Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge auch: „BF“) reiste unter Umgehung der Grenzkontrollen zu einem unbekannten Zeitpunkt, spätestens jedenfalls am 27.04.2024 in das österreichische Bundesgebiet ein und wurde an diesem Tage in Wien von Organwaltern der LPD Wien in 1160 Wien wegen des Verdachtes diverser Strafrechtsdelikte angehalten und nach Feststellung seines illegalen Aufenthaltes am 28.04.2024 festgenommen un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge auch: „BF“) reiste unter Umgehung der Grenzkontrollen zu einem unbekannten Zeitpunkt, spätestens jedenfalls am 27.04.2024 in das österreichische Bundesgebiet ein und wurde an diesem Tage in Wien von Organwaltern der LPD Wien in 1160 Wien wegen des Verdachtes diverser Strafrechtsdelikte angehalten und nach Feststellung seines illegalen Aufenthaltes am 28.04.2024 festgenommen un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge auch: „BF“) reiste unter Umgehung der Grenzkontrollen zu einem unbekannten Zeitpunkt, spätestens jedenfalls am 27.04.2024 in das österreichische Bundesgebiet ein und wurde an diesem Tage in Wien von Organwaltern der LPD Wien in 1160 Wien wegen des Verdachtes diverser Strafrechtsdelikte angehalten und nach Feststellung seines illegalen Aufenthaltes am 28.04.2024 festgenommen un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge auch: „BF“) reiste unter Umgehung der Grenzkontrollen zu einem unbekannten Zeitpunkt, spätestens jedenfalls am 27.04.2024 in das österreichische Bundesgebiet ein und wurde an diesem Tage in Wien von Organwaltern der LPD Wien in 1160 Wien wegen des Verdachtes diverser Strafrechtsdelikte angehalten und nach Feststellung seines illegalen Aufenthaltes am 28.04.2024 festgenommen un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Über den Beschwerdeführer (in der Folge auch „BF“ genannt) wurde nach dessen Einvernahme am 06.06.2025 zur möglichen Schubhaftverhängung mittels Mandatsbescheides des BFA (im Folgenden auch „Die Verwaltungsbehörde“), IFA-Zahl/Verfahrenszahl: 1273593902/221307985, vom 07.06.2025 die Schubhaft angeordnet. Die Verwaltungsbehörde nahm in diesem auch für den bekämpften Zeitraum maßgeblichen Schubhaftbescheid zusammengefasst Fluchtgefahr insofern an, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Über den Beschwerdeführer (in der Folge auch „BF“ genannt) wurde nach dessen Einvernahme am 06.06.2025 zur möglichen Schubhaftverhängung mittels Mandatsbescheides des BFA (im Folgenden auch „Die Verwaltungsbehörde“), IFA-Zahl/Verfahrenszahl: 1273593902/221307985, vom 07.06.2025 die Schubhaft angeordnet. Die Verwaltungsbehörde nahm in diesem auch für den bekämpften Zeitraum maßgeblichen Schubhaftbescheid zusammengefasst Fluchtgefahr insofern an, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Über den Beschwerdeführer (in der Folge auch „BF“ genannt) wurde nach dessen Einvernahme am 06.06.2025 zur möglichen Schubhaftverhängung mittels Mandatsbescheides des BFA (im Folgenden auch „Die Verwaltungsbehörde“), IFA-Zahl/Verfahrenszahl: 1273593902/221307985, vom 07.06.2025 die Schubhaft angeordnet. Die Verwaltungsbehörde nahm in diesem auch für den bekämpften Zeitraum maßgeblichen Schubhaftbescheid zusammengefasst Fluchtgefahr insofern an, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in Folge auch: „BF“) stellte am 05.08.2022 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz und wurde am selben Tage durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstbefragt. 2. Am 29.09.2020 erfolgte die niederschriftliche Einvernahme des BF im Asylverfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in Folge auch: „BFA“ oder „belangte Behörde“). 3. Mit Bescheid des BFA vom ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in Folge auch: „BF“) stellte am 05.08.2022 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz und wurde am selben Tage durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstbefragt. 2. Am 29.09.2020 erfolgte die niederschriftliche Einvernahme des BF im Asylverfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in Folge auch: „BFA“ oder „belangte Behörde“). 3. Mit Bescheid des BFA vom ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in Folge auch: „BF“) stellte am 05.08.2022 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz und wurde am selben Tage durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstbefragt. 2. Am 29.09.2020 erfolgte die niederschriftliche Einvernahme des BF im Asylverfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in Folge auch: „BFA“ oder „belangte Behörde“). 3. Mit Bescheid des BFA vom ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge auch: „BF“) stellte nach illegaler Einreise in das Bundesgebiet am 06.03.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Am 07.03.2022 erfolgte seine Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes. 3. Die niederschriftliche Einvernahme des BF erfolgte am 16.05.2023 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge auch: „BFA“ oder „belangte Behörde“).... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge auch: „BF“) stellte nach illegaler Einreise in das Bundesgebiet am 06.03.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Am 07.03.2022 erfolgte seine Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes. 3. Die niederschriftliche Einvernahme des BF erfolgte am 16.05.2023 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge auch: „BFA“ oder „belangte Behörde“).... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge auch: „BF“) stellte nach illegaler Einreise in das Bundesgebiet am 06.03.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Am 07.03.2022 erfolgte seine Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes. 3. Die niederschriftliche Einvernahme des BF erfolgte am 16.05.2023 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge auch: „BFA“ oder „belangte Behörde“).... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) reiste illegal in das Bundesgebiet ein und stellte erstmals am 10.03.2003 einen Antrag auf internationalen Schutz. Am 08.01.2004 wurde der BF im Auftrag des Bundesasylamtes einer Sprachanalyse durch den nichtamtlichen Sachverständigen Dr. P. G. unterzogen, der zu dem Schluss gelangte, dass eine Herkunft des BF aus Mauretanien ausgeschlossen werden kann und dass er mit hoher Wahrscheinli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) reiste illegal in das Bundesgebiet ein und stellte erstmals am 10.03.2003 einen Antrag auf internationalen Schutz. Am 08.01.2004 wurde der BF im Auftrag des Bundesasylamtes einer Sprachanalyse durch den nichtamtlichen Sachverständigen Dr. P. G. unterzogen, der zu dem Schluss gelangte, dass eine Herkunft des BF aus Mauretanien ausgeschlossen werden kann und dass er mit hoher Wahrscheinli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) reiste illegal in das Bundesgebiet ein und stellte erstmals am 10.03.2003 einen Antrag auf internationalen Schutz. Am 08.01.2004 wurde der BF im Auftrag des Bundesasylamtes einer Sprachanalyse durch den nichtamtlichen Sachverständigen Dr. P. G. unterzogen, der zu dem Schluss gelangte, dass eine Herkunft des BF aus Mauretanien ausgeschlossen werden kann und dass er mit hoher Wahrscheinli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) reiste illegal in das Bundesgebiet ein und stellte erstmals am 10.03.2003 einen Antrag auf internationalen Schutz. Am 08.01.2004 wurde der BF im Auftrag des Bundesasylamtes einer Sprachanalyse durch den nichtamtlichen Sachverständigen Dr. P. G. unterzogen, der zu dem Schluss gelangte, dass eine Herkunft des BF aus Mauretanien ausgeschlossen werden kann und dass er mit hoher Wahrscheinli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) reiste illegal in das Bundesgebiet ein und stellte erstmals am 10.03.2003 einen Antrag auf internationalen Schutz. Am 08.01.2004 wurde der BF im Auftrag des Bundesasylamtes einer Sprachanalyse durch den nichtamtlichen Sachverständigen Dr. P. G. unterzogen, der zu dem Schluss gelangte, dass eine Herkunft des BF aus Mauretanien ausgeschlossen werden kann und dass er mit hoher Wahrscheinli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) ein Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina wurde mit Urteil eines Landesgerichts vom XXXX wegen mehreren Einbruchsdiebstählen zu einer Freiheitsstrafe von XXXX verurteilt. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion XXXX vom 28.02.2008 wurde gegen den BF ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Im Stande der Strafhaft stellte der BF am 02.04.2008 seinen ersten Asylantrag. Dieser ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) ein Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina wurde mit Urteil eines Landesgerichts vom XXXX wegen mehreren Einbruchsdiebstählen zu einer Freiheitsstrafe von XXXX verurteilt. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion XXXX vom 28.02.2008 wurde gegen den BF ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Im Stande der Strafhaft stellte der BF am 02.04.2008 seinen ersten Asylantrag. Dieser ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) ein Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina wurde mit Urteil eines Landesgerichts vom XXXX wegen mehreren Einbruchsdiebstählen zu einer Freiheitsstrafe von XXXX verurteilt. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion XXXX vom 28.02.2008 wurde gegen den BF ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Im Stande der Strafhaft stellte der BF am 02.04.2008 seinen ersten Asylantrag. Dieser ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) ein Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina wurde mit Urteil eines Landesgerichts vom XXXX wegen mehreren Einbruchsdiebstählen zu einer Freiheitsstrafe von XXXX verurteilt. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion XXXX vom 28.02.2008 wurde gegen den BF ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Im Stande der Strafhaft stellte der BF am 02.04.2008 seinen ersten Asylantrag. Dieser ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit im
Spruch: angeführten Bescheid wurde gem. § 76 Abs 2 Zi 2 FPG die Schubhaft über den BF zum Zwecke der Sicherung des Verfahrens zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme und der Sicherung der Abschiebung verhängt und befand sich der BF von 12.01.2026 bis 19.01.2026 im Stande der Schubhaft. Mit im
Spruch: angeführten Bescheid wurde gem. Paragraph 76, Absatz 2, Zi 2 FPG die Schubhaft über den BF zum Zwecke der Sicherung des Verfahrens ... mehr lesen...