Norm
AngG §23 Abs1 IBRechtssatz
Zeiten, in denen der Angestellte infolge Krankheit an der Erbringung einer Dienstleistung verhindert war, sind, auch wenn sie entgeltfrei waren, in die für das Entstehen des Abfertigungsanspruchs maßgebende Dauer des Arbeitsverhältnis einzurechnen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
krank, Abfertigung, ununterbrochenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107189Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010