Norm
ZPO §502 Abs1 HI2Rechtssatz
Ob die Äußerung des Arbeitnehmers "Alter mach Dir nicht ins Hemd" im Einzelfall den Entlassungsgrund der erheblichen Ehrverletzung nach § 27 Z 6 AngG begründete, ist keine erhebliche Rechtsfrage.Ob die Äußerung des Arbeitnehmers "Alter mach Dir nicht ins Hemd" im Einzelfall den Entlassungsgrund der erheblichen Ehrverletzung nach Paragraph 27, Ziffer 6, AngG begründete, ist keine erhebliche Rechtsfrage.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bedeutung, Aussage, EntlassungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105955Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.12.2021