Norm
ABGB §1152 BRechtssatz
Auch Leistungen Dritter sind dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, wenn sie für Tätigkeiten gewährt werden, die zu den dienstvertraglich geschuldeten zählen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Abfertigung, Bemessungsgrundlage, Berechnung, Bemessung, Grundlage, Angestellte, Höhe, Ausmaß, Umfang, Entgelt, Lohn, GehaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0028600Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.08.2010