Begründung: Der Erstkläger ist Eigentümer eines Wohnhauses in Feldkirch-Tisis. Im Jahr 1991 vermietete er den beiden Beklagten eine im Untergeschoss dieses Hauses gelegene Wohnung. Der mündliche Mietvertrag sah einen monatlichen Pauschalmietzins von 8.000 S (581,38 EUR) vor, der sämtliche Betriebs- und Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung, Kabelfernsehen) enthalten sollte. Mit seiner am 9. Jänner 2003 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Erstkläger zunächst offenen Miet... mehr lesen...
Norm: ZPO §41ZPO §235 Abs4ZPO §237 Abs3
Rechtssatz: Im Falle der vollständigen Bezahlung des Klagebegehrens nach Klagseinbringung und Einschränkung auf Kosten ist ohne Durchführung eines Beweisverfahrens die geltend gemachte und bezahlte Klagsforderung als zu Recht bestehend anzusehen, was zu einem vollständigen Kostenersatz der beklagten Partei an den Kläger führen muss. Entscheidungstexte 1... mehr lesen...