Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes ist zutreffend, daß die Klage auf nachträgliche Zustimmung zur Entlassung einer schwangeren Dienstnehmerin, die beim Diebstahl eines Lippenstiftes ertappt und am Folgetag entlassen wurde, verspätet ist, wenn die Klage erst 14 Tage nach der Entlassung bei Gericht einlangte. Es genügt daher auf dessen rechtliche Beurteilung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Rechtsan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 2. 11. 1980 bei der Beklagten - einer Tochtergesellschaft des multinational tätigen P*****Konzerns - als unmittelbar dem Geschäftsführer unterstellter Angestellter beschäftigt; ab 29. 11. 1995 war er Geschäftsführer. Das Dienstverhältnis endete am 5. 7. 1996 durch Entlassung. Die Beklagte vertreibt ua Frankier-, Falz- und Kuvertiermaschinen. Es ist üblich, daß Produzenten von Briefkuverts dem Vertreiber solcher Maschinen die zu deren ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Vorinstanzen haben das Verhalten des Beklagten zu Recht als beharrliche Pflichtverletzung gemäß § 121 Z 3 ArbVG beurteilt, sodaß es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die Richtigkeit des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben das Verhalten des Beklagten zu Recht als beharrliche Pflichtverletzung gemäß Paragraph 121, Ziffer 3, ArbVG beurteilt, sodaß es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 1. 7. 1993 bis 11. 12. 1996 als Lagerangestellter beschäftigt. Mit der Behauptung, er sei ungerechtfertigt entlassen worden, begehrte er von der Beklagten S 157.704,80 brutto abzüglich S 5.048,30 netto sA an Kündigungsentschädigung, restlichen aliquoten Sonderzahlungen, Urlaubsentschädigung und Abfertigung. Die Beklagte stellte das Klagebegehren bis auf einen Betrag von S 4.179,80 (Urlaubsentschädigung nur für 13 un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger trat am 1. 9. 1974 als Angestellter in die Dienste der Rechtsvorgängerin der Beklagten. Seit 1. 1. 1976 war er Mitglied des Vorstandes der Beklagten und in dieser Funktion für das Finanz-, Personal- und Rechtsressort zuständig. Am 5. 6. 1989 erklärte der Kläger unter Berufung auf den dienstvertraglich vereinbarten Austrittsgrund der grundlegenden Änderung des Kreises der Aktionäre oder des Mehraktionärs der Gesellschaft seinen vorzeitigen Austri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die rechtliche
Begründung: der Berufungsentscheidung, die Entlassung der Klägerin wegen ihres Unterlassens der Dienstleistung ohne rechtmäßigen Hinderungsgrund während einer den Umständen nach erheblichen Zeit am 26. 9. 1997 sei berechtigt (§ 27 Z 4 erster Tatbestand AngG), ist zutreffend (§ 510 Abs 3 ZPO). Die rechtliche
Begründung: der Berufungsentscheidung, die Entlassung der Klägerin wegen ihres Unterlas... mehr lesen...
Begründung: Der 1943 geborene Nebenintervenient, der den Beruf eines Großhandelskaufmannes erlernt hatte, war seit 1. 7. 1981 bis zu seiner am 4. 7. 1995 ausgesprochenen Entlassung, also durch 14 Jahre, bei der beklagten Partei angestellt und im Außendienst eingesetzt; sein Dienstverhältnis unterlag dem Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und Bankiers. Zuletzt verdiente er S 41.500,-- brutto 14 mal jährlich. Er war mit der Akquisition von Kredit- und Leasingaufträgen i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, die Beklagte habe die Entlassung des Klägers rechtzeitig ausgesprochen, ist zutreffend. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, die Beklagte habe die Entlassung des Klägers rechtzeitig ausgesprochen, ist zutreffend. Es reicht daher... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war bei der Beklagten als Kellnerin beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete am 20. 9. 1995 durch Entlassung. An diesem Tag hatte ein von der Beklagten eingeschaltetes Detektivunternehmen einen Bericht vorgelegt, in dem Malversationen der Klägerin zu Lasten der Beklagten aufschienen. Mit der Behauptung, die Entlassung sei ungerechtfertigt erfolgt, begehrte die Klägerin im Verfahren 20 Cga 190/95h des Erstgerichtes von der Beklagten Entgelt in der Höh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat zutreffend die Rechtswirksamkeit des Entlassungsausspruches durch die Zweitbeklagte bejaht und Verfall bzw Verjährung der geltend gemachten Ansprüche verneint. Insoweit reicht es daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend die Rechtswirksamkeit des Entlassungsausspruches... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 2. 1. 1991 bis 4. 4. 1997 als Diplomkrankenschwester im Orthopädischen Spital ***** der beklagten Partei beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Entlassung. Der monatliche Bruttolohn der Klägerin betrug zuletzt S 27.382. Die Klägerin begehrt den Zuspruch von S 328.351,57 brutto sA, bestehend aus entlassungsabhängigen Ansprüchen (Kündigungsentschädigung, Abfertigung und Urlaubsentschädigung) sowie offenen Gehältern, insbesonder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes der Vertrauensunwürdigkeit zutreffend verneint. Auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung kann daher verwiesen werden (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes der Vertrauensunwürdigkeit zutreffend verneint. Auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung kann daher verwiesen werden (Paragraph 510, Abs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die Vorinstanzen haben das Vorliegen eines Entlassungsgrundes zu Recht verneint, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Die Vorinstanzen haben das Vorliegen eines Entlassungsgrundes zu Recht verneint, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Erg... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CII01 AngG §27 A5 ABGB § 879 heute ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992 AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. ... mehr lesen...
Norm: AngG §7 Abs1 AngG §27 Z3 E3 AngG Art. 1 § 7 heute AngG Art. 1 § 7 gültig ab 28.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 11/2024 AngG Art. 1 § 7 gültig von 01.07.1921 bis 27.03.2024 AngG Art. 1 § 27 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit liegt schon deshalb nicht vor, weil das Berufungsgericht die Feststellungen des Erstgerichtes zur Gänze übernommen und keine darüber hinausgehenden getroffen hat. Die Behauptung, daß dem Berufungsgericht bei der Überprüfung der Beweiswürdigung Irrtümer und Fehler unterlaufen seien, legt hingegen keine Aktenwidrigkeit dar (RIS-Justiz RS0043203). Im übrigen hat das Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wurde geprüft; sie liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wurde geprüft; sie liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage, ob die Selbstkündigung des Klägers nach erklärter Bereitschaft der Beklagten, die Entlassung bei seiner Selbstkün... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die vom Berufungsgericht vertretene Rechtauffassung, der Entlassungsgrund des § 27 Z 1 AngG, 3. Tatbestand (Vertrauensunwürdigkeit), sei nicht verwirklicht, ist zutreffend. Es reicht daher aus, insofern auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Die vom Berufungsgericht vertretene Rechtauffassung, der Entlassungsgrund des Paragraph 27, Ziffer eins, Ang... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. November 1979 bis zu seiner Entlassung am 22. Mai 1996 bei der Beklagten zuletzt bis Sommer 1995 als Leiter des Kongreßhauses V***** beschäftigt. Mit Wirksamkeit 1. 1. 1990 war er nach § 94 des Villacher Vertragsbedienstetenrechtes in ein unkündbares Dienstverhältnis übernommen worden. Anfang 1996 teilte der Magistratsdirektor dem Bürgermeister mit, daß der Kläger nicht geeignet sei, die neuen Aufgaben des Kongreßhausdirektors zu bew... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die - im Rahmen der Rechtsrüge - geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wurde geprüft; sie liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die - im Rahmen der Rechtsrüge - geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wurde geprüft; sie liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Rechtmäßigkeit und Rechtzeitigkeit der gegenüber dem Kläger au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend begründet, daß das wiederholte verspätete "Einstempeln" des Klägers, das nachfolgende Verlassen des Betriebsgeländes und die erst etwas spätere Rückkehr ohne neuerliches Einstempeln (Manipulationen bei der Zeiterfassung) eine Entlassung gemäß § 27 Z 1 dritter Tatbestand AngG rechtfertigt, weshalb die Entlassungsanfechtung des Klägers gemäß § 107 ArbVG unberechtigt sei (§... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4d AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975
Rechtssatz:
Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer miteinander eine bestimmte Arbeitszeiteinteilung vereinbart, ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, einer einseiti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Mängel des Verfahrens erster Instanz, deren Vorliegen das Berufungsgericht verneint hat, können nach ständiger Rechtsprechung in der Revision nicht neuerlich geltend gemacht werden (RIS-Justiz RS0042963). Der Revis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Entlassung des Beklagten als Betriebsratsmitglied zuzustimmen sei, zutreffend bejaht. Es kann daher auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hingewiesen werden (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Entlassung des Beklagten als Betriebsratsm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, daß die Entlassung des Klägers nicht unverzüglich erfolgt und das Entlassungsrecht der Beklagten daher erloschen ist. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der diesbezüglichen
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, daß die Entlassung des Klägers nicht unverzüglich erfolgt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 19. 1. 1987 bis 6. 9. 1996 bei der beklagten Partei als Angestellte beschäftigt und bezog zuletzt ein monatliches Bruttogehalt von S 27.834,-- 14 x jährlich. Die beklagte Partei ist der Druckvorstufenbetrieb der im selben Haus befindlichen H***** Druck & Verlags GesmbH, deren Geschäftsführer gleichzeitig auch Geschäftsführer der beklagten Partei ist. Die beklagte Partei arbeitet jedoch nicht ausschließlich für dieses Druckunternehm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat zutreffend das Vorliegen des von der Beklagten geltend gemachten Entlassungsgrundes nach § 27 Z 4 AngG, 2. Tatbestand, bejaht, sodaß es insoweit ausreicht, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend das Vorliegen des von der Beklagten geltend gemachten Entlassungsgrundes nach Paragraph 27, Zif... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Rechtliche Beurteilun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der angefochtenen Entscheidung bestätigte das Berufungsgericht das Urteil des Erstgerichtes, mit dem das Zahlungsbegehren des Klägers abgewiesen wurde, im Umfang der Abweisung von S 245.003,56 sA als Teilurteil. Im Umfang der Abweisung von weiteren S 15.450,- hob es (mit Beschluß) das Ersturteil zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung durch das Erstgericht auf. Der zuletzt genannte Aufhebungsbeschluß enthält keinen Zulassungsausspruch iS ... mehr lesen...