Entscheidungen zu § artikel1zu23 Abs. 1 AngG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

209 Dokumente

Entscheidungen 91-120 von 209

RS OGH 1996/9/4 9ObA2095/96w

Norm: AngG §23 Abs1 DABGB §1151 IF
Rechtssatz: Wenn die Arbeitnehmerin infolge Konkurseröffnung des Arbeitgebers ihren Austritt erklärte und ihre Ansprüche aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezahlt erhielt, in der Folge vom Masseverwalter wieder eingestellt und dann gekündigt wurde, steht ihr eine Abfertigung nicht zu, da keine Arbeitgeberidentität vorliegt. Entscheidungstexte 9 ObA ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.09.1996

TE OGH 1996/9/4 9ObA2095/96w

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Entscheidung | OGH | 04.09.1996

TE OGH 1996/7/26 1Ob2050/96v

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Entscheidung | OGH | 26.07.1996

TE OGH 1996/6/13 8ObA216/96

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Entscheidung | OGH | 13.06.1996

TE OGH 1996/5/15 9ObA105/95

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Entscheidung | OGH | 15.05.1996

TE OGH 1996/4/24 9ObA2038/96p

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Entscheidung | OGH | 24.04.1996

TE OGH 1996/4/10 9ObA2006/96g

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Entscheidung | OGH | 10.04.1996

TE OGH 1995/11/30 8ObA273/95

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Entscheidung | OGH | 30.11.1995

TE OGH 1995/11/8 9ObA134/95

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Entscheidung | OGH | 08.11.1995

TE OGH 1995/10/25 9ObA139/95

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Entscheidung | OGH | 25.10.1995

TE OGH 1995/6/28 9ObA100/95

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Entscheidung | OGH | 28.06.1995

TE OGH 1995/4/12 9ObA27/95

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Entscheidung | OGH | 12.04.1995

RS OGH 1994/11/30 9ObA203/94

Norm: AngG §23 Abs1 IC
Rechtssatz: Wenn der Arbeitgeber ausschließlich im Interesse des Arbeitnehmers und aus seinen finanziellen Mitteln zu tragende Auslagen in Form eines Zuschusses zur Zusatzkrankenversicherung vergütet, dann liegt eine regelmäßige Entgeltleistung vor (Arb 10667), die dann auch in die Abfertigungsberechnung einzubeziehen ist. Entscheidungstexte 9 ObA 203/94 Entsche... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.11.1994

RS OGH 1994/11/30 9ObA203/94

Norm: ABGB §1153 DAngG §23 Abs1 ICKollV für Angestellte der Banken und Bankiers §7 Abs5
Rechtssatz: Auch die "fiktiven" Überstunden für die Zeit der Dienstfreistellung sind bei Berechnung der Abfertigung zu berücksichtigen. Die unterliegen auch der Verfallsbestimmung des § 7 Abs 5 des KollV für Angestellte der Banken und Bankiers. Entscheidungstexte 9 ObA 203/94 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.11.1994

TE OGH 1994/11/30 9ObA203/94

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Entscheidung | OGH | 30.11.1994

TE OGH 1994/10/27 8ObA279/94

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Entscheidung | OGH | 27.10.1994

TE OGH 1994/10/13 8ObA277/94

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Entscheidung | OGH | 13.10.1994

TE OGH 1994/4/13 8ObS3/94

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Entscheidung | OGH | 13.04.1994

TE OGH 1992/9/2 9ObA168/92(9ObA169/92, 9ObA170/92)

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwidern: Nach den für den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen der Vorinstanzen machten bei der Besprechung vom 27.Februar 1989 der Betriebsratsvorsitzende sowie dessen Stellvertreter und der Sekretär der zuständigen Ge... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.09.1992

TE OGH 1992/5/13 9ObA71/92

Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 9.Mai 1961 bis 17.Dezember 1967, vom 1. April 1968 bis 11.Jänner 1970 und vom 2.März 1970 bis 31. Jänner 1988 als Bauarbeiter der P***** AG beschäftigt. Der Kläger wurde bei der P***** AG ab 1.Juli 1967 als sogenannter Stammarbeiter geführt, worüber ihm am 10.Juli 1967 eine schriftliche Urkunde ausgestellt wurde. Darin wurde dem Kläger zugesichert, nach witterungsbedingten, saisonüblichen Unterbrechungen seines Arbeitsverhältnisses wieder eing... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.05.1992

TE OGH 1992/5/13 9ObA76/92 (9ObA77/92)

Entscheidungsgründe: Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die Parteien in der Tagsatzung vom 22.Mai 1991 außer Streit gestellt haben, daß die Klägerin grundsätzlich bereit war, im Falle der Verhinderung anderer Bediensteter durch Urlaub, Krankheit oder sonstige Umstände auszuhelfen und auch tatsächlich Mehrstunden geleistet hat, wenn andere Mitarbeiter an der Arbeitsleistung verhindert waren. Da die fe... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.05.1992

TE OGH 1992/4/29 9ObA63/92

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Gamerith und Dr.Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Eberhard Piso und Dr.Gerhard Dengscherz als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei M***** G*****, Konditor, ***** vertreten durch *****, Rechtsanwälte **... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.04.1992

TE OGH 1992/4/8 9ObA74/92

Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 11.4.1962 bis 28.12.1988 im Unternehmen einer Baugesellschaft als Bauarbeiter in einem Dienstverhältnis, das dem Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe unterlag. Zeiten der Nichtbeschäftigung lagen in den Zeiträumen vom 22.1.1968 bis 4.2.1968, vom 30.1.1978 bis 5.2.1978, vom 19.2.1979 bis 11.3.1979, vom 1.3.1982 bis 21.3.1982, vom 28.1.1985 bis 3.2.1985, vom 10.2.1986 bis 16.3.1986, und vom 1.2.1988 bis 10.4.1988. Es erfolgte dabei j... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.04.1992

TE OGH 1991/8/28 9ObA129/91

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith und Dr.Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Wolfgang Dorner und Mag.Karl Dirschmied als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei *****J***** C*****, Angesteller, ***** verteten durch ***** Rechtsanwä... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.08.1991

TE OGH 1991/5/29 9ObA118/91

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Gamerith und Dr. Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Eduard Giffinger und Dr. Dietmar Strimitzer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei G***** G*****, vertreten durch Dr. Heinz Mildner, Rechtsanwalt in ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.05.1991

TE OGH 1991/1/16 9ObA315/90

Begründung: Unbestritten ist, daß der Kläger seit 12.November 1984 als Koch und Küchenchef bei der Beklagten beschäftigt war. Sein Arbeitsverhältnis endete am 31.Jänner 1990 durch einvernehmliche Auflösung. Am 3.Jänner 1990 gab der Kläger unter anderem eine Erklärung ab, daß er auf den Abfertigungsanspruch verzichte. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger den der Höhe nach außer Streit gestellten Betrag von S 77.550 brutto sA als Abfertigung. Er sei vom Geschäftsführer der ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.01.1991

TE OGH 1990/11/21 9ObA292/90

Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 14. Mai 1968 bis zu seiner Kündigung am 20. November 1988 (mit strittigen Unterbrechungen) beim Beklagten (bzw. dessen Rechtsvorgängerin) als Tischler beschäftigt. Der Beklagte zahlte dem Kläger anläßlich seiner Kündigung eine Abfertigung in Höhe von sechs Monatsbezügen. Der Kläger behauptet, er sei beim Beklagten durch mehr als 20 Jahre ununterbrochen beschäftigt gewesen, so daß ihm eine Abfertigung im Ausmaß von neun Monatsbezügen gebühre;... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.11.1990

TE OGH 1990/10/24 9ObA200/90

Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger von der Beklagten S 301.538,46 brutto und S 592.000 netto jeweils sA. Er sei vom 2.Mai 1984 bis 24.Juni 1987 bei der F*** K*** Gesellschaft m. b.H. & Co KG (kurz F***) als Geschäftsführer beschäftigt gewesen. Nach seinem mit dieser Gesellschaft abgeschlossenen Dienstvertrag habe er nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden können. Gemäß Punkt 8 die... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.10.1990

TE OGH 1990/8/29 9ObA204/90

Entscheidungsgründe: Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger von der Beklagten eine restliche Abfertigung von S 54.666,40 brutto sA. Die Beklagte habe ihm zwar schon eine Abfertigung im Betrag von S 191.187,-- brutto ausgezahlt, dabei aber unter anderem den Mietaufwand für die Dienstwohnung in Höhe von monatlich S 6.050,--, der Entgeltbestandteil geworden sei, nicht berücksichtigt. Auch wenn der diesbezügliche Mietvertrag nicht von der Beklagten selbst, sondern von einem Toc... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.08.1990

RS OGH 1990/8/29 9ObA204/90, 8ObA2/10t

Norm: ABGB §1152 BAngG §23 Abs1 IC
Rechtssatz: Auch Leistungen Dritter sind dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, wenn sie für Tätigkeiten gewährt werden, die zu den dienstvertraglich geschuldeten zählen. Entscheidungstexte 9 ObA 204/90 Entscheidungstext OGH 29.08.1990 9 ObA 204/90 Veröff: JBl 1991,200 = SZ 63/143 = Arb 10891 8 ObA 2/10t ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.08.1990

Entscheidungen 91-120 von 209