Norm: GRBG §2 Abs1GRBG §2 Abs2StPO §173 Abs5 BStPO §180 Abs1 iVm Abs5
Rechtssatz: Die Entscheidung eines Oberlandesgerichtes auf Enthaftung gegen gelindere Mittel nach § 180 Abs 5 StPO (unter anderem auch der Leistung einer Sicherheit nach §§ 190 bis 192 StPO), die tatsächlich zur Enthaftung geführt hat, scheidet als tauglicher Anfechtungsgegenstand für die Feststellung einer Grundrechtsverletzung nach § 2 Abs 1 GRBG aus (vgl Mayrhofer/Steining... mehr lesen...
Norm: StPO §180 Abs1
Rechtssatz: Dem Tatzeitraum für die rechtliche Bejahung des dringenden Tatverdachtes kommt dann keine entscheidende Bedeutung zu, wenn Verjährung nicht in Rede steht. Entscheidungstexte 13 Os 158/00 Entscheidungstext OGH 20.12.2000 13 Os 158/00 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000:RS011... mehr lesen...
Norm: StPO §180 Abs1
Rechtssatz: Eine Beweisregel, worauf sich der dringende Tatverdacht zu gründen habe, ist dem Gesetz fremd. Entscheidungstexte 13 Os 127/00 Entscheidungstext OGH 23.10.2000 13 Os 127/00 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114244 Dokumentnummer JJR_20001023_OGH... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Bd1cMRK Art5 Abs1 III2MRK Art5 Abs5 V1StPO §180 Abs1StPO §271
Rechtssatz: Die Protokollierung eines Haftantrags ist Bedingung für rechtmäßigen Freiheitsentzug; der Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens ist nicht zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 88/00y Entscheidungstext OGH 21.06.2000 1 Ob 88/00y Veröff: SZ 73/103 Eur... mehr lesen...
Norm: StPO §180 Abs1 zweiter Satz
Rechtssatz: Mit dem Vorbringen, im Fall einer bloß zugunsten des Angeklagten ergriffenen Berufung sei die Untersuchungshaft jedenfalls einige Zeit vor jenem Zeitpunkt aufzuheben, zu dem der unbedingte Teil der in erster Instanz ausgesprochenen Freiheitsstrafe (§ 43a Abs 3 StGB) zufolge Vorhaftanrechnung verbüßt sei, wird letztlich nicht einmal auf eine das erstgerichtliche Strafmaß unterschreitende Sanktion und... mehr lesen...