Norm: ZPO §235 Abs5GeO §179 Abs1
Rechtssatz: Da nach § 179 Abs 1 GeO Rechtsmittel erst nach Einlangen sämtlicher Rechtsmittelschriften dem zur Entscheidung berufenen Gericht vorzulegen sind, ist der mit dem Rechtsmittel vorgelegte Akt an das Erstgericht zurückzustellen, wenn der bekämpfte Beschluss über die Berichtigung der Parteienbezeichnung auf die B an die B noch nicht zugestellt wurde, weil auch diese rechtsmittellegitimiert ist. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs5ZPO §521a
Rechtssatz: Der Rekurs (Revisionsrekurs) gegen die Entscheidung über die Zulassung einer Richtigstellung der Parteibezeichnung gehört nicht zu den im § 521a ZPO erschöpfend aufgezählten Fällen und ist daher einseitig. Entscheidungstexte 9 Ob 143/03z Entscheidungstext OGH 03.12.2003 9 Ob 143/03z 9 ObA 76/04... mehr lesen...
Norm: EO §98 Abs2ZPO §235 Abs5 B1
Rechtssatz: Erfolgt die Einverleibung des Eigentumsrechts des Käufers im Rang nach der Anmerkung der Zwangsverwaltung der Liegenschaft, tritt er als späterer Erwerber ex lege in die Rechtsstellung der vormals verpflichteten Partei als (neuer) Verpflichteter in das anhängige Verfahren ein. Dies erfordert die Richtigstellung der Parteienbezeichnung der verpflichteten Partei. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs5 B1KO §6 Abs1
Rechtssatz: Die Berichtigung der Parteibezeichnung einer entgegen § 6 Abs 1 KO nach Konkurseröffnung gegen den Gemeinschuldner eingebrachten Klage auf den Masseverwalter im Konkurs des Gemeinschuldners ist zulässig, wenn ein nicht der Anmeldung unterliegendes Recht Klagsgegenstand ist. Entscheidungstexte 1 Ob 106/02y Entscheidungstext OGH 11.06.2002 1... mehr lesen...