Norm: StPO §390a StPO § 390a heute StPO § 390a gültig ab 31.12.1975
Rechtssatz:
Den im § 390 a StPO genannten Kosten des Strafverfahrens sind auch die Kosten, die eine Kostenbeschwerde verursacht hat, zuzuzählen. Den im Paragraph 390, a StPO genannten Kosten des Strafverfahrens sind ... mehr lesen...
Norm: StPO §390a StPO § 390a heute StPO § 390a gültig ab 31.12.1975
Rechtssatz:
Gibt das Berufungsgericht einer von dem Angeklagten eingebrachten Strafberufung insoferne statt, daß es den bedingten Strafnachlaß der vom Erstrichter verhängten Strafe verfügt, so darf es den Angeklagten ... mehr lesen...
Norm: StPO §390a StPO § 390a heute StPO § 390a gültig ab 31.12.1975
Rechtssatz:
Hat die Berufung eines in erster Instanz Verurteilten auch nur bezüglich der rechtlichen Unterstellung seiner Tat Erfolg, so kann ihm der Ersatz der Kosten des Berufungsverfahrens nicht auferlegt werden. ... mehr lesen...