Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer wurde zunächst am 01.03.2017 zur möglichen Schubhaftverhängung von der Polizei kurz befragt. Diese Einvernahme gestaltete sich wie folgt (Hervorhebung im Original): "Where do you want to qo? I want to go to Italy. "Where do you want to qo? römisch eins want to go to Italy. Do vou have anv Problems with your health or take some medicals? NO Do vou have some relatives or friends in Austria? NO ! How much monev d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer wurde zunächst am 01.03.2017 zur möglichen Schubhaftverhängung von der Polizei kurz befragt. Diese Einvernahme gestaltete sich wie folgt (Hervorhebung im Original): "Where do you want to qo? I want to go to Italy. "Where do you want to qo? römisch eins want to go to Italy. Do vou have anv Problems with your health or take some medicals? NO Do vou have some relatives or friends in Austria? NO ! How much monev d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Im gegenständlichen Verfahren wurde der Beschwerdeführer am 29.03.2017 zur möglichen Schubhaftanordnung einvernommen und nahm die Einvernahme entscheidungswesentlich folgenden Verlauf (Hervorhebung im Original): "[ ] F: Wie ist die Verständigung mit dem Dolmetscher? Haben Sie dazu Einwände? A: Ja, ich verstehe den Dolmetscher. LA: Steht Ihrerseits etwas gegen eine Einvernahme am heutigen Tag? Sind Sie heute körperlich und geistig gesund... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Im gegenständlichen Verfahren wurde der Beschwerdeführer am 29.03.2017 zur möglichen Schubhaftanordnung einvernommen und nahm die Einvernahme entscheidungswesentlich folgenden Verlauf: [ ] "F: Wie ist die Verständigung mit dem Dolmetscher? Haben Sie dazu Einwände? A: Ja, ich verstehe den Dolmetscher. LA: Steht Ihrerseits etwas gegen eine Einvernahme am heutigen Tag? Sind Sie heute körperlich und geistig gesund und können Sie an der Einv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Im gegenständlichen Verfahren wurde der Beschwerdeführer am 06.03.2017 zur möglichen Schubhaftanordnung einvernommen und nahm die Einvernahme entscheidungswesentlich folgenden Verlauf (Hervorhebung im Original): "F: Wie ist die Verständigung mit dem Dolmetscher der Dolmetscherin? Haben Sie dazu Einwände? A: Sehr gut und ich habe keine Einwände. F: Wie geht es Ihnen? A: Mir geht es gut, ich bin gesund. F: Werden Sie rechtsfreundlich ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Im gegenständlichen Verfahren wurde der Beschwerdeführer am 06.03.2017 zur möglichen Schubhaftanordnung einvernommen und nahm die Einvernahme entscheidungswesentlich folgenden Verlauf (Hervorhebung im Original): "F: Wie ist die Verständigung mit dem Dolmetscher der Dolmetscherin? Haben Sie dazu Einwände? A: Sehr gut und ich habe keine Einwände. F: Wie geht es Ihnen? A: Mir geht es gut, ich bin gesund. F: Werden Sie rechtsfreundlich ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Im gegenständlichen Verfahren wurde der Beschwerdeführer am 17.03.2017 zur möglichen Schubhaftanordnung in englischer Sprache einvernommen und nahm die Einvernahme entscheidungswesentlich folgenden Verlauf: "Sind sie gesund? Ja ich bin gesund. Haben sie in Österreich Verwandte und Bekannte? Nein. Verfügen sie über Barmittel, wie wollen sie ihren Unterhalt finanzieren? Ich habe Euro 20,- Bargeld und möchte in Deutschland einer Arbeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Im gegenständlichen Verfahren wurde der Beschwerdeführer am 17.03.2017 zur möglichen Schubhaftanordnung in englischer Sprache einvernommen und nahm die Einvernahme entscheidungswesentlich folgenden Verlauf: "Sind sie gesund? Ja ich bin gesund. Haben sie in Österreich Verwandte und Bekannte? Nein. Verfügen sie über Barmittel, wie wollen sie ihren Unterhalt finanzieren? Ich habe Euro 20,- Bargeld und möchte in Deutschland einer Arbeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Aus dem vorliegenden Verwaltungsakt ergibt sich folgender Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) reiste bereits 2004 in das Bundesgebiet ein, und stellt in Österreich bereits zwei Anträge auf internationalen Schutz, welche beide rechtskräftig negativ entschieden wurden: Der erste Asylantrag des BF vom 20.09.2004 wurde mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 21.12.2005, Zl. 0419.166-B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Aus dem vorliegenden Verwaltungsakt ergibt sich folgender Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) reiste bereits 2004 in das Bundesgebiet ein, und stellt in Österreich bereits zwei Anträge auf internationalen Schutz, welche beide rechtskräftig negativ entschieden wurden: Der erste Asylantrag des BF vom 20.09.2004 wurde mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 21.12.2005, Zl. 0419.166-B... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 31.03.2017 Norm: FPG §76 Abs3 Z1 FPG § 76 heute FPG § 76 gültig ab 12.06.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 39/2026 FPG § 76 gültig von 01.09.2018 bis 11.06.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer wurde im gegenständlichen Schubhaftverfahren am 02.03.2017 niederschriftlich einvernommen – entscheidungswesentlich wurde unter anderem protokolliert (Hervorhebungen durch den Einzelrichter): "V: Sie wurden am 01 03 2017 von Beamten der LPD in Wien angetroffen, wobei sie keinen Reisepass hatten und im Bundesgebiet nicht gemeldet sind. Nach Überprüfung Ihrer Person wurden Sie nach den Bestimmungen des BFA-VG festgenommen u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer wurde im gegenständlichen Schubhaftverfahren am 02.03.2017 niederschriftlich einvernommen – entscheidungswesentlich wurde unter anderem protokolliert (Hervorhebungen durch den Einzelrichter): "V: Sie wurden am 01 03 2017 von Beamten der LPD in Wien angetroffen, wobei sie keinen Reisepass hatten und im Bundesgebiet nicht gemeldet sind. Nach Überprüfung Ihrer Person wurden Sie nach den Bestimmungen des BFA-VG festgenommen u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer wurde im gegenständlichen Schubhaftverfahren am 02.03.2017 niederschriftlich einvernommen – entscheidungswesentlich wurde unter anderem protokolliert (Hervorhebungen durch den Einzelrichter): "V: Sie wurden am 01 03 2017 von Beamten der LPD in Wien angetroffen, wobei sie keinen Reisepass hatten und im Bundesgebiet nicht gemeldet sind. Nach Überprüfung Ihrer Person wurden Sie nach den Bestimmungen des BFA-VG festgenommen u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge als BF bezeichnet), ein nigerianischer Staatsangehöriger, reiste am 06.08.2013 mit einem Touristenvisum aus Indien kommend nach Österreich ein und stellte am 12.08.2013 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 22.08.2013 wurde dieser Antrag sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 28.03.2017 Norm: FPG §76 Abs3 FPG § 76 heute FPG § 76 gültig ab 12.06.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 39/2026 FPG § 76 gültig von 01.09.2018 bis 11.06.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge kurz "BF" genannt), ein Staatsangehöriger von Nigeria, stellte am 31.10.2016 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz und wurde diesbezüglich am 01.11.2016 durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes einer niederschriftlichen Erstbefragung unterzogen. Am selben Tag wurde dem BF eine Mitteilung gem. § 28 Abs. 2 Asy... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.03.2017 Norm: FPG §76 Abs3 FPG § 76 heute FPG § 76 gültig ab 12.06.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 39/2026 FPG § 76 gültig von 01.09.2018 bis 11.06.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Im gegenständlichen Verfahren wurde die Beschwerdeführerin am 11.03.2017 zur möglichen Schubhaftanordnung einvernommen und nahm die Einvernahme entscheidungswesentlich folgenden Verlauf: "Where do vou want to qo? I want to stay in Austria. römisch eins want to stay in Austria. What do vou want in Austria? I want to go to school and I want to learn german. römisch eins want to go to school and römisch eins want to learn german. Do ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Im gegenständlichen Verfahren wurde die Beschwerdeführerin am 11.03.2017 zur möglichen Schubhaftanordnung einvernommen und nahm die Einvernahme entscheidungswesentlich folgenden Verlauf: "Where do vou want to qo? I want to stay in Austria. römisch eins want to stay in Austria. What do vou want in Austria? I want to go to school and I want to learn german. römisch eins want to go to school and römisch eins want to learn german. Do ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge kurz "BF" genannt), eine Staatsangehörige von Nigeria, reiste von Italien kommend am 01.02.2017 in das österreichische Bundesgebiet ein und wurde in Folge bei der PI am Bahnhof Salzburg vorstellig und gab an, dass sie Hilfe benötige. In Folge wurde die BF festgenommen und in das PAZ Salzburg verbracht. Sie wurde am 02.02.2017 vor den ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) reiste im Dezember 2004 illegal in Österreich ein und stellte am 07.12.2005 einen Asylantrag. Dieser Antrag wurde am 27.06.2011 gemäß §§ 7, 8 und 10 AsylG rechtskräftig abgewiesen. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) reiste im Dezember 2004 illegal in Österreich ein und stellte am 07.12.2005 einen Asylantrag. Dieser Antrag wurde am 27.06.2011 gemäß Paragraphen 7, 8 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer wurde im gegenständlichen Schubhaftverfahren am 07.03.2017 niederschriftlich einvernommen – entscheidungswesentlich wurde unter anderem protokolliert (Hervorhebung im Original): "F: Wo haben Sie in Österreich Unterkunft genommen? Sie waren von 11.03.2016 - 02.02.2017 nicht gemeldet. A: Ich war in Baden danach habe ich ein Interview bekommen und war in Traiskirchen, ich habe einen neuen Termin bekommen. Beim 2. Termin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer wurde im gegenständlichen Schubhaftverfahren am 07.03.2017 niederschriftlich einvernommen – entscheidungswesentlich wurde unter anderem protokolliert (Hervorhebung im Original): "F: Wo haben Sie in Österreich Unterkunft genommen? Sie waren von 11.03.2016 - 02.02.2017 nicht gemeldet. A: Ich war in Baden danach habe ich ein Interview bekommen und war in Traiskirchen, ich habe einen neuen Termin bekommen. Beim 2. Termin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer wurde im gegenständlichen Schubhaftverfahren am 07.03.2017 niederschriftlich einvernommen – entscheidungswesentlich wurde unter anderem protokolliert (Hervorhebung im Original): "F: Wo haben Sie in Österreich Unterkunft genommen? Sie waren von 11.03.2016 - 02.02.2017 nicht gemeldet. A: Ich war in Baden danach habe ich ein Interview bekommen und war in Traiskirchen, ich habe einen neuen Termin bekommen. Beim 2. Termin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) reiste erstmals am 27. Mai 2013 unrechtmäßig in Österreich ein und stellte am selben Tag einen Antrag auf internationalen Schutz. Österreich führte am 3. Juni 2013 Dublin-Konsultationen mit Ungarn; Ungarn stimmte am 6. Juni 2013 der Wiederaufnahme des Beschwerdeführers auf Grundlage von Art. 16 Abs. 1 lit. c Dublin II-VO zu. 1.1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) reiste erstmals am 27. Mai 2013 unrechtmäßig in Österreich ein und stellte am selben Tag einen Antrag auf internationalen Schutz. Österreich führte am 3. Juni 2013 Dublin-Konsultationen mit Ungarn; Ungarn stimmte am 6. Juni 2013 der Wiederaufnahme des Beschwerdeführers auf Grundlage von Art. 16 Abs. 1 lit. c Dublin II-VO zu. 1.1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden:... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 16.03.2017 Norm: FPG §76 Abs3 VwGVG §28 Abs3 FPG § 76 heute FPG § 76 gültig ab 12.06.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 39/2026 FPG § 76 gültig von 01.09.2018 bis 11.06.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/20... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.03.2017 Norm: FPG §76 Abs3 Z6 FPG § 76 heute FPG § 76 gültig ab 12.06.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 39/2026 FPG § 76 gültig von 01.09.2018 bis 11.06.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Im gegenständlichen Verfahren wurde der Beschwerdeführer am 23.02.2017 zur möglichen Schubhaftanordnung einvernommen und nahm die Einvernahme entscheidungswesentlich folgenden Verlauf: "F: Verstehen Sie den Dolmetsch gut oder haben Sie Einwände? A: Ja, ich verstehe ihn gut. Ich spreche zwar Englisch aber besser Edo. F: Passt das für Sie dass die Einvernahme in Englisch durchgeführt wird? A: Ja, das passt für mich. F: Sind Sie gesund u... mehr lesen...