Norm: AngG §6AngG §23 Abs1AngG §40UrlG §6UrlG §12
Rechtssatz: Wird einem Arbeitnehmer anstelle der Ist-Lohnerhöhung auf Grund einer Betriebsvereinbarung eine Mitarbeiterbeteiligung in gleicher Höhe gewährt, die nach fünf Jahren oder bei einem früheren Ausscheiden auszubezahlen ist, sind diese Beträge Entgelt, die in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Abfertigung und der Urlaubsentschädigung zwingend einzubeziehen sind. ... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs1KollV für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe PktV
Rechtssatz: Wurde das Arbeiterdienstverhältnis eines Schlossers für zwei Monate infolge Arbeitnehmerkündigung beendet, arbeitete dieser jedoch in der Folge bei demselben Arbeitgeber zuerst als Arbeiter und dann als Angestellter weiter, so sind für die Berechnung der Abfertigung nach § 23 AngG unter Beachtung der Zusammenrechnungsregelung des Kollektivvertrages sämtlich... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs1 IB
Rechtssatz: Zeiten, in denen der Angestellte infolge Krankheit an der Erbringung einer Dienstleistung verhindert war, sind, auch wenn sie entgeltfrei waren, in die für das Entstehen des Abfertigungsanspruchs maßgebende Dauer des Arbeitsverhältnis einzurechnen. Entscheidungstexte 9 ObA 30/97w Entscheidungstext OGH 26.03.1997 9 ObA 30/97w ... mehr lesen...