Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrte die klagende Partei von dem mit "Manfred T***** F*****-Weg ***** T*****" bezeichneten Beklagten die Zahlung von S 84.108,-- s.A. (Einschränkung des Begehrens auf S 75.357,-- s.A., AS 31). Der Beklagte habe als "F***** Reisen" ********** bei der klagenden Partei Schipässe bestellt und gekauft und auch erhalten, wofür der eingeklagte Betrag aufgelaufen sei, der spätestens seit 26. März 1987 zur Zahlung fällig sei. Mahnungen hätten dem ... mehr lesen...
Begründung: Mit der einstweiligen Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 20. 2. 1990, 37 Cg 306/89-7, wurde den Gegnern der gefährdeten Partei 1.) D*****gesellschaft mbH & Co KG und 2.) D*****gesellschaft mbH verboten, in der periodischen Druckschrift "D*****" entgeltliche Einschaltungen, insbesondere über Gelierzucker, zu veröffentlichen, wenn diese Ankündigungen nicht als "Anzeige", "entgeltliche Einschaltung" oder "Werbung" gekennzeichnet sind, es sei denn, daß Zweife... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Kommanditgesellschaft - Komplementärin war die ***** Beteiligungsgesellschaft mbH, einzige Kommanditistin die ***** Aktiengesellschaft (im folgenden aufnehmende Gesellschaft; die Revisionsrekurswerberin) - war seit 6. Juli 1987 Eigentümerin der Liegenschaft *****; die beklagte Partei ist Mieterin des Geschäftslokales top.Nr. 1. Die klagende Partei brachte mit Einbringungsvertrag vom 28. September 1988 Beilage 6 ihren Betrieb als Ganzes mit allen Aktiva un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 29.12.1988 eingebrachten Klage beantragten die Kläger, beide beklagten Parteien (die erstbeklagte Partei wird von ihr als ***** bezeichnet) seien schuldig, die Tatsachenbehauptungen, die Erstklägerin und der Drittkläger witzeln über jüdische Namen, der Drittkläger greife in diese - gemeint: Witzeln über jüdische Namen - tiefste Schublade des Antisemitismus; der Zweitkläger leide angeblich, wenn man ihm vorwerfe, sein Blatt - gemeint: ***** - schreib... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden, gegen eine "Firma R*** Offset Druck Gesellschaft mbH, 'P*** BOX', zu Handen der Geschäftsführer Dipl.Ing. Hans R*** und Lieselotte R***, Mauerbach, Hauptstraße 119", als ihre ehemalige Dienstgeberin gerichteten Klage begehrt die Klägerin die Zahlung von S 36.052,69 abzüglich S 14.744,64 netto sA und die Ausstellung eines Dienstzeugnisses. Sie sei seit 30.November 1987 in der Filiale der Beklagten in Innsbruck als Verkäuferin tätig gewesen und am... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der auf Antrag der Beklagten erlassenen einstweiligen Verfügung vom 20.April 1989, 38 Cg 110/89, trug das Handelsgericht Wien den Klägerinnen auf, sofort und bis zur Rechtskraft des über die Unterlassungsklage ergehenden Urteiles "beim Vertrieb der periodischen Druckschrift 'Neue Kronen-Zeitung' das Ankündigen und/oder Durchführen (einschließlich beim Veröffentlichen oder sonstigen Vorstellen der Gewinner und/oder dem Zuwenden der Gewinne) von Gewinnspie... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs5 B ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Ist das auf § 46 AO gestützte Klagebegehren gegen die Ausgleichsschuldnerin "nach Maßgabe des Ausgleichsverfahrens" gerichtet und strebte der Sachwalter der Gläubiger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ausgleichsschuldnerin als Auftraggeber und die klagende Partei als Auftragnehmer schlossen am 14.4.1986 einen Rahmenvertrag über die Durchführung von Fassadenarbeiten als reine Lohnarbeit. Vertragsgrundlage sollten unter anderem die einschlägigen technischen und rechtlichen ÖNormen, Fachnormen, zusätzliche Vereinbarungen und Bedingungen (zB Materialanalyse) sowie die allgemeinen Vertragsbestimmungen für Nachunternehmerleistungen der Bundesinnung für das ... mehr lesen...
Begründung: Die ursprünglich als Erstbeklagte in Anspruch genommene "DIE G*** W*** Zeitschriftengesellschaft mbH & Co KG" ist während des Verfahrens von ihrer Komplementärgesellschaft, der ehemaligen Zweitbeklagten, übernommen worden; die ehemalige Zweitbeklagte ist daher als Gesamtrechtsnachfolgerin (§ 142 HGB) nunmehr allein beklagte Partei. Diese Parteienbezeichnung war daher im
Kopf: der Entscheidung richtigzustellen. Die ursprünglich als Erstbeklagte in Anspruch genomme... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs5 B1 ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Die Berichtigung einer fehlerhaften Parteibezeichnung ist auch noch nach Zustellung des Zahlungsbefehles und Eintritt der Rechtskraft (auf Grund der Aktenlage) zuläss... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der Beklagten die in der Klage mit "Yvonne T***" bezeichnet wurde, die Zahlung eines Betrages von 42.125,44 S an restlichen Ansprüchen aus einem Lehr- bzw Arbeitsverhältnis. Das Erstgericht erließ einen Zahlungsbefehl im Sinn des Begehrens des Klägers. Der Zahlungsbefehl wurde an Yvonne T***, Gastwirtin, Graz, Feuerbachgasse 9, durch Hinterlegung zugestellt. Das Zustellstück wurde von der Beklagten nicht behoben und nach Ende der Abholfrist an ... mehr lesen...
Norm: HGB §142 ZPO §235 Abs5 B1 ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Durch das Ausscheiden eines von zwei Gesellschaftern einer OHG oder KG geht das Unternehmen ohne Liquidation mit seinen Aktiven und Passiven auf den verbleib... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Verlegerin der "Neuen Kronen-Zeitung". Die ursprüngliche Erstbeklagte - "DIE G*** W***" - Zeitschriftengesellschaft m.b.H. & Co. KG (im folgenden kurz: "G*** W***"-KG) war Verlegerin und Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "Die ganze Woche". Mittlerweile hat die Beklagte, welche Komplementärin der "G*** W***"-KG gewesen und als Zweitbeklagte in Anspruch genommen worden war, nach dem Ausscheiden des Kommanditisten das gesamte Untern... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat sowohl die Frage der Zulässigkeit der Richtigstellung der Parteienbezeichnung (vgl auch Schwarz-Löschnigg, Arbeitsrecht4 129; Krejci in Rummel, ABGB, § 1151 Rz 144; §§ 128, 159 Abs. 1 HGB) als auch die Frage der Berechtigung der Ansprüche des Klägers auf Überstundenentgelt und Abfertigung (9 Ob A 268/88) zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, insoweit auf die Richtigkeit der Begründun... mehr lesen...
Begründung: Mit der Behauptung, die beklagte Partei "Hermann W i l l y, Kaufmann, Hard" betreibe unter der Etablissementbezeichnung "K***" von seinem Hauptstandort Hard aus in Innsbruck, Wörgl und Kufstein ua den Einzelhandel mit Textilien für Kinder, wobei er Ende September, Anfang Oktober 1988 in einem Werbeprospekt unzulässige Zugaben angekündigt und gewährt habe, beantragte der Kläger, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, es im geschäftlichen Verkehr beim Einzelhandel... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin verlangte ursprünglich von der Firma Michael D*** GesmbH Innenausbau, Götzis, Römerweg 85, 62.575,96 S s.A. Nachdem in der Klagebeantwortung vorgebracht worden war, eine solche Firma existiere nicht, hat die Klägerin die Parteibezeichnung der Beklagten auf Firma Michael D***, Tischlerei und Innenausbau, Götzis, Römerweg 85, richtig gestellt. Michael D*** hat den Rückschein betreffend die Klage eigenhändig unterfertigt. Während das Erstgericht in dem Vor... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Vorbringen, er sei im Hotel S*** als Verkaufsleiter beschäftigt gewesen und unberechtigt entlassen worden, machte der Kläger gegen die "S*** International Gesellschaft mbH, Auerspergstraße 4, 5020 Salzburg, zu Handen des Geschäftsführers Heinz K. H***, ebenda" entlassungsabhängige Ansprüche von (eingeschränkt) 144.025,69 S brutto sA geltend. Die S*** International Gesellschaft mbH beantragte die Abweisung des Klagebegehrens und wandte ein, der Kläger sei nie ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs5 B1 ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Richtigstellung der Parteibezeichnung der beklagten Partei von Alois B*, Lüftungsspengler (tatsächlich Pensionist) auf die unter derselben Anschrift ansässige A* Gese... mehr lesen...
Begründung: Im Jahre 1977 bestellte der Kläger über ein Anbot des Josef K***, eines Vertreters der Firma T*** Gesellschaft mbH & Co KG (im folgenden beklagte Partei) Türenund Fensterelemente. Die Lieferung erfolgte in den Jahren 1977 und 1978. Die Montage nahm Josef K*** auf eigene Kosten ohne Einschaltung der beklagten Partei vor. Sowohl bei der Probeheizung als auch in den folgenden Heizperioden traten Kondenswasserbildungen auf, die Josef K*** auf die noch vorhandene Bauf... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger Radivoje J***, Arbeiter, Salzburg, Alpenstraße 69, begehrte in seiner am 14. April 1988 beim Erstgericht eingelangten Klage die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 250.000,-- s.A. und die Feststellung der Ersatzpflicht der Beklagten für alle seine künftigen Schäden aus einem Verkehrsunfall vom 14. Juni 1985 im Rahmen des den PKW mit dem Kennzeichen W 346.039 betreffenden Haftpflichtversicherungsvertrages. Der Kläger brachte im wesentlichen vor, er... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Beklagten betrieben gemeinsam eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes unter der Bezeichnung "TOP-S***"; eine derartige Firma war im Handelsregister nie eingetragen. Mit Gesellschaftsvertrag vom 6. Juli 1987 und einem Nachtrag vom 24. Juli 1987 wurde die "M***-M***-P*** MBH" gegründet; diese Gesellschaft wurde am 29. Juli 1987 zu HRB 291/Spittal in das Handelsregister des Landesgerichtes Klagenfurt eingetragen; vertretungsbefugt sind die Beklagten. Der Kläge... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs5 B1 ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Die Richtigstellung der Parteibezeichnung der Beklagten von "Erika S, Inhaberin des Hotels Ambassador" auf "Hotel Ambassador GesmbH, nunmehr KG" ist zulässig.
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Norm: ABGB §837 DHbG §11HbG §18HbG §22WEG §17 ZPO §235 Abs5 B1 ABGB § 837 heute ABGB § 837 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Beschlusses zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Soweit sich die Rekurswerberin auf die Entscheidung IndS 1980, 1167 = Arb. 9.773 = EvBl. 1979/133 = MietSlg. 31.525/16, ImmZ 1979, 139 = RdA 1981, 39 (mit zustimmender Besprechung von Welser-Czermak) beruft, ist ihr zu entgegnen, daß dort lediglich ausgesprochen wurde, daß der Hausverwalter das... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Die
Begründung: des angefochtenen Beschlusses ist zutreffend (RdW 1985, 213; 3 Ob 506/86), so daß es ausreicht, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Die
Begründung: des angefochtenen Beschlusses ist zutreffend (RdW 1985, 213; 3 Ob 506/86), so daß es ausreicht, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Die Kostenentscheidung stützt sich auf die §§ 40, 50 und 52 ZPO. Die Kostenentscheidung stützt si... mehr lesen...
Begründung: Unter der Bezeichnung "Firma Josef F*** GesmbH Großbäckerei" wird von der Beklagten die Bezahlung von 1,701.058 S s. A. aus dem Titel des Schadenersatzes begehrt. Die klagende Partei behauptet, bei der Beklagten genau bezeichnete Geräte gekauft zu haben, doch hätten diese Geräte nicht die vereinbarte Leistung erbracht. Aus diesem Grunde habe die Klägerin die Bezahlung der Geräte verweigert und sei zu 13 Cg 151/83 des Handelsgerichtes Wien von der Beklagten auf Zahlun... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der "ip-F***-Gesellschaft mbH & Co KG" (im folgenden kurz: KG) sowie der "ip-F***-Gesellschaft mbH", deren Bezeichnung in der Folge entsprechend der Namensänderung im Handelsregister rechtskräftig auf "CSI-C***-S***-I***-Gesellschaft mbH" richtiggestellt wurde, zur ungeteilten Hand die Zahlung eines Betrages von 117.171,76 S sA aus dem Rechtsgrund eines gerechtfertigten vorzeitigen Austritts. Er begehrt ferner mit einer anderen Klage, die ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der "ip-F***-GesmbH & Co. KG" und deren persönlich haftender Gesellschafterin, der "ip-F*** Gesellschaft mbH", deren Bezeichnung in der Folge rechtskräftig auf "C*** S***-I*** Gesellschaft mbH richtiggestellt wurde, die Zahlung von S 606.647,35 sA wegen ungerechtfertigter vorzeitiger Beendigung seines Dienstverhältnisses (Cr 149/85 des Erstgerichtes). Weitere arbeitsrechtliche Ansprüche in Höhe von S 300.112,08 sA macht der Kläger gegen di... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der "ip-V*** GesmbH & Co. KG" und deren persönlich haftender Gesellschafterin, der "ip-V***-GesmbH", deren Bezeichnung rechtskräftig auf "ip-V***- und H***-GesmbH" berichtigt wurde, Zahlung von S 92.695,30 sA wegen berechtigten vorzeitigen Austritts aus dem Dienstverhältnis (Cr 144/85 des Erstgerichtes). Weitere gleichartige Ansprüche in Höhe von S 29.937 sA macht der Kläger gegen die "ip-F***-GesmbH & Co. KG" und die "ip-F***-GesmbH", d... mehr lesen...
Begründung: Am 12.12.1985 begehrte die Gemeinde S*** gemäß § 25 Abs4 des OÖRaumordnungsgesetzes, LGBl.1972/18, die Festsetzung eines Entschädigungsbetrages im Verfahren außer Streitsachen, wobei als Antragstellerin im
Kopf: des Schriftsatzes das Gemeindeamt S*** aufscheint, was der Antragsgegner zum Anlaß für den Einwand nahm, daß dem Gemeindeamt S*** die Aktivlegitimatiom fehle. Das Erstgericht änderte antragsgemäß die Bezeichnung der Antragstellerin auf Gemeinde S*** ab, da di... mehr lesen...