Begründung: Das Erstgericht hat mit seinem Sachbeschluss den Antrag, einen näher bezeichneten (aus zwei Teilen bestehenden) Beschluss der Eigentümergemeinschaft für unwirksam zu erklären, abgewiesen (zum Sachverhalt vgl die in dieser außerstreitigen Wohnrechtssache ergangene Vorentscheidung 5 Ob 164/07i = wobl 2008/72 [zust Call] = MietSlg LIX/24 = immolex 2008/81). Das Rekursgericht hat mit dem nunmehr angefochtenen Sachbeschluss (ua) ausgesprochen, dass der zweite T... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B***** AG, *****, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Amhof & Dr. Damian GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei M***** G*****, vertreten durch die Sachwalter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war in der Zeit vom 29. 7. 1990 bis 31. 3. 2005 Mieter einer Wohnung im Haus ***** in *****, das zunächst im Alleineigentum des Klägers stand; ab 1994 bestand an der gemieteten Wohnung Wohnungseigentum des Klägers. Zuletzt begehrte der Kläger vom Beklagten den Betrag von 18.094,29 EUR für rückständige Mietzinse im Zeitraum 2. 9. 1992 bis 2. 4. 1998 mit der Behauptung, der Beklagte habe durch Minderzahlungen die bestehenden Mietzinsverbindlichkeite... mehr lesen...
Norm: ZPO §31 Abs1 Z4RAO §8 Abs1RAO §19a
Rechtssatz: Die Berufung auf die erteilte Vollmacht gemäß § 8 Abs 1 RAO ersetzt die Vollmachtsurkunde nur hinsichtlich der in dieser Gesetzesstelle genannten Vertretungshandlungen. Hiezu gehört zum Beispiel nicht die Empfangnahme von Geld. Wird die Erklärung, sich auf die erteilte Vollmacht zu berufen, in einem Prozess nur auf § 8 Abs 1 RAO gestützt, so ist der Rechtsanwalt gemäß der Regel des § 31 Abs 1... mehr lesen...
Norm: ZPO §31 Abs1 Z4RAO §8 Abs1RAO §19a
Rechtssatz: Die Berufung auf die erteilte Vollmacht gemäß § 8 Abs 1 RAO ersetzt die Vollmachtsurkunde nur hinsichtlich der in dieser Gesetzesstelle genannten Vertretungshandlungen. Hiezu gehört zum Beispiel nicht die Empfangnahme von Geld. Wird die Erklärung, sich auf die erteilte Vollmacht zu berufen, in einem Prozess nur auf § 8 Abs 1 RAO gestützt, so ist der Rechtsanwalt gemäß der Regel des § 31 Abs 1... mehr lesen...
Norm: ZPO §31 Abs1ZPO §577 Abs3
Rechtssatz: In der Einbringung der Schiedsklage durch einen dazu nach § 31 Abs 1 ZPO bevollmächtigten Rechtsanwalt ist eine nachträgliche Genehmigung des Abschlusses einer Schiedsvereinbarung, bei der die Formvorschrift des § 577 Abs 3 ZPO verletzt wurde (Vertretungsmangel), zu erblicken. Entscheidungstexte 7 Ob 236/05i Entscheidungstext OGH 26.04.2006 ... mehr lesen...
Norm: EO §394 Abs1ZPO §31 Abs1ZPO §93
Rechtssatz: Der Ersatzanspruch nach § 394 EO steht in einem so engen Sachzusammenhang mit der erlassenen einstweiligen Verfügung, dass auch ein Verfahren über einen solchen Anspruch jedenfalls durch die Einbringung der Klage und des Sicherungsantrages veranlasst worden ist. Eine dafür einem Rechtsanwalt erteilte Prozessvollmacht gilt daher auch noch für das Verfahren nach § 394 EO. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Vorprozeß 2 Cg 1070/86 des Kreisgerichtes Wr. Neustadt begehrte die Rechtsvorgängerin der (durch Fusion entstandenen) nunmehr beklagten V***** reg. Gen.m.b.H. (nämlich die V***** V***** reg.Gen.m.b.H.) vom dortigen Beklagten (und nunmehrigen Kläger) Zahlung von zuletzt S 611.833,- sA. In der mündlichen Streitverhandlung vom 5. 5. 1987 schlossen die Parteien dieses Vorprozesses folgenden Vergleich: "1.) Der Beklagte verpflichtet sich bei Exekution, an die ... mehr lesen...
Norm: ZPO §31 Abs1 Z2ZPO §204 GZPO §433
Rechtssatz: Auf Grund der allgemeinen Vollmacht kann der Klagevertreter wirksam einen Vergleich nicht nur über den Gegenstand des Rechtsstreites schließen, sondern auch gleichzeitig ein anderes Verfahren durch einen Vergleich (mitbereinigen) bereinigen. Darauf, ob die Ansprüche aus diesem Verfahren durch "Ausdehnung" (bzw Verbindung beider Verfahren) auch im "verglichenen" Rechtsstreit im Sinne des § 31 A... mehr lesen...
Norm: ZPO §31 Abs1 Z2ZPO §204 GZPO §433
Rechtssatz: Auf Grund der allgemeinen Vollmacht kann der Klagevertreter wirksam einen Vergleich nicht nur über den Gegenstand des Rechtsstreites schließen, sondern auch gleichzeitig ein anderes Verfahren durch einen Vergleich (mitbereinigen) bereinigen. Darauf, ob die Ansprüche aus diesem Verfahren durch "Ausdehnung" (bzw Verbindung beider Verfahren) auch im "verglichenen" Rechtsstreit im Sinne des § 31 A... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 5. Juli 1988, TZ 3939/88, wurde auf Antrag der Vorarlberger Gemeinnützigen Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft mbH (in der Folge: V***) ob der in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaft EZ 1565 Grundbuch 91119 Rieden u.a. das Wohnungseigentumsrecht hinsichtlich der Liegenschaftsanteile B-LNR 2 bis 27 und 31 bis 49 für die V*** einverleibt, obwohl den von der Antragstellerin im Grundbuchsgesuch vorgelegten Urkunden nicht zu entnehmen ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ordnete die zur Durchführung des Anmeldungsbogens GZ A 274/84 des Vermessungsamtes Braunau am Inn erforderlichen Grundbuchseintragungen an. Diese betreffen ua. die Teilung des im Verzeichnis des öffentlichen Gutes der KG St.Veit vorgetragenen Grundstückes 1382 Bach sowie die Zuschreibung davon abgetrennter Teilflächen zu anderen Grundstücken. Das Rekursgericht gab dem dagegen vom Landeshauptmann von Oberösterreich als Verwalter des öffentlichen Wassergu... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 CZPO §31 Abs1 Z2ZPO §32ZPO §34ZPO §35ZPO §204 DZPO §204 G
Rechtssatz: Der Prozessvergleich, den der mit Prozessvollmacht ausgestattete Rechtsanwalt schließt, bedarf auch im Falle der Handlungsunfähigkeit des Klägers im Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses keiner pflegschaftsbehördlichen Genehmigung. Entscheidungstexte 5 Ob 557/80 Entscheidungstext OGH 01.04.1980 5 Ob 557... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 CZPO §31 Abs1 Z2ZPO §32ZPO §34ZPO §35ZPO §204 DZPO §204 G
Rechtssatz: Der Prozessvergleich, den der mit Prozessvollmacht ausgestattete Rechtsanwalt schließt, bedarf auch im Falle der Handlungsunfähigkeit des Klägers im Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses keiner pflegschaftsbehördlichen Genehmigung. Entscheidungstexte 5 Ob 557/80 Entscheidungstext OGH 01.04.1980 5 Ob 557... mehr lesen...
Mit Urteil des OGH vom 17. Dezember 1974, GZ 3 Ob 206/74-39, wurde das Urteil des Oberlandesgerichtes Graz vom 24. Juni 1974, GZ 2 R 75/74-33, mit dem das Urteil des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 19. April 1974, GZ 13 Cg 127/72-26, teilweise abgeändert wurde bestätigt. Auf Grund der beiden letztgenannten Urteile wurde die nunmehrige klagende Partei auf Grund der Feststellungen über das teilweise Bestehen der Klagsforderung und über den Nichtbestand einer eingewendeten Gegenforderun... mehr lesen...
Die Klägerin ist eine Vereinigung von Rechtsanwälten im Sinne des § 14 UWG; zu ihren statutenmäßigen Aufgaben gehört u. a. auch die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Der Beklagte ist Inhaber einer Konzession als Immobilienmakler gemäß §§ 130 VI, 259 GewO 1973 (früher: Realitätenvermittler gemäß § 15 Abs. 1 Z. 31 GewO 1859 in Verbindung mit Art, II §§ 35-38 GewR-Novelle, BGBl. 59/1965) und einer Konzession als Immobilienverwalte... mehr lesen...
Norm: ZPO §31 Abs1 Z3
Rechtssatz: Gemäß § 31 Abs 1 Z 3 ZPO ermächtigt die einem Rechtsanwalt zur Prozeßführung erteilte Vollmacht auch zur Einleitung der Exekution gegen den Prozeßgegner. Diese Ermächtigung umfaßt also ausdrücklich nur die Bevollmächtigung der betreibenden Partei, dagegen ermächtigt eine von der in diesem Prozeß unterlegenen Partei und im Exekutionsverfahren verpflichteten Partei erteilte Prozeßvollmacht nicht zur Vertretung im... mehr lesen...
Norm: ZPO §31 Abs1 Z3
Rechtssatz: Gemäß § 31 Abs 1 Z 3 ZPO ermächtigt die einem Rechtsanwalt zur Prozeßführung erteilte Vollmacht auch zur Einleitung der Exekution gegen den Prozeßgegner. Diese Ermächtigung umfaßt also ausdrücklich nur die Bevollmächtigung der betreibenden Partei, dagegen ermächtigt eine von der in diesem Prozeß unterlegenen Partei und im Exekutionsverfahren verpflichteten Partei erteilte Prozeßvollmacht nicht zur Vertretung im... mehr lesen...
Im Titelprozeß war die Erstbeklagte durch einen Abwesenheitskurator gemäß § 116 ZPO. vertreten. Die beiden Beklagten wurden rechtskräftig zur Zahlung eines Betrages von 1.088.762 S samt Zinsen und Kosten an die Klägerin verurteilt. Das Urteil des Obersten Gerichtshofes wurde zwar dem Klagevertreter und dem Vertreter der zweitbeklagten Partei zugestellt, nicht aber dem Abwesenheitskurator der Erstbeklagten. Das Prozeßgericht bewilligte auf Grund des Urteils mit den Beschlüssen vom 24... mehr lesen...
Norm: ZPO §31 Abs1 Z4
Rechtssatz: Zur Exekutionsführung wegen der in einem Passivprozeß ersiegten Kosten bedarf der Anwalt eines weiteren Auftrages seines Mandanten; ein solcher Auftrag kann allerdings auch konkludent erteilt werden. Entscheidungstexte 8 Ob 194/64 Entscheidungstext OGH 23.09.1964 8 Ob 194/64 Veröff: EvBl 1965/72 S 104 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §31 Abs1 Z4
Rechtssatz: Zur Exekutionsführung wegen der in einem Passivprozeß ersiegten Kosten bedarf der Anwalt eines weiteren Auftrages seines Mandanten; ein solcher Auftrag kann allerdings auch konkludent erteilt werden. Entscheidungstexte 8 Ob 194/64 Entscheidungstext OGH 23.09.1964 8 Ob 194/64 Veröff: EvBl 1965/72 S 104 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §31 Abs1 Z1ZPO §33
Rechtssatz: Eine Prozeßvollmacht im Sinne des § 31 Abs 1 ZPO (§ 33 Abs 1 ZPO) ermächtigt zur Empfangnahme von Klagen (Aufkündigungen), nicht aber zur Übernahme von Beschlüssen, die dem Verpflichteten im Exekutionsverfahren zuzustellen sind. Eine Postvollmacht berechtigt zur Übernahme eigenhändig zuzustellender Gerichtsstücke überhaupt nur dann, wenn in der Vollmacht dazu eine ausdrückliche Ermächtigung erteilt wird.... mehr lesen...
Norm: ZPO §31 Abs1 Z1ZPO §33
Rechtssatz: Eine Prozeßvollmacht im Sinne des § 31 Abs 1 ZPO (§ 33 Abs 1 ZPO) ermächtigt zur Empfangnahme von Klagen (Aufkündigungen), nicht aber zur Übernahme von Beschlüssen, die dem Verpflichteten im Exekutionsverfahren zuzustellen sind. Eine Postvollmacht berechtigt zur Übernahme eigenhändig zuzustellender Gerichtsstücke überhaupt nur dann, wenn in der Vollmacht dazu eine ausdrückliche Ermächtigung erteilt wird.... mehr lesen...
Norm: EO §94 M2ZPO §31 Abs1 Z1ZPO §93
Rechtssatz: Die Zustellung an den inländischen Anwalt des Drittschuldners ist abgesehen von der Frage, ob sie gegen seinen Willen überhaupt möglich ist, unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 818/54 Entscheidungstext OGH 12.01.1955 1 Ob 818/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: EO §94 M2ZPO §31 Abs1 Z1ZPO §93
Rechtssatz: Die Zustellung an den inländischen Anwalt des Drittschuldners ist abgesehen von der Frage, ob sie gegen seinen Willen überhaupt möglich ist, unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 818/54 Entscheidungstext OGH 12.01.1955 1 Ob 818/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...