Ein gegen die Republik Österreich auf Grund einer Aufkündigung für den 31. August 1952 ergangener Räumungsauftrag ist nach dem Antrag der kundigenden Partei am 28. August 1951 (die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr) der mit dem Bestandobjekt befaßten Abteilung im Bundesministerium zugestellt und von diesem an die Finanzprokuratur weitergeleitet worden, bei der er am 4. September 1951 eingelangt ist. Die Republik Österreich hat u. a. eingewendet, daß die Aufkündigung verspätet erfolgt s... mehr lesen...
Norm: ProkG §1 Abs2ProkG idF BGBl I 2008/110 §3ZPO §31 Abs1 Z1ZPO §93 Abs1
Rechtssatz: Wenn eine Klage gegen die Republik oder einen anderen im § 2 Abs 1 ProkG angeführten Rechtsträger überreicht worden ist, darf das Gericht diese Klage nur an die Finanzprokuratur zustellen. Entscheidungstexte 2 Ob 728/52 Entscheidungstext OGH 15.10.1952 2 Ob 728/52 Veröff: SZ 25/262 ... mehr lesen...
Norm: ProkG §1 Abs2ProkG idF BGBl I 2008/110 §3ZPO §31 Abs1 Z1ZPO §93 Abs1
Rechtssatz: Wenn eine Klage gegen die Republik oder einen anderen im § 2 Abs 1 ProkG angeführten Rechtsträger überreicht worden ist, darf das Gericht diese Klage nur an die Finanzprokuratur zustellen. Entscheidungstexte 2 Ob 728/52 Entscheidungstext OGH 15.10.1952 2 Ob 728/52 Veröff: SZ 25/262 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §8ZPO §31 Abs1 Z3
Rechtssatz: Der für einen Abwesenden bestellte Prozeßkurator ist zur Vertretung in dem gegen seinen Kuranden geführten Exekutionsverfahren nicht befugt. Entscheidungstexte 1 Ob 100/46 Entscheidungstext OGH 26.06.1946 1 Ob 100/46 Veröff: JBl 1946,420 3 Ob 110/67 Entscheidungstext OGH 17.10.1967 3 O... mehr lesen...
Norm: ZPO §8ZPO §31 Abs1 Z3
Rechtssatz: Der für einen Abwesenden bestellte Prozeßkurator ist zur Vertretung in dem gegen seinen Kuranden geführten Exekutionsverfahren nicht befugt. Entscheidungstexte 1 Ob 100/46 Entscheidungstext OGH 26.06.1946 1 Ob 100/46 Veröff: JBl 1946,420 3 Ob 110/67 Entscheidungstext OGH 17.10.1967 3 O... mehr lesen...
Norm: AO §37ZPO §31 Abs1 Z1
Rechtssatz: Stehen die Erklärungen zweier Bevollmächtigter desselben Gläubigers bei der Ausgleichstagsatzung miteinander im Widerspruch, so ist eine wirksame Erklärung für den Gewaltgeber nicht abgegeben. Entscheidungstexte 3 Ob 920/32 Entscheidungstext OGH 20.10.1932 3 Ob 920/32 Veröff: SZ 14/204 Europe... mehr lesen...
Norm: AO §37ZPO §31 Abs1 Z1
Rechtssatz: Stehen die Erklärungen zweier Bevollmächtigter desselben Gläubigers bei der Ausgleichstagsatzung miteinander im Widerspruch, so ist eine wirksame Erklärung für den Gewaltgeber nicht abgegeben. Entscheidungstexte 3 Ob 920/32 Entscheidungstext OGH 20.10.1932 3 Ob 920/32 Veröff: SZ 14/204 Europe... mehr lesen...