Norm: ZPO §235 Abs4 E ZPO §453 Abs2 ZPO §501 ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 453 gültig von 01.04.1997 bis 31.12.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 453... mehr lesen...
Norm: HGB §117HGB §142 ZPO §235 Abs4 A3 ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Das nachträglich gestellte Eventualbegehren, einem Gesellschafter die Geschäftsführungsbefugnis zu entziehen, ist gegenüber dem auf dem gleichen T... mehr lesen...
Maria K., die Mutter der Klägerin, war bis zu ihrem am 21. September 1934 erfolgten Ableben grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ. 86 Grundbuch U., bestehend aus der Baufläche Nr. 62 mit Haus Nr. 111, der Baufläche Nr. 248 und den Flurstücken Nr. 966 Wiese, 967 und 968 Äcker und 969 Wald. Nach dem Inhalt des im Abhandlungsakt nach Maria K., A 178/34 des Bezirksgerichtes Arnfels, erliegenden Erbübereinkommens übernahmen die erblasserischen Töchter Aloisia K. verehelichte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §1 Aa ZPO §235 Abs4 B ZPO § 1 heute ZPO § 1 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ZPO § 1 gültig von 01.01.1898 bis 30.06.2018 ZPO § 235 heute ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 D ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Keine Klagsänderung liegt vor, wenn an Stelle eingeklagter Aktivbezüge Pensionsbezüge begehrt werden.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 E ZPO §448 ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 448 heute ZPO § 448 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ... mehr lesen...
Die Klage ist gegen die Verlassenschaft nach Johann S. auf Feststellung der Vaterschaft des Johann S. zu dem am 12. Juli 1944 außer der Ehe geborenen minderjährigen Kläger Herbert G. gerichtet. Die Klage ist gegen die Verlassenschaft nach Johann Sitzung auf Feststellung der Vaterschaft des Johann Sitzung zu dem am 12. Juli 1944 außer der Ehe geborenen minderjährigen Kläger Herbert G. gerichtet. Da der Sterbefall des angeblich am 28. Feber 1945 im Kriegseinsatz gefallenen Johann... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 B ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Unrichtige Parteibezeichnung, wenn anstatt eines Kriegsvermißten die noch nicht bestehende Verlassenschaft nach ihm geklagt wurde.
Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 A2 ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Die Änderung des Begehrens auf Naturalleistung in ein solches auf Geldleistung (Interesse) ist nach § 235 Abs 4 ZPO zulässig. Die Änderung des Begehrens auf Natura... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 C ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Widersprechende Angaben über den Erwerbsvorgang im Eigentumsprozeß: keine Klagsänderung.
Entscheidungstexte 3 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 E ZPO §239 ZPO §394 ZPO §397 ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 239 heute ZPO § 239 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 B ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Eine Richtigstellung der Parteibezeichnung ist nur zulässig, wenn die Partei unrichtig bezeichnet wurde, nicht aber, wenn ein unrichtiges Rechtssubjekt, wenn auch unte... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 B. ZPO §419 ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Die Änderung der Bezeichnung der beklagten Parteien als persönlich geklagte Erben, die sich zwar erbserklärt haben, denen aber noch nicht eingeantwortet wo... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 B. ZPO §419 ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Die Änderung der Bezeichnung der beklagten Parteien als persönlich geklagte Erben, die sich zwar erbserklärt haben, denen aber noch nicht eingeantwortet wo... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 C ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Keine echte Klagsänderung, sondern eine Klageberichtigung, wenn die Angaben über den Zeitpunkt, Ort oder die näheren Umstände des Vertragsabschlusses richtig gestell... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs1 D ZPO §235 Abs4 ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §912 EO §368 ZPO §235 Abs4 A2 ZPO §273 ABGB § 912 heute ABGB § 912 gültig ab 01.01.1812 EO § 368 heute EO § 368 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 E ZPO §237 Abs1 A ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 237 heute ZPO § 237 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/200... mehr lesen...
Das ursprünglich auf Verurteilung der Beklagten zur solidarischen Zahlung von 4000 US-Dollar s. A. lautende Klagebegehren wurde vom Kläger in der Streitverhandlung dahin geändert, daß alle beklagten Parteien zur ungeteilten Hand und unter Prozeßkostenersatzpflicht schuldig seien, der klagenden Partei einen Betrag von 22.358 S samt 10% Zinsen seit 1. Mai 1938, die erst-, zweit-, dritt-, sechst- und siebentbeklagte Partei überdies aber noch schuldig sei, der klagenden Partei auch die ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 D ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: In der Änderung des ursprünglich auf Zahlung in Fremdwährung gerichteten Begehrens in das Begehren auf Zahlung in inländischer Währung ist keine Klagsänderung zu erbli... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 E ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Die Einschränkung des Klagebegehrens auf Kosten kann ohne Angabe von Gründen und ohne Zustimmung des Gegners erfolgen. Die Sache wird hiedurch zur Bagatellsache.
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Der am 8. Mai 1942 geborene Kläger hatte beim Bezirksgericht Mauerkirchen gegen den Beklagten eine Klage auf Feststellung der a. e. Vaterschaft und Leistung des Unterhaltes eingebracht. Die Klage war darauf gestützt, daß der Beklagte mit der Mutter des Klägers im kritischen Zeitraume verkehrt hat. Die Mutter des Klägers hat im Verlaufe des Rechtsstreites angegeben, daß sie nur einmal, u. zw. am 26. August 1941, in St., in dem sich dort anderthalb Stunden aufhaltenden Abendzug, stehe... mehr lesen...
Das Klagebegehren lautet auf Feststellung einer 50%igen Beteiligung des Klägers an dem Unternehmen des Beklagten, Zustimmung des Beklagten zur Eintragung des Klägers als persönlich haftenden Gesellschafters des Unternehmens des Beklagten in das Handelsregister und Rechnungslegung. Nach Erstattung der Klagebeantwortung nahm der Kläger zu deren Vorbringen in einem vorbereitenden Schriftsatze Stellung und schloß die Ausführungen dieses Schriftsatzes damit, daß er für den Fall, als da... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 D ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Eine Klagsänderung liegt dann nicht vor, wenn statt Erfüllung des Vertrages (eventuell oder ausschließlich) Schadenersatz wegen Nichterfüllung begehrt wird.
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Norm: ZPO §235 Abs4 D ZPO §405 BI ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 405 heute ZPO § 405 gültig ab 01.01.1898 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 B ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Die Bezeichnung der beklagten Partei kann dahin richtiggestellt werden, dass die zunächst gegen den Gemeinschuldner gerichtete Klage gegen die Masseverwalter im Konkur... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 C ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Die Ergänzung der Klage durch Behauptung der Zession des Klagsanspruches an den Kläger ist keine Klagsänderung.
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Norm: ZPO §235 Abs4 A2 ZPO §483 ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 483 heute ZPO § 483 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 B ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Eine unzulässige Klageänderung liegt nicht vor, wenn der mit Franz M angegebene Name der beklagten Partei in Franz M senior richtiggestellt wird.
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Norm: ZPO §235 Abs4 A2 ZPO § 235 heute ZPO § 235 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
An Stelle des ursprünglich geforderten Klagegegenstandes kann das Interesse im Rahmen des § 235 Abs 1 ZPO nur so weit gefordert werden, als das Prozeßgericht sachl... mehr lesen...