Norm
StPO §72Rechtssatz
Zur Erhebung einer Subsidiaranklage sind im Fall des Rücktritts der Staatsanwaltschaft außerhalb der Hauptverhandlung nur solche Opfer berechtigt, die bereits vor diesem Zeitpunkt erklärt haben, sich dem Verfahren als Privatbeteiligte anzuschließen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130257Im RIS seit
12.10.2015Zuletzt aktualisiert am
12.10.2015