Norm: MRK Art6 Abs3 litb IV2StPO §262 AStPO §263StPO §267StPO §281 Abs1 Z8 A
Rechtssatz: Beurteilt ein Gericht nicht nur die im Anklagetenor genannte Tat in rechtlicher Hinsicht abweichend von der Anklage, spricht es den Angeklagten vielmehr - wenngleich ohne Abgehen von dem der Anklage (als Gesamtheit) zugrunde liegenden Sachverhalt - statt der im Anklagetenor genannten Tat einer anderen Tat schuldig, muss mit Blick auf die Fairness des Verfah... mehr lesen...
Norm: StPO §262 AStPO §267StPO §281 Abs1 Z8 A
Rechtssatz: Der prozessuale Tatbegriff (nach welchem beurteilt wird, ob Anklage und Urteil denselben Lebenssachverhalt meinen) ist aus Gründen der Prozessökonomie und, um dem Angeklagten mehrfache Verfolgung zu ersparen, vom materiellen Tatbegriff derart zu unterscheiden, dass zwar bei Tateinheit stets auch nur eine Tat im Sinn des Prozessrechtes vorliegt, nicht aber umgekehrt. E... mehr lesen...
Norm: StGB §28StGB §29StGB §30StGB §31StPO §262 CStPO §263StPO §267StPO §281 Abs1 Z8StPO §345 Abs1 Z7
Rechtssatz: Ob das Urteil die Anklage überschreitet, ist an Hand des prozessualen Tatbegriffes zu beurteilen. Meinen Anklage und Urteil denselben Sachverhalt, dieselbe Tat, liegt Anklageüberschreitung nicht vor. Entscheidungstexte 14 Os 3/00 Entscheidungstext OGH 01.02.2000 14 Os 3/0... mehr lesen...
Norm: StPO §262 BaStPO §262 BbStPO §267 A, StPO §267 B
Rechtssatz: Identität von Anklagesachverhalt und Urteilssachverhalt. Die Staatsanwaltschaft lastete dem Angeklagten an, einen ehemaligen Dienstnehmer dadurch betrügerisch geschädigt zu haben, dass er ihm bei Abschluss eines Vergleiches anläßlich der Beendigung des Dienstverhältnisses das Bestehen von berechtigten Lohnansprüchen verschwiegen und ihm die Lohnabrechnungen vorenthalten hat. Bei... mehr lesen...
Norm: StGB §83 Abs1StGB §274 Abs1StGB §274 Abs2StPO §262 AStPO §267 A
Rechtssatz: Bei tateinheitlichem Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen (§ 260 Abs 1 Z 2 StPO) können diese weder Gegenstand verschiedener, gegen denselben Beschuldigten geführter Verfahren noch verschiedener Schuldsprüche sein. Im Fall von Tateinheit liegt stets nur eine Tat im Sinn des Prozessrechts vor, weshalb sich die Rechtskraft ihrer Aburteilung auf alle ideell... mehr lesen...
Norm: StPO §267 ÜbsStPO §267 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 267 StPO A Allgemeines B Einzelfälle Informationen zu § 267 StPO Verweisungen: Vgl Entscheidungen zu §§ 262 und 281 Z 8 StPO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102487 Dokumentnummer JJR_19960913_OGH0002_000STP00267_9600000_001 mehr lesen...