Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 2. 9. 1980 bis 31. 7. 2008 als Busfahrer beschäftigt. Das Dienstverhältnis, auf das die Dienst- und Besoldungsordnung für die Bediensteten der Österreichischen Privatbahnen - DBO zur Anwendung gelangte und das der Pflichtversicherung bei der PVA und beim Pensionsinstitut für Verkehr und öffentliche Einrichtungen unterlag, endete durch Pensionsantritt. Anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses gebührte dem Kläge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 2. 5. 1970 bis 30. 6. 2008 bei der Beklagten als Angestellter beschäftigt. Das Dienstverhältnis wurde zufolge Inanspruchnahme der Alterspension durch den Kläger aufgelöst; seit 1. 7. 2008 bezieht er eine ASVG-Alterspension. Beim Dienstvertrag des Klägers handelte es sich um einen Sondervertrag. Darin wurde die Anwendung einzelner Bestimmungen des Kollektivvertrags für Angestellte der Versicherungsunternehmen-Innendienst (KVI), unter anderem hi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Dienstverhältnis des am 2. 12. 1947 geborenen Klägers zur Beklagten endete durch einvernehmliche Auflösung am 30. 6. 2007. Zusätzlich zur gesetzlichen Abfertigung in Höhe von 12/12 des Jahresbezugs erhielt der Kläger eine „freiwillige“ Abfertigung in der Höhe von 4/12 des Jahresbezugs. Zwischen den Streitteilen ist strittig, ob auch ein aufgrund § 66 Abs 3 der „Betriebsvereinbarung 69 (BV 69)“ zustehender Zuschlag zum Überstundenpauschale abfertigungswirksam... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden, die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Kuras und Mag. Ziegelbauer sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Lukas Stärker und Dr. Andrea Eisler als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dipl.-Kfm. W***** L*****, vertreten durch Mairhofer & Gradl, Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagte Partei S***** GmbH & Co, *... mehr lesen...
Begründung: Der Oberste Gerichtshof ist nach § 508a Abs 1 ZPO bei der Prüfung der Zulässigkeit der Revision nicht an den Ausspruch des Berufungsgerichts gebunden. Die
Begründung: der Zurückweisung wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Vorinstanzen haben übereinstimmend die Klage auf Zahlung einer höheren Abfertigung abgewiesen. Sie sind dabei zusammengefasst von folgenden Fests... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden, die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Kuras und Mag. Ziegelbauer sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Mag. Gabriele Jarosch als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei R***** K*****, vertreten durch Dr. Charlotte Lindenberger, Rechtsanwältin in Steyr, gegen die beklagte Partei M***** AG, *****, v... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht ließ (aufgrund des Berichtigungsbeschlusses vom 14. 1. 2010) die ordentliche Revision mit der
Begründung: zu, dass zum Entgeltbegriff des § 36 Abs 2 AngG idF BGBl I 2006/35 noch keine höchstgerichtliche Judikatur vorliege. Die Klägerin schloss sich zur Zulässigkeit ihrer Revision der
Begründung: des berufungsgerichtlichen Zulassungsausspruchs an. Demgegenüber bestritt der Beklagte ausdrücklich die Zulässigkeit der Revision der Klägerin und beantragte d... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Die Klägerin war vom 11. 1. 2000 bis 6. 5. 2008 bei der Beklagten als angestellte Pflegehelferin beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Austritt der Klägerin zufolge Mutterschaft. Nach der Geburt ihres ersten Kindes nahm sie vom 7. 6. 2003 bis 31. 10. 2004 und nach der Geburt ihres zweiten Kindes vom 17. 6. 2007 bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses Karenzurlaub in Anspruch. Bei Zusammenrechnung der aktiven Beschäftigungszeiten de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war beim Beklagten als Kraftfahrer im Baugewerbe beschäftigt, und zwar vom 6. 9. 2000 bis 10. 12. 2000, vom 2. 4. 2001 bis 7. 1. 2002, vom 2. 4. 2002 bis 2. 6. 2002, vom 2. 6. 2003 bis 18. 12. 2003, vom 29. 3. 2004 bis 31. 12. 2004, vom 29. 3. 2005 bis 28. 12. 2005, vom 2. 4. 2006 bis 22. 12. 2006 und vom 10. 4. 2007 bis 31. 12. 2007. Die Arbeitsverhältnisse, die dem Kollektivvertrag für das Güterbeförderungsgewerbe für Arbeiter unterlagen, wurden -... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, den Hofrat Dr. Spenling, die Hofrätin Dr. Glawischnig und die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Mag. Johann Ellersdorfer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei S***** F*****, vertreten durch Dr. Bernhard Birek, Rechtsanwalt in Schlüßlberg, gegen die beklagte Partei Michael P*****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 1975 bei der B***** AG (B*****) als Chemiearbeiter beschäftigt. Im Jahr 1990 wurde sein Arbeitsverhältnis von der Beklagten mit allen Rechten und Pflichten übernommen. Bei der Beklagten war es gelebte Praxis, dass die Arbeitnehmer bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen zum ehestmöglichen Zeitpunkt die Sonderunterstützung nach dem Sonderunterstützungsgesetz (SUG) in Anspruch nahmen. Zu diesem Zweck setzte sich die Belegschaftsvertretung bei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 14. 4. 1980 als Vertragsbedienstete des Bundes mit der Einstufung VB I/b in der damaligen Universitätsdirektion der ***** Universität ***** aufgenommen. Durch die Abgabe einer Überleitungserklärung vom 22. 9. 1999 wurde die Klägerin mit Wirkung vom 1. 1. 1999 in die Entlohnungsgruppe/Bewertungsgruppe v2/2 überstellt. Das letzte Gehalt der Klägerin betrug 2.424,10 EUR brutto. Daneben erhielt die Klägerin eine Mehrleistungszulage von 134,10 E... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin schloss am 28. 1. 2001 mit der A*****-KG (in der Folge: A*****) einen befristeten Dienstvertrag für die Zeit von 7. 7. 2001 bis 31. 12. 2001. In diesem Vertrag wurde ua festgehalten, dass das Dienstverhältnis wegen der saisonalen Schwankungen der Auftragslage am 31. 12. 2001 endet. Ab 5. 6. 2001 absolvierte die Klägerin eine 5-wöchige Ausbildung zur Flugbegleiterin. Am 15. 10. 2001 unterzeichnete sie einen unbefristeten Dienstvertrag mit der A*****, in dem d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter OLWR Dr. Peter Hübner und Mag. Canan Aytekin-Yildirim als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Engelbert V*****, Handelsarbeiter, *****, gegen die beklagte Partei Karl R*****, I... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Revisionsverfahren ist nur mehr die Bemessung der Abfertigung der Klägerin strittig. Die noch in erster Instanz im Vordergrund stehende (und dort verneinte) Frage, ob es zwischen den Parteien ab September 2005 zu einer einvernehmlichen Reduktion der Arbeitszeit von 38,5 auf 23 Stunden gekommen sei, spielt in dritter Instanz - wie auch schon im Berufungsverfahren - keine Rolle mehr. Die Wiedergabe des Vorbringens der Parteien und des Inhalts der vorinstanzlich... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs1AngG §23 Abs1aMuttSchG §15eVKG §76
Rechtssatz: Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung in vor 1.1.2003 begründeten Arbeitsverhältnissen, die gemäß § 15e Abs 1 MuttSchG (§ 7b Abs 1 VKG) neben dem karenzierten Arbeitsverhältnis beim selben Arbeitgeber ausgeübt wurde, sind für die Berechnung der Abfertigungsanwartschaftsdauer nicht heranzuziehen. Entscheidungstexte 8 ObS 11... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 3. 7. 1995 bis 18. 8. 2005 bei einer GmbH als Angestellte beschäftigt. Über das Vermögen der Dienstgeberin der Klägerin wurde am 2. 6. 2005 Konkurs eröffnet. Das Dienstverhältnis endete durch berechtigten Austritt der Klägerin gemäß § 25 KO. Auf das Dienstverhältnis fand der Kollektivvertrag für Angestellte bei Ärzten Anwendung. Die Klägerin war vom 3. 7. 1995 bis 18. 8. 2005 bei einer GmbH als Angestellte beschäftigt. Über das Vermögen der... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs1
Rechtssatz: Ein unregelmäßig gewährter Jahresbonus, der in 12-tel Anteilen monatlich ausbezahlt wird und im letzten Dienstjahr auf Berechnungsbasis des vorletzten Jahres tatsächlich gewährt wurde, ist in die Bemessungsgrundlage der Abfertigung einzubeziehen; nicht jedoch der zwar im letzten Jahr verdiente, aber in diesem Jahr weder berechnete noch ausbezahlte Bonus. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war im Rahmen seines Beschäftigungsverhältnisses bei der Beklagten für die Geschäftsführung einer weltweiten Division von Gesellschaften einer amerikanischen Muttergesellschaft zuständig. Die Bestrebungen zur Auflösung des Dienstverhältnisses gingen von dieser amerikanischen Muttergesellschaft aus. Mit Schreiben der Beklagten vom 26. 6. 2003 wurde das Dienstverhältnis zum 31. 12. 2003 aufgekündigt. Danach bemühten sich die Parteien um eine Vereinbar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1. 4. 1971 bis 31. 5. 2003 Angestellte der Beklagten. Am 26. 3. 1998 schlossen die Streitteile einen Entsendungsvertrag. Darin wurde vereinbart, dass die Klägerin als Sales Executive for Southern Russian Federation/Station Manager für die Dauer von 1. 5. 1998 bis 30. 4. 2001 nach K*****/A*****/Russland entsendet werde. Im Entsendungsvertrag wurde unter Punkt 4 ein Bruttoentsendungsgehalt von 81.017 S (5.887,74 EUR), bestehend aus einem Entse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Dienstverhältnis des seit 1988 bei der Beklagten als Maschinenmonteur beschäftigten Klägers, auf das der Kollektivvertrag für die eisen- und metallerzeugende und verarbeitende Industrie anzuwenden war, wurde von der Beklagten mit Kündigung zum 31. 8. 2004 beendet. Neben den 6 Monatsentgelten Abfertigung hat der Kläger auch Anspruch auf Urlaubsersatzleistung für 80 Urlaubstage. Zuletzt befand er sich vom 15. 3. 2004 bis 31. 8. 2004 im Krankenstand. Im letzt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und ADir. Reg.Rat Winfried Kmenta als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Fritz E*****, vertreten durch Dr. Han... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zwischen den Streitteilen wurde kein konkretes Datum des Dienstbeginns vereinbart. Sie kamen lediglich am 21. 12. 2004 überein, dass der Kläger mit Beginn des nächsten Monats zu arbeiten beginnen sollte. Die Auffassung des Berufungsgerichtes, diese Feststellungen seien rechtlich dahin zu beurteilen, dass zwischen den Streitteilen der Monatserste als Beginn des Dienstverhältnisses vereinbart wurde, stellt weder eine Aktenwid... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Roswitha E*****, Arbeiterin, *****, vertreten durch Dr. Georg Grießer ua, Rechtsanwälte in... mehr lesen...
Begründung: Die ab 17. 5. 1993 bei der Beklagten als Sekretärin vollzeitbeschäftigte Klägerin wurde über ihren Wunsch ab 1. 1. 2000 nur mehr in Teilzeit (32 Wochenstunden) beschäftigt; das monatliche Entgelt wurde aliquot reduziert. Zum 30. 6. 2004 wurde das Arbeitsverhältnis durch Arbeitgeberkündigung beendet. Die Abfertigung der Klägerin wurde auf Basis des letzten Monatsentgelts berechnet und bezahlt. Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin die Abfertigungsdifferenz in... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Kuras und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Krüger und Georg Eberl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden und widerbeklagten Partei Johann G*****, vertreten durch Dr. Gottfrie... mehr lesen...
Begründung: Zum Rekurs: Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten gegen das Ersturteil nicht Folge und sprach aus, dass die ordentliche Revision nach § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig sei, weil keine erhebliche Rechtsfrage zu lösen gewesen sei. Den daraufhin gestellten Antrag des Beklagten, das Berufungsgericht möge seinen Ausspruch dahin abändern, dass die ordentliche Revision für zulässig erklärt werde, wies das Berufungsgericht zurück. Einer Abänderung des Ausspruchs üb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 21. Mai 1952 geborene Klägerin war ab 18. November 1974 beim beklagten Land als Vertragsbedienstete, nämlich als Diplomkrankenschwester, im Landeskrankenhaus Freistadt beschäftigt. Die teilzeitbeschäftigten Bediensteten im LKH Freistadt sind zum weit überwiegenden Teil Frauen. Bis 31. Dezember 1999 war die Klägerin vollzeitbeschäftigt, zuletzt als leitende OP-Schwester. Mit Schreiben an die Pflegefachdirektion des LKH Freistadt vom 13. September 1999 le... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 15. 7. 1991 bei der späteren Gemeinschuldnerin beschäftigt, über deren Vermögen am 6. 3. 2000 der Konkurs eröffnet wurde. Am 10. 4. 2000 wurde der Kläger vom Masseverwalter entlassen. Es ist nicht mehr strittig, dass die Entlassung nicht gerechtfertigt war. Der Kläger meldete im Konkurs über das Vermögen seines Dienstgebers seine aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses resultierenden, mit S 420.091,- bezifferten Forderungen erstmals am 28. 4. 20... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten seit Februar 1980 als Maklerbetreuer beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis ist der Kollektivvertrag für die Angestellten des Versicherungsinnendienstes (KVI) anzuwenden. Im Sommer 2001 erklärte der Kläger seinem Vorgesetzten, sein Dienstverhältnis per 31. 12. 2001 auflösen zu wollen. Wegen seines offenen Resturlaubsanspruchs von rund 100 Tagen hätte er daher faktisch seinen Dienst bereits im September 2001 beendet. Der Vorgesetzte des K... mehr lesen...