Norm: StPO §262StPO §267StPO §281 Abs1 Z8StGB §159 Abs1StGB §159 Abs5
Rechtssatz: Das Gericht kann ohne Anklageüberschreitung innerhalb jedes Vergehens nach § 159 StGB Begehungsarten des Abs 5 leg cit neben den oder an Stelle der im Strafantrag genannten annehmen. Eine von der Anklage abweichende Subsumtion ist grundsätzlich nur in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck zu bringen, wobei auch die Aufnahme zusätzlicher (in der Anklage nicht gena... mehr lesen...