Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Mag. Michael Zawodksy als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei M***** H*****, vertreten durch Mag. Michael Hirm, Rechtsanwalt in Klagenfurt, gegen die beklagt... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte GmbH war unbeschränkt haftender Gesellschafter (Komplementär) der F*****. R***** Gesellschaft m.b.H. & Co. KG. Mit Beschluss des Landesgerichts Innsbruck vom 28. 7. 2003, ins Firmenbuch eingetragen am 29. 7. 2003, wurde der Betrieb der F*****. R***** Gesellschaft m.b.H. & Co. KG in die Beklagte übertragen und die F*****. R***** Gesellschaft m.b.H. & Co. KG gelöscht. Die Klägerin war bei der F*****. R***** Gesellschaft m.b.H. & Co. KG beschä... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, ein internationaler Berufsfußballspieler, wurde aufgrund der Intervention eines als Sponsor auftretenden Dritten von einem Manager des beklagten Fußballvereins angerufen. Dieser bot ihm für seine Tätigkeit bei der Beklagten ein Jahresfixum von 150.000 EUR und eine Platzprämie von 150.000 bis 200.000 EUR. Auftragsgemäß verfasste der Nebenintervenient, der bei der Beklagten als Sportmanager tätig war, ein Schriftstück und übermittelte es an den Kläger. In die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war Reinigungskraft bei der Beklagten. Sie befand sich vom 25. 1. 2005 bis zum 4. 9. 2005 im Krankenstand. Mit Schreiben vom 18. 7. 2005 wurde sie von der Beklagten wegen dauernder Dienstunfähigkeit entlassen. Die Klägerin, die ua die Klageforderung bereits am 9. 9. 2005 außergerichtlich geltend gemacht hatte, begehrte mit ihrer am 22. 2. 2006 eingebrachten Klage EUR 902,56 brutto an Entgeltfortzahlung in voller Höhe für die Zeit vom 20. 7. bis zu... mehr lesen...
Norm: AngG §29 I AngG §34 KollV für die Angestellen der Versicherungsunternehmungen - Innendienst §29 Abs7 AngG Art. 1 § 29 heute AngG Art. 1 § 29 gültig ab 01.08.1971 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 292/1971 AngG Art. 1 § 34 heute ... mehr lesen...
Begründung: Im Revisionsverfahren unstrittig ist, dass die Klägerin von der beklagten Versicherungsgesellschaft am 13. 8. 2004 unberechtigt entlassen wurde. Mit rechtskräftigem Teilurteil wurde ihr auch bereits die gesetzliche Abfertigung zugesprochen. Sie war ab 1992 bei der Beklagten als Bedienerin im Arbeiterverhältnis beschäftigt, hat aber daneben - wie bereits davor ab 1989 - bestimmte An- und Abmeldetätigkeiten für Außendienstmitarbeiter der Beklagten gegen einen fixen Betra... mehr lesen...
Norm: AngG §31 Abs1 AngG §34 AngG Art. 1 § 31 heute AngG Art. 1 § 31 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 AngG Art. 1 § 31 gültig von 01.07.1921 bis 31.07.2010 AngG Art. 1 § 34 heute ... mehr lesen...
Beschluss: Der Kläger begehrte zuletzt EUR 42.000,- brutto sA und brachte dazu - soweit im Revisionsverfahren noch von Interesse - vor: Die Beklagte habe mit ihm einen mit fünf Jahren befristeten Sonderdienstvertrag geschlossen, der am 1. 1. 2004 hätte beginnen sollen. Wegen dieses Dienstverhältnisses habe der Kläger ein am 1. 7. 2003 angetretenes Dienstverhältnis zu einem anderen Dienstgeber aufgekündigt. Vor Abschluss des Sonderdienstvertrages mit der Beklagten sei besprochen wo... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162d AngG §34 ABGB § 1162d heute ABGB § 1162d gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 34 heute AngG Art. 1 § 34 gültig ab 01.07.1921 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 30. 7. 2003 bis zu seiner am 27. 1. 2004 erfolgten Entlassung bei der Beklagten beschäftigt. Im Revisionsverfahren ist nicht mehr strittig, dass die Entlassung unberechtigt erfolgte. Nach § 20 des auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Kollektivvertrages für das Bewachungsgewerbes verfallen sämtliche Ansprüche, sofern sie nicht innerhalb einer Frist von vier Monaten nach Fälligkeit schriftlich beim Arbeitgeber geltend gemacht werden; bei r... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, die seit 16. 6. 1989 mit einem Grad der Behinderung von 50 vH dem Kreis der begünstigten Behinderten iSd Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG), BGBl 1970/22, angehört, war ab 15. 5. 2001 bei der Beklagten als Küchenhilfe in einer Pizzeria beschäftigt. Mitte Mai 2002 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis der Klägerin zum 31. 5. 2002, ohne die vorherige Zustimmung des zuständigen Behindertenausschusses einzuholen. Auf Beklagtenseite war zwa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 15. 6. 1992 als Vertragsbedienstete bei der Beklagten beschäftigt. Das Dienstverhältnis wurde mit Ablauf des 12. 3. 2004 nach einer seit 12. 3. 2003 andauernden krankheitsbedingten Dienstverhinderung der Klägerin gemäß § 51 Abs 8 des Tiroler L-VBG gelöst. Den Urlaub für das Jahr 2002 im Ausmaß von 134 Stunden verbrauchte die Klägerin bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses nicht. Die Klägerin war seit 15. 6. 1992 als Vertragsbedienste... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 15. 7. 1991 bei der späteren Gemeinschuldnerin beschäftigt, über deren Vermögen am 6. 3. 2000 der Konkurs eröffnet wurde. Am 10. 4. 2000 wurde der Kläger vom Masseverwalter entlassen. Es ist nicht mehr strittig, dass die Entlassung nicht gerechtfertigt war. Der Kläger meldete im Konkurs über das Vermögen seines Dienstgebers seine aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses resultierenden, mit S 420.091,- bezifferten Forderungen erstmals am 28. 4. 20... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die klagende Partei hat sich im Verfahren erster Instanz nie auf eine vertragliche Regelung berufen, nach der bei schriftlicher Geltendmachung der Kündigungsentschädigung binnen drei Monaten an die Stelle der Präklusivfrist des § 34 AngG die allgemeine Verjährungsfrist treten sollte. Vielmehr bestritt sie das Zustandekommen einer von der gesetzlichen Regelung abweichenden Vereinbarung ausdrücklich (ASS 14, 18). Erst in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Revisionsverfahren ist nur mehr die Frage des Verfalls der Ansprüche des Klägers auf Kündigungsentschädigung, anteilige Sonderzahlungen, Motorradstundenzulage und Urlaubsentschädigung strittig. Sie wurde vom Berufungsgericht verneint, auf dessen zutreffende
Begründung: verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Die gegen die Berufungsentscheidung erhobene Revision der Beklagten ist zufolge über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung der Auslegung der ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Harald Kaszanits und Anton Gabmayer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Habib D*****, Austräger, *****, vertreten durch Dr. Robert Wiesler, Rechtsanwalt in Graz, gegen di... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war ab 1. 4. 1990 als technischer Angestellter bei der nunmehrigen Gemeinschuldnerin beschäftigt, wobei ihm Vordienstzeiten seit 8. 8. 1983 angerechnet wurden. Seit 26. 6. 1990 war er Prokurist. Mit Beschluss vom 1. 3. 1999 wurde über das Vermögen der nunmehrigen Gemeinschuldnerin das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Am 22. 3. 1999 bewilligte das Konkursgericht die Schließung des Unternehmensteiles, in dem der Kläger ar... mehr lesen...
Norm: AngG §34 IESG §6 IESG §7 Abs1 AngG Art. 1 § 34 heute AngG Art. 1 § 34 gültig ab 01.07.1921 IESG § 6 heute IESG § 6 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 218/2021 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht der beklagten Partei ist die Revision gemäß § 46 Abs 3 Z 1 ASGG zulässig. Verfahren über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Sinne der vorgenannten Bestimmung sind solche, in denen es um die Berechtigung oder um die Art der Beendigung geht, wobei es nicht erforderlich ist, daß diese Frage als Hauptfrage zu klären ist. Es muß sich aber um eine Rechtsstreitigkeit handeln, in der d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 3. 10. 1993 bis 2. 9. 1996 bei der beklagten Partei als Büglerin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Kündigung seitens des Dienstgebers. Die Klägerin verdiente zuletzt einen Bruttostundenlohn von S 59,95. Auf das Arbeitsverhältnis ist der Kollektivvertrag für Chemischreiniger, Wäscher und Färber anzuwenden. Mit ihrer Klage vom 2. 5. 1997 begehrte die Klägerin den Zuspruch von S 30.259 brutto sA, darin enthalten S 14.388 b... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt nach Ausdehnung einen Betrag von S 138.284,36 brutto mit der
Begründung: , daß bei Beendigung des Dienstverhältnisses mit 31. 7. 1994 noch ein Urlaubsrest von 92 Tagen unverbraucht vorhanden gewesen sei. Unter Berücksichtigung einer Bemessungsgrundlage inklusive Sonderzahlungen von monatlich S 32.045,70 ergebe sich der begehrte Betrag. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Der Resturlaub betrage lediglich 52 Arbeitstage... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 25.2.1991 wurde dem Erstkläger eine Bestätigung ausgestellt, wonach er als Geiger vom 15.3.1991 bis 6.1.1992 gegen S 7.000,-- netto, Essen und Trinken im W*****haus, C*****gasse 2 beschäftigt wird. Das Schreiben trug eine Stampiglie: "S***** Schrammeln. Hans K. S***** Kapellmeister, Musiker, Sänger, Komponist" Privat: ..... W*****haus: *****gasse 2,",Telefonnummer. Am 22.3.1991 unterfertigen beide Kläger und Hans K. S***** einerseits und ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 6.3.1995 im Friseursalon der Beklagten als (angelernter) Friseur beschäftigt. Mit einem dem Kläger am 2.9.1995 zugegangenen Schreiben kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 9.9.1995 auf. Mit einem weiteren am 7.9.1995 zugegangenen Schreiben vom 6.9.1995 erklärte die Beklagte, den Kläger per 5.9.1995 fristlos zu entlassen. Am 2.9.1995 war der Kläger nicht zur Arbeit erschienen. Er hatte morgens angerufen und mitgeteilt, daß er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (Paragraph 48, ASGG).
Rechtliche Beurteilung
Es trifft zu, daß der Anspruch auf die Mitteilung eines Buchauszuges gemäß § 10 Abs 5 AngG vom Angestellten durch ein entsprechendes Verlangen geltend gemacht wer... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162d ABGB §1336 G ABGB §1489 I AngG §28 AngG §34 ABGB § 1162d heute ABGB § 1162d gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1336 heute ABGB § 1336 gültig ab 01.01.2007 zulet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die für den Fall des unbegründeten Austritts vereinbarte Konventionalstrafe der Präklusivfrist des § 34 AngG unterliegt, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die für den Fall des unbegründeten Austritts vereinbarte Konventionals... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Gericht zweiter Instanz hat die - nur mehr entscheidungswesentliche - Anwendbarkeit der Verfallsbestimmungen des Art.XX des Kollektivvertrages für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe auf Teile der vom Kläger geltend gemachten Ansprüche zu Recht bejaht, sodaß gemäß § 48 ASGG auf diese zutreffende
Begründung: verwiesen werden kann. Ergänzend ist anzumerken: Das Gericht zweiter Instanz hat die - nur... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 I AngG §29 Abs1 II6 AngG §31 AngG §34 ABGB § 1489 heute ABGB § 1489 gültig ab 01.01.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 496/1974 AngG Art. 1 § 29 heute AngG Art. 1 § 29 gültig ab 01.08.1971 zule... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien vereinbarten am 2.Mai 1991, daß der Kläger ab 1.Juni 1991 auf unbestimmte Zeit als Landesdirektorstellvertreter bei der Beklagten angestellt werde. Nach der zugleich abgeschlossenen Zusatzvereinbarung sollte der Dienstvertrag aber nur dann "endgültig in Kraft treten", wenn es dem Kläger gelinge, daß mindestens zehn seiner ehemaligen Außendienstmitarbeiter spätestens mit 1.Juli 1991 ein Dienstverhältnis bei der Beklagten begründen. Sollten weni... mehr lesen...
Norm: AngG §34 AngG §29 AngG Art. 1 § 34 heute AngG Art. 1 § 34 gültig ab 01.07.1921 AngG Art. 1 § 29 heute AngG Art. 1 § 29 gültig ab 01.08.1971 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 292/1971 ... mehr lesen...