Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde bei einem Verkehrsunfall am 22.2.1990 als Beifahrer in einem in Ungarn zugelassenen PKW von einem vom Zweitbeklagten gelenkten, von der drittbeklagten Partei gehaltenen und bei der erstbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW schwer verletzt. Die Ersatzpflicht der beklagten Parteien ist unstrittig. Der Kläger begehrte zunächst die Bezahlung von S 559.784,30 sA sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für alle künftig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen des Arbeitgebers der Klägerin wurde am 2.3.1994 das Konkursverfahren eröffnet. Die Klägerin war dort seit 24.5.1993 als Arbeiterin beschäftigt. Am 3.5.1994 erklärte sie gemäß § 25 KO ihren vorzeitigen Austritt. Die Klägerin gebar am 4.5.1994 ein Kind. Sie bezog bis 29.6.1994 Wochengeld und ab 30.6.1994 Karenzurlaubsgeld. Im Zeitpunkt des vorzeitigen Austrittes hatte die Klägerin aus dem ersten Urlaubsjahr (24.5.1993 bis 23.5.1994) noch e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese zu verweisen (§ 48 ASGG). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese zu verweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist auf die kürzlich ergangene, dem Berufungsgericht offensichtlich noch unbekannte Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 29.8.1996, 8 ObS 2080/96g,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen des Arbeitgebers der Klägerin wurde am 2.3.1994 das Konkursverfahren eröffnet. Die Klägerin war dort seit 24.5.1993 als Arbeiterin beschäftigt. Am 3.5.1994 erklärte sie gemäß § 25 KO ihren vorzeitigen Austritt. Die Klägerin gebar am 18.4.1994 ein Kind. Sie bezog bis 13.6.1994 Wochengeld und ab 14.6.1994 bis 18.4.1996 Karenzurlaubsgeld. Im Zeitpunkt des vorzeitigen Austrittes hatte die Klägerin aus dem ersten Urlaubsjahr (24.5.1993 bis 23... mehr lesen...
Norm: AngG §29 II3 ABGB §1162b IESG §1 Abs3 Z4 IESG §1 Abs4 AngG Art. 1 § 29 heute AngG Art. 1 § 29 gültig ab 01.08.1971 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 292/1971 ABGB § 1162b heute ABGB § 1162b gültig ab 01.01.1917 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.4.1968 bis 27.6.1994 Angestellter der nachmaligen Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen am 28.6.1994 das Konkursverfahren eröffnet wurde. Er beendete sein Arbeitsverhältnis durch berechtigten vorzeitigen Austritt wegen vorenthaltenen Entgelts. Mit Bescheid vom 16.5.1995 wies die beklagte Partei den Antrag auf Gewährung von Insolvenz-Ausfallgeld von insgesamt S 315.089,-- brutto als die Grenzbeträge überschreitend ab, unter anderem T... mehr lesen...
Norm: AngG §29 Übs AngG Art. 1 § 29 heute AngG Art. 1 § 29 gültig ab 01.08.1971 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 292/1971
Rechtssatz:
Übersicht der Entscheidungen zu § 29 AngG Übersicht der Entscheidungen zu Paragraph 29, AngG I Allgemeines römisch eins Allgemeines II Schadenersat... mehr lesen...
Norm: AngG §29 II3 ABGB §1162b IO §25 KO §25MuttSchG §10MuttSchG §15 AngG Art. 1 § 29 heute AngG Art. 1 § 29 gültig ab 01.08.1971 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 292/1971 ABGB § 1162b heute ABGB § 1162b gültig ab 01.01.1917 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der nunmehrigen Gemeinschuldnerin seit 2.11.1992 als kaufmännische Angestellte beschäftigt. Sie bezog ein monatliches Bruttogehalt von S 14.000. Für die schwangere Klägerin begann das achtwöchige Beschäftigungsverbot des § 3 MSchG am 13.1.1994. Am 8.3.1994 gebar die Klägerin ein Kind. Sie vereinbarte mit ihrer Dienstgeberin einen zweijährigen Karenzurlaub, der am 8.3.1996 enden sollte. Die Klägerin war bei der nunmehrigen Gemeinschuld... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162b AngG §29 II3 AO §20d KO §25 Abs2 IESG §1 Abs2 Z1 IESG §3 Abs3 ABGB § 1162b heute ABGB § 1162b gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 29 heute AngG Art. 1 § 29 gültig ab 0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die Vorinstanzen haben zu Recht einen über den Zeitraum der privilegierten nicht an Kündigungstermine gebundenen Aufkündigung durch den Masseverwalter hinausgehenden Anspruch des gemäß § 25 Abs 1 KO austretenden Dienstnehmers auf Kündigungsentschädigung verneint. Gemäß § 48 ASGG kann auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteiles verwiesen werden, weil der Oberste Gerichtshof jüngst in seiner En... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 17.11.1993 bei einem Speditionsunternehmen beschäftigt. Am 7.3.1994 wurde über das Vermögen ihres Dienstgebers das Konkursverfahren eröffnet. In der Zeit vom 1.2.1994 bis 6.3.1994 hatte die Klägerin für ihre Arbeitsleistungen kein Entgelt erhalten. Sie beendete ihr Dienstverhältnis am 3.6.1994 durch vorzeitigen Austritt, wobei sie diesen sowohl mit der Entgeltschmälerung durch den Arbeitgeber als auch mit dem außerordentlichen Lösungsr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die
Begründung: der berufungsgerichtlichen Entscheidung, dem gemäß § 25 Abs 1 Z 2 KO idF des IRÄG 1994 austretenden Arbeitnehmer gebühre ein Schadenersatz nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Masseverwalter das Arbeitsverhältnis hätte beenden können (dh unter Berücksichtigung nur der Kündigungsfrist, nicht aber des Kündigungstermines), ist zutreffend (§ 48 ASGG). Die
Begründung: der berufungsgerichtlichen En... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der Dienstgeberin der klagenden Parteien wurde mit Beschluß vom 21.6.1994 das Konkursverfahren eröffnet. Je mit Schreiben vom 27.6.1994 kündigte der Masseverwalter die Dienstverhältnisse gemäß § 25 Abs 1 KO auf, und zwar hinsichtlich der Erstklägerin zum 27.8.1994, hinsichtlich der Zweitklägerin zum 8.8.1994, hinsichtlich der Drittklägerin zum 27.8.1994, hinsichtlich der Viertklägerin zum 18.7.1994 und hinsichtlich des Fünftklägers zum 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluß des Landesgerichtes Wels vom 3.5.1994 wurde über das Vermögen der JP ***** GesmbH & Co KG der Konkurs eröffnet und die beklagte Partei zur Masseverwalterin bestellt. Die Klägerin war seit 1.2.1989 bei der Gemeinschuldnerin als Angestellte beschäftigt. Sie gebar am 19.3.1993 ihr erstes Kind. Karenzurlaub wurde bis 19.3.1995 vereinbart. In dieser Zeit kam es zu einer weiteren Schwangerschaft; ihr zweites Kind kam am 22.11.1994 zur Welt. Neb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Kläger war bei seinem Arbeitgeber, über dessen Vermögen am 7.3.1994 das Konkursverfahren eröffnet wurde, vom 19.7.1993 bis 31.5.1994 als Angestellter beschäftigt; er beendete sein Arbeitsverhältnis durch vorzeitigen Austritt gemäß § 25 Abs 1 Z 2 KO. Der Kläger war bei seinem Arbeitgeber, über dessen Vermögen am 7.3.1994 das Konkursverfahren eröffnet wurde, vom 19.7.1993 bis 31.5.1994 als Angestellter b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin war vom 1.1.1980 bis 12.9.1994 als Angestellte beim Arbeitgeber beschäftigt; über dessen Vermögen wurde am 8.7.1994 das Konkursverfahren eröffnet (S 54/94 des Landesgerichtes Salzburg). Im dritten Monat nach der Konkurseröffnung erklärte sie ihren vorzeitigen Austritt. Mit Bescheid vom 31.1.1995 wurde ihr Insolvenz-Ausfallgeld von S 429.759,-- ua im Ausmaß der Kündigungsentschädigung von 3 Mona... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin war vom 3.12.1984 bis 3.6.1994 als Angestellte beschäftigt. Am 7.3.1994 wurde über das Vermögen ihres Arbeitgebers das Konkursverfahren eröffnet; sie beendete ihr Arbeitsverhältnis durch vorzeitigen Austritt gemäß § 25 Abs 1 Z 2 KO am 3. Juni 1994. Die Klägerin war vom 3.12.1984 bis 3.6.1994 als Angestellte beschäftigt. Am 7.3.1994 wurde über das Vermögen ihres Arbeitgebers das Konkursverfahre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei seinem Arbeitgeber, über dessen Vermögen am 7.3.1994 das Konkursverfahren eröffnet wurde, vom 26.8.1991 bis 3.6.1994 als Angestellter beschäftigt; er beendete sein Dienstverhältnis durch vorzeitigen Austritt. Mit Bescheiden der beklagten Partei vom 7.2.1995 wurde ihm einerseits Insolvenzausfallgeld für den Zeitraum 3.6. bis 3.8.1994 (entsprechend einer zweimonatigen Kündigungsfrist) zuerkannt, andererseits ein diesbezüglicher Anspruch fü... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162b AngG §29 II3KO idF IRÄG 1994, BGBl 1994/153 §25 ABGB § 1162b heute ABGB § 1162b gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 29 heute AngG Art. 1 § 29 gültig ab 01.08.1971 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 3.3.1986 bis 3.6.1994 bei einem Speditionsunternehmen als Angestellter beschäftigt. Am 7.3.1994 wurde über das Vermögen seines Dienstgebers das Konkursverfahren eröffnet. In der Zeit vom 1.2.1994 bis 6.3.1994 hatte der Kläger kein Entgelt für seine Arbeitsleistungen erhalten. Er beendete sein Dienstverhältnis am 3.6.1994 durch vorzeitigen Austritt, wobei er diesen sowohl mit der Entgeltschmälerung durch den Arbeitgeber als auch mit dem ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung ist der Masseverwalter bei einer Kündigung gemäß § 25 KO zwar an die gesetzlichen, kollektivvertraglichen oder zulässigerweise vereinbarten kürzeren Kündigungsfristen, nicht aber an die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungstermine gebunden (SZ 51/186; SZ 53/34; SZ 57/145; ArbSlg. 10.944; 8 ObS 8/95). Im Falle des gemäß § 25 KO zu beachtenden besonderen Kündigungsschutze... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese Ausführungen zu verweisen (Paragraph 48, ASGG). Nach der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes ist der Dienstnehmer grundsätzlich berechtigt, den vollen Bruttolohn einzuklagen, in welchem Fall das Re... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 AIIe ABGB §1162b AngG §29 INÖ LBG §92 Abs1 ABGB § 879 heute ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992 ABGB § 1162b heute ABGB § 1162b gültig ab 01.01.1917 zuletzt geä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 19.Februar 1990 bis 31.Juli 1994 als Angestellter bei der beklagten Partei beschäftigt. Vom 18.Jänner 1993 bis zum 29. Juli 1994 absolvierte er aufgrund einer freiwilligen Meldung einen außerordentlichen Präsenzdienst für die Entsendung von Angehörigen des Bundesheeres zur Hilfeleistung in das Ausland im Nahen Osten. Am 29. Juli 1994 wurde das Dienstverhältnis einvernehmlich zum 31.Juli 1994 aufgelöst. Die Streitteile hatten am 19.Febr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt nach Ausdehnung den Betrag von S 390.366,-- sA an Entgelt sowie die Feststellung, daß ihr Dienstverhältnis zur Beklagten als Flugbegleiterin ungeachtet der mit Schreiben vom 21.12.1992 erfolgten Kündigung zum 31.3.1993 aufrecht fortbestehe. Das Kündigungsschreiben sei ihr erst nach ihrer Rückkehr vom Urlaub am 4.1.1993 zugekommen. Die Kündigung sei rechtsunwirksam, da sie zum Zeitpunkt des Zugangs des Kündigungsschreibens schwanger gew... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162b AngG §29 I AuslBG §29 Abs1 ABGB § 1162b heute ABGB § 1162b gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 29 heute AngG Art. 1 § 29 gültig ab 01.08.1971 zuletzt geände... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da es um die Berechtigung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 28.2.1994 geht, sohin die Zulässigkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses strittig ist und der Streitgegenstand, über den das Berufungsgericht entschieden hat S 50.000,- übersteigt, ist die Revision gemäß § 46 Abs 3 Z 1 ASGG auch ohne die Voraussetzungen des § 46 Abs 1 ASGG zulässig. Da es um die Berechtigung der Beendigung des Arbe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da weder Art noch Berechtigung der Beendigung des Dienstverhältnisses strittig sind (9 ObA 175,176/93), ist entgegen der Meinung der Revisionswerber die Revision nach § 46 Abs 3 Z 1 ASGG nicht jedenfalls zulässig (1849 BlgNR 18.GP, 2; Fink ASGG, 111). Es liegt aber auch keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 46 Abs 1 ASGG vor. Da weder Art noch Berechtigung der Beendigung des Dienstverhältnisses strittig sind (9 ObA 17... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt den Klagebetrag als Entgelt für den Zeitraum zwischen der von der beklagten Partei ausgesprochenen Versetzung in den Ruhestand per 31.12.1992 und der von ihm begehrten Versetzung in den Ruhestand per 3.1.1993. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens, weil der Kläger bereits mit 31.12.1992 unter Berücksichtigung seiner Vordienstzeiten 35 volle Dienstjahre erreicht habe. Folgender wesentlicher Sachverhalt liegt ... mehr lesen...