Begründung: Nachdem das Klagebegehren mit Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 6. 4. 2009 (GZ 14 Cg 53/05x-120) abgewiesen worden war und dieses Urteil mangels Bekämpfung in Rechtskraft erwachsen ist (vgl dazu 1 Ob 211/09z), beantragte der Kläger - zum wiederholten Mal - die Bewilligung der Verfahrenshilfe in vollem Umfang. Das Prozessgericht wies den Antrag mit Beschluss vom 9. 6. 2010 zurück. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs des Klägers nicht Folge und wies au... mehr lesen...
Gründe: Der Oberste Gerichtshof hat zu AZ 14 Os 143/09z über mehrere Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen gegen das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 4. Juli 2008, GZ 122 Hv 31/07h-1933, zu entscheiden. Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs Dr. Philipp ist Vorsitzender des für die Erledigung dieser Rechtsmittel zuständigen 14. Senats. Nach Mitteilung der Präsidentin des Obersten Gerichtshofs ist Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs Dr.... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht Innsbruck wies mit Beschluss vom 7. 5. 2010 den Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung der Verfahrenshilfe ab. Ein Senat des Oberlandesgerichts Innsbruck bestätigte diese Entscheidung mit Beschluss vom 11. 6. 2010, der dem Vertreter der Klägerin am 24. 6. 2010 zugestellt wurde. Die Antragstellerin lehnte mit dem am 2. 7. 2010 eingelangten Schriftsatz, womit sie ihre Eingabe vom 1. 1. 2010 mittels Telefax verbesserte, die Mitglieder dieses Senats ab.... mehr lesen...
Gründe: Gegenstand des beim Oberlandesgericht Wien anhängigen Rechtsmittelverfahrens ist die Beschwerde des Einschreiters gegen die Abweisung seines Fortführungsantrags. In seinem Schriftsatz vom 13.08.2010 führt er ua aus, es sei zwar gegen die Entscheidung gemäß § 196 Abs 3 2. Satz StPO kein Rechtsmittel zulässig, dennoch sei der Oberste Gerichtshof dann zu befassen, wenn der Präsident als befangen erklärt wird oder wurde. Der Akt sei dem Obersten Gerichtshof vorzulegen, weil sowoh... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 23. 1. 2010 wurde der Antrag der Antragsteller auf Bewilligung der Verfahrenshilfe abgewiesen. Das Oberlandesgericht Linz bestätigte diesen Beschluss am 16. 3. 2010. In ihrer beim Oberlandesgericht Linz am 9. 4. 2010 eingebrachten Eingabe begehrten die Antragsteller die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung eines Revisionsrekurses. Ein Senat des Oberlandesgerichts Linz wies diese Eingabe in Ansehung des bereits abgeschlossenen Rekursverfahrens... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht St. Pölten als Erstgericht wies mit Beschluss vom 1. Februar 2010, GZ 10 Nc 3/10t-3, einen in einem nur gegen den Erstantragsteller geführten Besitzstörungsverfahren gestellten Ablehnungsantrag beider Antragsteller gegen den Vorsteher des Bezirksgerichts Ybbs als unbegründet zurück. Die dagegen ohne Anwaltsfertigung von beiden Antragstellern eingebrachte Eingabe behandelte das Rekursgericht als Rekurs, den es wegen dieses Formfehlers, über den die Antr... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Präsidentin Hon.-Prof. Dr. Griss in der Strafsache gegen H***** wegen § 107a Abs 1 und 2 Z 2 StGB, AZ 10 Ns 7/10z des Oberlandesgerichts Graz, über die Anzeige der Ausgeschlossenheit des Präsidenten des Oberlandesgerichts Graz Dr. Heinz Wietrzyk, des Vizepräsidenten Dr. Ulrich Leitner, des Senatspräsidenten des Oberlandesgerichts Dr. Gerhard Buchmann, der Senatspräsidentin des Oberlandesgerichts Dr. Gerlinde Galli, des Senatspräsidente... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Präsidentin Hon.-Prof. Dr. Griss in der Strafsache gegen Mag. H***** wegen §§ 105 f, 107, 107a, 111, 115 f, 249, 269 Abs 2, 297, 276, 301, 83, 84 Abs 2 Z 4 StGB sowie § 6 MedienG, AZ 5 Ns 15/10k des Oberlandesgerichts Linz, über den Ablehnungsantrag des Mag. H***** den Beschluss gefasst:
Spruch: Die Ablehnung des Präsidenten des Oberlandesgerichts Linz ist nicht berechtigt.
Gründe: Rechtlic... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Im Zuge einer Beschwerde gegen den Beschluss des Landesgerichts Salzburg vom 13. Jänner 2010, GZ 38 Hv 120/07t-136, mit dem die über den Ablehnungswerber verhängte Freiheitsstrafe (nur) auf 17 Monate gemildert und sein Antrag auf vorläufige Hemmung bzw Unterbrechung des Strafvollzugs abgewiesen wurde, lehnt Michael ***** K***** unter anderem den Präsidenten des Oberlandesgerichts Linz als befangen ab. Zur
Begründung: führt ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Präsidentin Hon.-Prof. Dr. Griss in der Strafsache gegen P***** wegen § 302 StGB, AZ 32 Bl 18/09a des Landesgerichts Feldkirch, 8 Ns 2/10d des Oberlandesgerichts Innsbruck, über den Ablehnungsantrag des K***** den Beschluss gefasst:
Spruch: Die Ablehnung des Präsidenten des Oberlandesgerichts Innsbruck wird zurückgewiesen.
Gründe: ... mehr lesen...
Begründung: Der Rekurswerber war Kläger in einem beim Bezirksgericht Graz-Ost geführten Besitzstörungsverfahren. Über Rekurs der dort beklagten Parteien änderte das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz als Rekursgericht den erstinstanzlichen Endbeschluss in eine Klageabweisung ab. Es sprach aus, dass der Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2 Z 6 ZPO jedenfalls unzulässig sei. In seinem gegen diese Entscheidung (dennoch) erhobenen Rechtsmittel machte der Kläger Nichtigkeit des reku... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Präsidentin Hon.-Prof. Dr. Griss im Verfahren über die Beschwerde des Richters des Landesgerichts ***** Dr. H***** gegen den Beschluss des Personalsenats des Landesgerichts ***** vom 31. März 2009, mit dem die Gesamtbeurteilung des Richters mit „sehr gut" festgesetzt wurde, über die Ablehnung des Präsidenten des Oberlandesgerichts Wien Mag. Dr. Anton Sumerauer den Beschluss gefasst:
Spruch: Der Präsident de... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Präsidentin Hon.-Prof. Dr. Griss in der Strafsache gegen P***** R***** wegen § 202 Abs 1, § 207 Abs 2, § 105 Abs 1, § 15 StGB, AZ 11 Os 167/09g, über den Ablehnungsantrag des P***** R***** den Beschluss gefasst:
Spruch: Die Ablehnung aller Richter des Oberlandesgerichts Graz (einschließlich des Präsidenten) ist nicht berechtigt.
Gründe: Rechtliche Beurteilung Gleichzeitig mit sein... mehr lesen...
Gründe: Johann P***** wird (ua) beschuldigt, die Senatspräsidenten und Richter des Oberlandesgerichts Graz Dr. Wolfgang Rotter, Dipl.-Ing. Dr. Hermann Luger, Dr. Thomas Hofmann und Dr. Heimo Kollmann gefährlich bedroht zu haben. Die Generalprokurator hat die Strafsache der im Sprengel der Oberstaatsanwaltschaft Graz gelegenen zuständigen Staatsanwaltschaft abgenommen und gemäß § 28 StPO der Staatsanwaltschaft Wien übertragen. Die Staatsanwaltschaft Wien hat am 17. 8. 2009, 12 St 21... mehr lesen...
Gründe: In einem „Folge-Antrag" zu seiner Beschwerde gegen den Beschluss des Landesgerichts Salzburg vom 8. Oktober 2009, AZ 38 Hv 120/07t-122, mit dem sein Antrag auf Aufschub des Strafvollzugs für die Dauer von sechs Monaten abgewiesen wurde, lehnt Michael Hans K***** (ua) den Präsidenten des Oberlandesgerichts Linz als befangen ab. Als Grund gibt er „Entscheidungsfindung zu vorangeführter Beschwerde" an. Der Präsident des Oberlandesgerichts hat erklärt, sich nicht befangen zu fü... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Präsidentin Hon.-Prof. Dr. Griss in der Strafsache gegen Gebhard S***** wegen § 223 Abs 2 StGB, AZ 21 Bs 143/09x des Oberlandesgerichts Wien, über den Ablehnungsantrag des Gebhard S***** den Beschluss gefasst:
Spruch: Die Ablehnung aller Richter des Oberlandesgerichts Wien (einschließlich des Präsidenten) ist nicht berechtigt.
Gründe: Rechtliche Beurt... mehr lesen...
Gründe: In seinem Antrag auf Delegierung des Verfahrens über sein Begehren auf Fortführung des Verfahrens AZ 3 St 83/09g der Korruptionsstaatsanwaltschaft behauptet der Anzeiger Mag. B*****, dass „zur Delegierungsentscheidung alle OGH-Richter ausgeschlossen sind". Rechtliche Beurteilung Dieses Begehren erweist sich in Ansehung der zur Entscheidung über den Delegierungsantrag berufenen, im
Spruch: angeführten Richter als unberechtigt. Nach § 43 Abs 1 Z 3 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Präsidentin Hon.-Prof. Dr. Griss in der Strafsache gegen Hubert H***** wegen §§ 15, 107 Abs 1 StGB, AZ 11 Bs 40/09t des Oberlandesgerichts Graz, über die Anzeige der Ausgeschlossenheit des Präsidenten des Oberlandesgerichts Graz Dr. Heinz Wietrzyk, des Vizepräsidenten Dr. Ulrich Leitner, der Senatspräsidenten Dr. Gerhard Kostka, Dr. Wolfgang Rotter, Dr. Hellmut Kaspar, Dr. Peter Koczett und Dr. Erwin Schwentner, der Senatspräsidentin D... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer in der Strafsache gegen Hubert H***** wegen §§ 15, 107 Abs 1 StGB, AZ 13 Hv 177/08t des Landesgerichts für Strafsachen Graz (11 Bs 40/09d des Oberlandesgerichts Graz), über den Ablehnungsantrag des Hubert H*****, vertreten durch Dr. Martin Lichtenegger, Rechtsanwalt in Graz, den Beschluss gefasst:
Spruch: Die Ablehnung aller Richter des Oberlandesgerichts Graz ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Präsidentin Hon.-Prof. Dr. Griss im Verfahren über die Anträge des Ludwig M***** in den Disziplinarververfahren Ds 10/08 und 1/09 des Oberlandesgerichts Innsbruck über den Ablehnungsantrag des Ludwig M***** den Beschluss gefasst:
Spruch: Die Ablehnung des Präsidenten des Oberlandesgerichts Innsbruck Dr. Walter Pilgermair ist nicht berechtigt.
Gründe: ... mehr lesen...
Gründe: Die Eingaben sind mit „Beschwerde zur Wahrung des Gesetzes Nichtigkeitsbeschwerde und Strafanzeige mit Opfererklärung" überschrieben. Sie beziehen sich insbesondere auf Verfahren, in denen Mag. Herwig B***** (erfolglos) Fortführungsanträge gestellt hat. Die Eingaben sind weitgehend wörtlich ident und bestehen im Wesentlichen in Beschimpfungen der mit seinen Anzeigen befassten Richter und staatsanwaltschaftlichen Funktionäre. So enthält die Eingabe vom 19. Juli 2008 folgende... mehr lesen...