Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Entlassung der Klägerin richtigerweise als berechtigt angesehen, sodaß es gemäß § 48 ASGG genügt, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Das Berufungsgericht hat die Entlassung der Klägerin richtigerweise als berechtigt angesehen, sodaß es gemäß Paragraph 48, ASGG genügt, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteiles zu verweisen. E... mehr lesen...
Norm: AngG §27 C6 AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975
Rechtssatz: Hat der Arbeitgeber auf ein Dauerverhalten des Arbeitnehmers nicht mit Entlassung reagiert und ist sein Entlassungsrecht nicht untergegangen, dann muss er, b... mehr lesen...
Norm: AngG §27 A5 AngG §27 A6UrlG §4 Abs1 AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975 AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die entscheidende Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die entscheidende Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Rich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die Vorinstanzen haben das Verhalten des Klägers richtig als den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit gemäß § 27 Z 1 AngG verwirklichend und den Ausspruch der Entlassung als rechtzeitig erfolgt beurteilt. Es kann daher gemäß § 48 ASGG auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils verwiesen werden. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben das Verhalten des Klägers richtig als den E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 17.2.1992 von der Beklagten eingestellt und in der Folge in das Angestelltenverhältnis übernommen. Die Klägerin hatte zur Zeit der Einstellung bereits die rechtliche Stellung einer begünstigten Behinderten im Sinne des § 2 Abs 1 BEinstG. Im Betrieb der Beklagten ist eine Gleitzeit mit einer Kernarbeitszeit zwischen 9:00 bis 14:30 Uhr eingeführt. Seit September 1993 besuchte die Klägerin in der Zeit von 17:00 bis 21:00 Uhr eine Abends... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach mehrfacher Klageausdehnung begehrt der Kläger den im
Spruch: genannten Betrag. Obwohl eine konkludente Urlaubsvereinbarung getroffen worden sei, habe die Geschäftsführerin dem Kläger den schon längst geplanten Urlaub verweigert. Sie habe das Dienstverhältnis mit 5.5.1995 zum 19.5.1995 gekündigt. Der Kläger habe am 8.5.1995 seinen Urlaub beansprucht, sei von der Erstbeklagten bei der Krankenkasse abgemeldet und das Beschäftigungsverhältnis auf diese Art und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, aber nicht berechtigt. Gemäß § 46 Abs 3 Z 1 ASGG ist die Revision auch bei Fehlen der Voraussetzungen des Abs 1 im Verfahren über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn der Streitgegenstand, über den das Berufungsgericht entschieden hat, insgesamt S 50.000,-- übersteigt oder wenn der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses strittig ist, zulässig. Nicht notwendig ist, daß die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden Begründu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 26.6.1985 bis zum 20.4.1994 beim Beklagten als Installateur beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Entlassung. Der Kläger behauptet, ungerechtfertigt entlassen worden zu sein und begehrt vom Beklagten S 147.592,90 an Kündigungsentschädigung, anteiligen Sonderzahlungen, Abfertigung und Urlaubsentschädigung. Er habe sich am 18.4.1994 im Krankenstand befunden und diesen am 19.4.1994 dem Beklagten telefonisch gemeldet. Der Beklagte... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1a ArbVG §122 Abs1 Z3 AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975 ArbVG § 122 heute ArbVG § 122 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist seit 28.1.1980 im Unternehmen des Klägers beschäftigt. Seit dem Jahr 1984 kommt ihm der Status eines Angestellten zu; seit 1.6.1992 ist er Betriebsratsobmann-Stellvertreter. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger, der Entlassung des Beklagten aufgrund des Vorliegens der Entlassungsgründe des § 122 Abs 1 Z 3 und 4 ArbVG zuzustimmen. Der Beklagte habe vom 28.8. bis 1.9.1995 Urlaub gehabt und befinde sich seit 4.9.1995 im Krankensta... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß Verfahrensmängel erster Instanz, deren Vorliegen das Berufungsgericht verneint hat, auch im Verfahren in Arbeitsrechtssachen mit Revision nicht mehr geltend gemacht werden können (RZ 1989/16 ua). Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger berechtigt entlassen wurde, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger berechtigt entlassen wurde, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidun... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z2 AngG §27 Z4 AngG §27 Z5 AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975 AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt nach Ausdehnung des Klagebegehrens in der Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung am 7.9.1992, Seite 1 des Protokolles (= AS 37) S 490.313,15 brutto, eingeschränkt um das Dienstzeugnis (Verhandlung vom 19.11.1993, Seite 1 des Protokolles = AS 129) sowie die Feststellung des Bestehens der Administrativpension gemäß § 8 des Kollektivvertrages mit dem Vorbringen, daß der Kläger - wie unstrittig feststeht - bei der beklagten Partei vom 1.10.1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die Vorinstanzen haben das Verhalten des Klägers zu Recht dem Kündigungsgrund des § 32 Abs 2 lit a und lit f VBG 1948 unterstellt. Es reicht daher gemäß § 48 ASGG aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben das Verhalten des Klägers zu Recht dem Kündigungsgrund des Paragraph 32, Absatz 2, Litera a und Litera f, VBG 194... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, der Kläger habe durch seinen eigenmächtigen Urlaubsantritt den Entlassungstatbestand nach § 82 lit f erster Fall GewO verwirklicht, zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, der Kläger habe durch seinen eigenmächtigen Urlaubsantritt den Entlassungstatbestand nach Paragraph 82... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat zutreffend das Vorliegen des Entlassungsgrundes der Vertrauensunwürdigkeit bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Ausführungen in der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat zutreffend das Vorliegen des Entlassungsgrundes der Vertrauensunwürdigkeit bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Ausführungen in der
Begründung: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 13.4.1992 bis 6.12.1993 bei der Beklagten als Druckereihelfer beschäftigt. Am 6.12.1993 hatte der Kläger in der Druckerei Tagschicht von 14,30 Uhr bis 20,15 Uhr. Er war mit zwei weiteren Arbeitskollegen als Helfer dem verantwortlichen Drucker an einer bestimmten Druckmaschine zugeteilt. Der verantwortliche Drucker hatte als direkter Vorgesetzter des Klägers den Eindruck, daß dieser trotz des im Betrieb bestehenden strikten Alkoholverbote... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die
Begründung: der berufungsgerichtlichen Entscheidung, der Kläger habe am 24.4.1995 seine Pflichten als Fahrverkäufer (Gebäckausführer) und aus dem ihm zusätzlich erteilten Auftrag, seine Nachfolgerin einzuschulen, nicht beharrlich im Sinne des § 82 lit f GewO verletzt, ist zutreffend (§ 48 ASGG). Die
Begründung: der berufungsgerichtlichen Entscheidung, der Kläger habe am 24.4.1995 seine Pflichten als Fahr... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 HI2 ZPO §502 Abs1 HIII7 AngG §27 Z6 E6c ASGG §46 Abs1 AngG §27 Z1 E1c ZPO § 502 heute ZPO § 502 gültig von 01.01.2031 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ZPO § 502 gültig ab 01.01.2031 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend das Vorliegen des Entlassungsgrundes der Vertrauensunwürdigkeit der Klägerin bejaht, sodaß es insoweit ausreicht, auf die Ausführungen in der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat zutreffend das Vorliegen des Entlassungsgrundes der Vertrauensunwürdigkeit der Klägerin bejaht, sodaß es insoweit ausreicht, auf die Ausführungen in der a... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes stimmt mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes überein, daß aus einer geringfügigen, hier vierzehntägigen im Interesse und auf Ersuchen des Arbeitnehmers aus Kulanz des Dienstgebers erfolgten Korrektur des Endtermines des Arbeitsverhältnisses nach einer ausgesprochenen Entlassung eine Änderung der Auflösungsart nicht abzuleiten ist (8 ObA 310/95 = DRdA 1996, 244 = ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Übs AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 27 AngG Übersicht der Entscheidungen zu Paragraph 27, AngG A Allgemeines zur Entlassung 1. Wirkung und Rechtsfolgen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage ob der Kläger wegen unbefugten Verlassens der Arbeit zu Recht entlassen wurde, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage ob der Kläger wegen unbefugten Verlassens der Arbeit zu Recht entlassen wurde, zutreffend verneint. Es reicht daher in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Auch in Arbeitsrechtssachen kann ein Mangel des Verfahrens erster Instanz, dessen Vorliegen vom Berufungsgericht verneint wurde, mit Revision nicht geltend gemacht werden (RZ 1989/16 uva, zuletzt 9 ObA 11/95). Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Auch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat sich sehr ausführlich mit der Mängel- und Beweisrüge der Beklagten auseinandergesetzt. Auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren kann ein Mangel des Verfahrens erster Instanz, dessen Vorliegen vom Berufungsgericht verneint wurde, in der Revision nicht mehr geltend gemacht werden (RZ 1989/16; Arb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die Vorinstanzen haben den festgestellten Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, so daß es gemäß § 48 ASGG genügt, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Die Vorinstanzen haben den festgestellten Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, so daß es gemäß Paragraph 48, ASGG genügt, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Ergänzend ist auszufü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Soweit sich die beklagte Partei mit dem "Revisionsgrund" der "unrichtigen bzw unvollständigen Tatsachenfeststellung" gegen die Beweiswürdigung des Berufungsgerichtes wendet, ist ihr entgegenzuhalten, daß es einen solchen Revisionsgrund nicht gibt (§ 503 ZPO). Soweit sich die beklagte Partei mit dem "Revisionsgrund" der "unrichtigen bzw unvollständigen Tatsachenfeststellung" gegen die Beweiswürdigung des Be... mehr lesen...