Norm
AngG §23 Abs1 ICRechtssatz
Wenn der Arbeitgeber ausschließlich im Interesse des Arbeitnehmers und aus seinen finanziellen Mitteln zu tragende Auslagen in Form eines Zuschusses zur Zusatzkrankenversicherung vergütet, dann liegt eine regelmäßige Entgeltleistung vor (Arb 10667), die dann auch in die Abfertigungsberechnung einzubeziehen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0028594Dokumentnummer
JJR_19941130_OGH0002_009OBA00203_9400000_002