1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). 2 Begründend führte das Verwaltungsgericht aus, mit der gegenständlichen Beschwerde vom 30. August 2021 habe sich die Mutter des neunjährige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGBAVG §9VwRallgZPOZPO §6
Rechtssatz: Zu den nach § 9 AVG subsidiär anwendbaren "Vorschriften des bürgerlichen Rechts" zählen - neben dem ABGB - etwa auch das Unternehmensrecht (vgl. zum "Handelsrecht" VwGH 25.6.1992, 91/09/0221, mwN) und das Gesellschaftsrecht (vgl. VwGH... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 16. Mai 1988 stellte das Bundesdenkmalamt fest, dass die Erhaltung der "Villa M" in P, EZ 171 der KG P, gemäß §§ 1 und 3 des Denkmalschutzgesetzes (DMSG) im öffentlichen Interesse gelegen ist. Dieser Bescheid wurde der (damaligen) Eigentümerin dieser Liegenschaft - BJ - , an die er auch adressiert war, zu Handen ihres Rechtsvertreters zugestellt. Gegen diesen Bescheid erhob die Liegenschaftseigentümerin BJ Berufung. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, n... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren77 Kunst Kultur
Norm: ABGB §1025 impl;AVG §62 Abs3;AVG §8;AVG §9;DMSG 1923 §1 Abs1 idF 1990/473;VwRallg;ZPO §35 impl;
Rechtssatz: Mit dem Tod einer physischen Person endet deren Rechtsfähigkeit. Ein verstorbener Liegenschaftseigentümer kann daher nicht Adressat des Bescheides übe... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ausschließlich die Rechtsfrage strittig, ob der Antrag der Beschwerdeführerin auf Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 1983 bis 1990 gemäß § 303 Abs 1 BAO im Verwaltungsrechtszug zu Recht abgewiesen wurde. Nach der im wesentlichen mit der Sachverhaltsdarstellung des angefochtenen Bescheides übereinstimmenden Sachverhaltsdarstellung der Beschwe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116BAO §303 Abs1 litcVwRallgZPO
Rechtssatz: Mangels einer amtswegigen Sachverhaltsermittlung im Zivilgerichtsverfahren ist die Voraussetzung einer Bindung der Abgabenbehörde an zivilgerichtliche Urteile nicht gegeben, weshalb eine Wiederaufnahme der Verfahren ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom 13. Oktober 1992, 92/07/0093, sowie auf die hg. Beschlüsse vom 16. November 1993, 93/05/0150, und vom 21. Juni 1994, 94/07/0012, verwiesen. Mit dem erstgenannten Erkenntnis hat der Gerichtshof den Bescheid der belangten Behörde vom 4. März 1992 in dem Umfang, in welchem die belangte Behörde den Antrag der W. Gesellschaft m. b.H. (im folgenden kurz: Gesellschaft) vom 13. Juni 1991 a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung23/01 Konkursordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §9;KO §1;KO §26;VwGG §34 Abs1;ZPO §35;
Rechtssatz: Eine dem einschreitenden Rechtsanwalt vom Masseverwalter in bezug auf die namens einer sich im Konkurs befindlichen GmbH eingebrachte Beschwerde erteilte Bevollmächtigung enthält einschlußweise auch die Erklärung des Masseverwalters, di... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht22/02 Zivilprozessordnung27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GEG §2 idF 1983/135;MietenG §31;MRG §37 Abs3 Z19 impl;ZPO; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/4, S 206;
ÖStZB 1989, 152;
Rechtssatz: Die §§ 41 ff ZPO enthalten keine Vorschrift iSd § 2 erster Satz GEG, weil sie nur vom Kostenersatz zwischen den Parteien des gerichtlichen Verfahrens handeln (hier: Einbringung ... mehr lesen...