Norm:        StPO §390a                               
Rechtssatz:          Hat die Berufung eines in erster Instanz Verurteilten auch nur bezüglich der rechtlichen Unterstellung seiner Tat Erfolg, so kann ihm der Ersatz der Kosten des Berufungsverfahrens nicht auferlegt werden.                     Entscheidungstexte                                 4  Os   37/22      Entscheidungstext  OGH  17.02.1922  4  Os   37/22                                                European Case Law Identifier...                    mehr lesen...