV ZPO §501 ZPO § 500 heute ZPO § 500 gültig ab 19.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 26/2013 ZPO § 500 gültig von 01.07.2009 bis 18.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ZPO § 500 gültig ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger gaben den Wert des nicht in einem Geldbetrag bestehenden Streitgegenstandes (Erwirkung der Zuschreibung eines etwa 100 m 2 großen Trennstückes ihres Grundstücks 889 der Liegenschaft EZ 220 II KG Görtschach mit Gödnach zur Liegenschaft des Beklagten EZ 36 I derselben Katastralgemeinde) in der Klage mit S 6.000,- an. Die Kläger gaben den Wert des nicht in einem Geldbetrag bestehenden Streitgegenstandes (Erwirkung der Zuschreibung eines etwa 100 m 2 große... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte zunächst die Feststellung, die beklagte Partei habe von Walter und Juliane H***** die in einem Anhang zu einem Kaufvertrag vom 11. 1. 1970 und 28. 4. 1970 angeführten Gegenstände unredlich erworben. In der Folge stellte sie das Eventualbegehren, es werde feststgestellt, dass ein rechtskräftiger und rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Walter und Juliane H***** und der beklagten Partei, mit welchem die beklagte Partei die in dem Verzeichnis A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte vom Erstbeklagten als Kreditnehmer und von der Zweitbeklagten als Bürgin und Zahlerin die Bezahlung von S 1,180.726,63 s.A., wobei die Exekution hinsichtlich der Zweitbeklagten hinsichtlich des Betrages von S 804.362,50 s.A. auf die Pfandliegenschaften EZ 876 II und 932 II, beide KG Ötz, eingeschränkt ist. Die Klägerin begehrte vom Erstbeklagten als Kreditnehmer und von der Zweitbeklagten als Bürgin und Zahlerin die Bezahlung von S 1,1... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin beantragte unter Berufung auf § 1118 ABGB das Urteil, daß der zwischen den Parteien über näher bezeichnete Räume (samt Inventar) abgeschlossene Mietvertrag aufgehoben und der Beklagte verpflichtet sei, diese Räumlichkeiten von den persönlichen Fahrnissen geräumt der Klägerin zu übergeben. Die Klägerin beantragte unter Berufung auf Paragraph 1118, ABGB das Urteil, daß der zwischen den Parteien über näher bezeichnete Räume (samt Inventar) abgeschlossene Mie... mehr lesen...
Begründung: Johann A hat nach dem mit Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 27. Juni 1983, 5 R 187/83, bestätigten Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 21. April 1983, 5 Cg 595/82-9, ab sofort dafür zu sorgen, daß seine Ehegattin, Monika A, es unterläßt, in dem von ihr auf den Grundstücken 164/2 und 27 je KG B am C geführten gastgewerblichen Betrieb im Freien mehr als 40 Sitzplätze für gastgewerbliche Zwecke aufzustellen. Josef A hatte die Höhe seines Interesses mit 70... mehr lesen...
Norm: ZPO idF ZVN 1983 §500 Abs4 IV
Rechtssatz: Zurückweisung des Rekurses, weil der Bewertungsausspruch gemäß § 500 Abs 4 erster Satz ZPO überhaupt nicht und der Ausspruch der Unzulässigkeit der Revision nicht selbständig mit Rekurs, sondern nur im Rahmen der außerordentlichen Revision mit Zulassungsbeschwerde bekämpfbar ist. Zurückweisung des Rekurses, weil der Bewertungsausspruch gemäß Paragraph 500, Absatz 4, erster Satz ZPO überha... mehr lesen...
zurückgewiesen, Rechtliche Beurteilung weil der Bewertungsausspruch gemäß § 500 Abs 4 weil der Bewertungsausspruch gemäß Paragraph 500, Absatz 4 erster Satz ZPO überhaupt nicht und der Ausspruch der Unzulässigkeit der Revision nicht selbständig mit Rekurs, sondern nur im Rahmen der außerordentlichen Revision, die hier nicht zugleich erhoben wurde, mit Zulassungsbeschwerde bekämpfbar ist. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Stix als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kralik, Dr. Vogel, Dr. Kropfitsch und Dr. Zehetner als Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. B***** K*****, vertreten durch Dr. Kuno Ther, Rechtsanwalt in Villach, wider die beklagte Partei K*****Aktiengesellschaft, *****, vertreten durch Dr. Wolfgang Gewolf, Rechtsanwalt in Klagenfurt, wegen S 24.45... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Z1 IIE1 ZPO §500 Abs4 Satz1 IVa ZPO §508a AußStrG 2005 §59 Abs2AußStrG 2005 §59 Abs3AußStrG 2005 §59 Abs4 Satz1 ZPO § 500 heute ZPO § 500 gültig ab 19.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 26/2013 ZPO § 500 gültig von 01.07.2009 bis 18.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I N... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs4 IVa ZPO §519 Abs1 Z3 D ZPO §526 Abs2 E ZPO § 500 heute ZPO § 500 gültig ab 19.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 26/2013 ZPO § 500 gültig von 01.07.2009 bis 18.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ZPO § 500... mehr lesen...
Norm: ZPO idF ZVN 1983 §500 Abs4 IIIa ZPO §502 Abs4 Z1 H ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 502 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §415 ZPO §416 Abs2 ZPO §500 Abs2 Abs4 IIa IIIa IV ZPO §502 Abs2 Abs3 Abs4 Abs5 HIV2 ZPO § 415 heute ZPO § 415 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ZPO § 416 heute ZPO § 416 gültig ab 01.08.... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs4 IV ZPO § 500 heute ZPO § 500 gültig ab 19.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 26/2013 ZPO § 500 gültig von 01.07.2009 bis 18.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ZPO § 500 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.200... mehr lesen...
Das Berufungsgericht hat das erstrichterliche Urteil aufgehoben und die Sache an die erste Instanz rückverwiesen. Es sprach die Rechtsansicht aus, daß der von der beklagten Partei erst bei der Streitverhandlung geltend gemachte Mangel der Aktivlegitimation, weil verspätet erhoben, im Verfahren nicht zu berücksichtigen sei und das Erstgericht nur zu prüfen habe, ob der geltend gemachte Kündigungsgrund gegeben sei oder nicht. Das Erstgericht erklärte nach Verfahrensergänzung die Künd... mehr lesen...
Die Klägerin kundigte dem Beklagten das diesem vermietete Geschäftslokal im Hause D.gasse unter Geltendmachung des Kündigungsgrundes des § 19 Abs. 2 Z. 10 MietG. mit der Begründung: auf, daß der Beklagte einen Teil dieses Lokales, und zwar das gassenseitig gelegene Verkaufslokal, gegen eine im Verhältnis mit dem von ihm für das ganze Geschäftslokal zu entrichtenden Mietzins von 68 S monatlich unverhältnismäßig hohe Gegenleistung, und zwar gegen einen Untermietzins von 460 S monatlic... mehr lesen...