RS OGH 2015/8/11 11Os2/15a (11Os3/15y, 11Os76/15h)

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Veröffentlicht am 11.08.2015
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Rechtssatz

Zur Erhebung einer Subsidiaranklage sind im Fall des Rücktritts der Staatsanwaltschaft außerhalb der Hauptverhandlung nur solche Opfer berechtigt, die bereits vor diesem Zeitpunkt erklärt haben, sich dem Verfahren als Privatbeteiligte anzuschließen.

Entscheidungstexte

  • RS0130257">11 Os 2/15a
    Entscheidungstext OGH 11.08.2015 11 Os 2/15a

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130257

Im RIS seit

12.10.2015

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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