RS OGH 1994/11/30 9ObA203/94

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Veröffentlicht am 30.11.1994
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Norm

AngG §23 Abs1 IC

Rechtssatz

Wenn der Arbeitgeber ausschließlich im Interesse des Arbeitnehmers und aus seinen finanziellen Mitteln zu tragende Auslagen in Form eines Zuschusses zur Zusatzkrankenversicherung vergütet, dann liegt eine regelmäßige Entgeltleistung vor (Arb 10667), die dann auch in die Abfertigungsberechnung einzubeziehen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0028594

Dokumentnummer

JJR_19941130_OGH0002_009OBA00203_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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