Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Manfred P***** und Christoph S***** jeweils des Verbrechens des schweren, gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 2, 130 vierter Fall StGB (I) sowie mehrerer Vergehen der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (IV), Manuel H***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und 2 StGB (I/B) sowie Erich R***** des Verbrechens des gewerbsmäßig durch Einbruch begange... mehr lesen...
Norm: StPO §292StPO §390a
Rechtssatz: Das Verfahren auf Grund einer zur Wahrung des Gesetzes ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerde kennt keine Kostenersatzpflicht, weil es sich hiebei nicht um ein Rechtsmittelverfahren handelt. Entscheidungstexte 14 Os 96/98 Entscheidungstext OGH 15.09.1998 14 Os 96/98 12 Os 28/03 Entscheidungstext OGH 08.0... mehr lesen...
Norm: FinStrG §241StPO §390a
Rechtssatz: Zufolge der (hier im Verhältnis zu § 390a StPO) Sonderregelung des § 241 FinStrG haben Haftungsbeteiligte im Rechtsmittelverfahren allein die Kosten ihres erfolglosen Rechtsmittels, die ohne ihr Einschreiten nicht entstanden wären, zu ersetzen. Entscheidungstexte 13 Os 119/96 Entscheidungstext OGH 05.03.1997 13 Os 119/96 ... mehr lesen...
Norm: MedienG §14 Abs3MedienG §19StPO §292StPO §390a
Rechtssatz: Bezüglich der Kosten des Verfahrens über die gänzlich erfolglose Berufung des Antragstellers gelten die Sonderbestimmungen des § 390a Abs 1 StPO; danach fallen diese Kosten der Antragsgegnerin - ungeachtet ihrer (überwiegenden) Verpflichtung zum Kostenersatz (im erstinstanzlichen Verfahren) - nicht zur Last (§ 390a Abs 1 erster Satz zweiter Halbsatz StPO), vielmehr hat die Kosten ... mehr lesen...
Norm: StPO §390a
Rechtssatz: Für erfolgreiche Rechtsmittel enthält § 390a Abs 1 StPO keine Sonderbestimmung über den Kostenersatz; die Kosten (siehe auch § 381 Abs 1 StPO) eines solchen Rechtsmittels fallen daher den (nach §§ 389, 390 StPO grundsätzlich) zum Kostenersatz Verpflichteten auch dann zur Last, wenn sie erfolgreiche Rechtsmittelwerber sind. Entscheidungstexte 13 Os 94/96 Entsch... mehr lesen...
Norm: DSt §54 Abs5StPO §390a
Rechtssatz: Dem Angeklagten fallen nur jene Verfahrenskosten zur Last, die in Erledigung der Rechtsmittel selbst aufgelaufen sind, nicht aber die Kosten einer amtswegigen Maßnahme (§ 290 Abs 1 StPO). Entscheidungstexte 13 Os 155/93 Entscheidungstext OGH 26.01.1994 13 Os 155/93 15 Os 133/95 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Anton L***** entgegen dem auf seine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs. 1 StGB gerichteten Antrag der Staatsanwaltschaft (§ 429 Abs. 1 StPO) der Vergehen der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs. 1 StGB (1) und der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 und Abs. 2 StGB (2) schuldig erkannt und hiefür bestraft (§ 434 Abs. 1 StPO). Gemäß § 494 a Abs. 1 Z 4 StPO wurde der Widerruf einer bedingten Entlas... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften, auch einen unangefochten gebliebenen Freispruch hinsichtlich zweier Anklagepunkte enthaltenden Urteil wurde Christian G***** der Vergehen (1.) des Diebstahls nach § 127 StGB, (2.a) der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 1 StGB, (2.b) der versuchten Begünstigung nach §§ 15, 299 Abs. 1 StGB und (3.) des schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er (zu 1.) am 15.Dezember 1990 am Hauptbahnhof... mehr lesen...
Norm: StPO §292StPO §390StPO §390a
Rechtssatz: Eine gemäß § 292 StPO durch Freispruch behobene Gesetzesverletzung in Ansehung des § 111 Abs 1 StGB zieht die in den §§ 390, 390 a StPO bezeichneten Kostenfolgen (Kostenersatzpflicht des Privatanklägers betreffend die Kosten des Strafverfahrens erster und zweiter Instanz) nach sich (wie SSt 50/9). Entscheidungstexte 12 Os 149/90 Entscheidun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Ilse K***-E*** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148, zweiter Fall, StGB (A/I) sowie der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG (B/I) und nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (B/II), Hans G*** und Peter L*** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148, zweiter Fall, StGB als Beteiligte nach § 12, dritter Fall, StGB (A/II) sowie der Finanzve... mehr lesen...
Gründe: Der nunmehr 39-jährige Friedrich W*** wurde auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen (zu I/1) des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB, (zu I/2) des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB und (zu II/) des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 1 WaffG schuldig erkannt und hiefür nach §§ 28, 75 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 18 (achtzehn) Jahren verurteilt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat Friedrich W*** (zu I/) am 27.Jänner 1988 in Frauenki... mehr lesen...
Gründe: Nach einem Verkehrsunfall wurde das beim Bezirksgericht Innsbruck zu 10 U 755/87 (jetzt: 10 U 619/88) gegen Monika R*** wegen § 88 StGB anhängig gewordene Strafverfahren mit Beschluß vom 23. Februar 1988 gemäß § 90 (Abs. 1) StPO eingestellt (S 3). Nachdem der Privatbeteiligte Albert S*** gemäß § 449 StPO den Antrag auf gesetzliche Bestrafung der Monika R*** gestellt hatte, wurde die Genannte mit Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 3.April 1989, GZ 10 U 619/88-25, des... mehr lesen...