Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides entzog der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 2. Oktober 1998 der Beschwerdeführerin gemäß § 91 Abs. 2 GewO 1994 in Verbindung mit § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 die Gewerbeberechtigung für das Baumeistergewerbe an einem näher bezeichneten Standort. In sachverhaltsmäßiger Hinsicht ging der Bundesminister davon aus, für die Beschw... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/11/11 98/04/0188 1 Stammrechtssatz Anders als beim Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 bedarf es bei der Prüfung, ob der Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 erfüllt ist, keiner Beurteilung des Persönlichkeitsbildes des Gewerbeinhabers, weil nach der Regelung dieser Gesetz... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/04/0052
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999040051.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/11/11 98/04/0188 1 Stammrechtssatz Anders als beim Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 bedarf es bei der Prüfung, ob der Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 erfüllt ist, keiner Beurteilung des Persönlichkeitsbildes des Gewerbeinhabers, weil nach der Regelung dieser Gesetz... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/11/11 98/04/0188 1 Stammrechtssatz Anders als beim Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 bedarf es bei der Prüfung, ob der Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 erfüllt ist, keiner Beurteilung des Persönlichkeitsbildes des Gewerbeinhabers, weil nach der Regelung dieser Gesetz... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/04/0052
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999040051.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. April 1997 wurde die dem Beschwerdeführer erteilte Gewerbeberechtigung für das Taxigewerbe, eingeschränkt auf die Verwendung eines Pkw im Standort Wien 10, Quellenstraße 24b, gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994 entzogen. Zur Begründung: des angefochtenen Bescheides ging die belangte Behörde - nach Darstellung der Rechtslage - im wesentlichen davon aus, daß mit rechtskräfti... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführerin die mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 20. Juni 1977, abgeändert durch Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 11. Dezember 1980, erweitert durch den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 4. Mai 1983 sowie den Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 3. August 1995, erteilte Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Güterbeförderungsgewerbes im... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. April 1997 wurde die dem Beschwerdeführer erteilte Gewerbeberechtigung für das Taxigewerbe, eingeschränkt auf die Verwendung eines Pkw im Standort Wien 10, Quellenstraße 24b, gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994 entzogen. Zur Begründung: des angefochtenen Bescheides ging die belangte Behörde - nach Darstellung der Rechtslage - im wesentlichen davon aus, daß mit rechtskräfti... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführerin die mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 20. Juni 1977, abgeändert durch Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 11. Dezember 1980, erweitert durch den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 4. Mai 1983 sowie den Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 3. August 1995, erteilte Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Güterbeförderungsgewerbes im... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG;GewO 1973 §87 Abs2;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0131 7
(hier: Ergangen zu § 87 Abs1 Z 2 GewO 1994). Stammrechtssatz Die Bestimmungen des § 87 Abs 1 Z 1 und § 87 Abs 2 GewO 1973 bieten der erkennenden Behörde keine Möglichkeit, bei ihrer Entscheidung über die Ent... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;GütbefG 1995 §1 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/07/09 98/03/0186 1 Stammrechtssatz Nach dem Wortlaut des § 87 Abs 2 GewO 1994 ist entscheidend, daß "die Gewerbeausübung" vorwiegend im Interesse der Gläubiger gelegen ist. Wird das Gewerbe im ma... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs4;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;GütbefG 1995 §1 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Das Vorliegen des Gewerbeausschlussgrundes des § 13 Abs 3 GewO 1994 ist mangels gegenteiliger gesetzlicher Anordnung nach der Sachlage zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides betreffend ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG;GewO 1973 §87 Abs2;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0131 7
(hier: Ergangen zu § 87 Abs1 Z 2 GewO 1994). Stammrechtssatz Die Bestimmungen des § 87 Abs 1 Z 1 und § 87 Abs 2 GewO 1973 bieten der erkennenden Behörde keine Möglichkeit, bei ihrer Entscheidung über die Ent... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;GütbefG 1995 §1 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/07/09 98/03/0186 1 Stammrechtssatz Nach dem Wortlaut des § 87 Abs 2 GewO 1994 ist entscheidend, daß "die Gewerbeausübung" vorwiegend im Interesse der Gläubiger gelegen ist. Wird das Gewerbe im ma... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs4;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;GütbefG 1995 §1 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Das Vorliegen des Gewerbeausschlussgrundes des § 13 Abs 3 GewO 1994 ist mangels gegenteiliger gesetzlicher Anordnung nach der Sachlage zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides betreffend ... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides entzog der Landeshauptmann von Wien mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 27. Mai 1998 dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 im Zusammenhalt mit § 13 Abs. 1 GewO 1994 die Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Platten- und Fliesenleger (§ 94 Z. 3 GewO 1994) an einem näher bezeichneten Standort. In sachverhaltsmäßiger Hinsicht ging der Landeshauptmann davon aus, der Beschw... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 16. Juli 1998 entzog der Landeshauptmann von Wien der Beschwerdeführerin gemäß § 91 Abs. 2 GewO 1994 i.V.m. § 87 Abs. 1 Z. 1 und § 13 Abs. 1 GewO 1994 eine näher bezeichnete Berechtigung zur Ausübung eines Gewerbes. In sachverhaltsmäßiger Hinsicht ging der Landeshauptmann bei dieser Entscheidung - teils durch Übernahme der erstbehördlichen Feststellungen - davon aus, B. sei mit am 24. Februar 1996 in Rechtskraft erwachsenem Urteil des La... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides entzog der Landeshauptmann von Wien mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 27. Mai 1998 dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 im Zusammenhalt mit § 13 Abs. 1 GewO 1994 die Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Platten- und Fliesenleger (§ 94 Z. 3 GewO 1994) an einem näher bezeichneten Standort. In sachverhaltsmäßiger Hinsicht ging der Landeshauptmann davon aus, der Beschw... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1;GewO 1994 §91 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/19 95/04/0225 1
VwSlg 14374 A/1995 Stammrechtssatz Nach § 91 Abs 2 GewO 1994 ist tatbestandsmäßig, daß eine natürliche Person, der ein maßgebender Einfluß auf den Betrieb der Geschäfte zusteht, nicht innerhalb einer von der Behörde zu setzenden Frist entfernt wird. Eine allenfalls nach Ablauf de... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;
Rechtssatz: § 87 Abs 1 Z 1 iVm § 13 Abs 1 GewO 1994 ist eine Wertung dahingehend zu entnehmen, dass strafgerichtliche Verurteilungen unter dem dort genannten Maß als geringfügig zu werten, in einem darüber hinausgehenden Maß jedoch (in zunehmendem Umfang) für die Frage der Entziehung der Gewerbeberechtigung von Gewicht sind. Bei Beurteilun... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;
Rechtssatz: § 87 Abs 1 Z 1 iVm § 13 Abs 1 GewO 1994 ist eine Wertung dahingehend zu entnehmen, dass strafgerichtliche Verurteilungen unter dem dort genannten Maß als geringfügig zu werten, in einem darüber hinausgehenden Maß jedoch (in zunehmendem Umfang) für die Frage der Entziehung der Gewerbeberechtigung von Gewicht sind. Bei Beurteilun... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurden dem Beschwerdeführer mit dem Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 21. September 1998 im Instanzenzug gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 GewO 1994 zwei Gewerbeberechtigungen entzogen. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann im wesentlichen aus, über das Vermögen des Beschwerdeführers sei mit Beschluß des Bezirksgerichtes Gmünd vom 20. Dezember 1995 der Kon... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurden dem Beschwerdeführer mit dem Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 21. September 1998 im Instanzenzug gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 GewO 1994 zwei Gewerbeberechtigungen entzogen. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann im wesentlichen aus, über das Vermögen des Beschwerdeführers sei mit Beschluß des Bezirksgerichtes Gmünd vom 20. Dezember 1995 der Kon... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3 idF 1997/I/010;GewO 1994 §13 Abs4;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/11/25 97/04/0132 1
(hier: das gleiche gilt für den Fall der Durchführung eines
Abschöpfungsverfahrens; auch während des Laufes des
Abschöpfungsverfahrens bleibt der im § 13 Abs 3 GewO 1994 normierte
Ausschluß von der Gewerbeausübung als Gewerbetreibender aufrecht
u... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3 idF 1997/I/010;GewO 1994 §13 Abs4;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/11/25 97/04/0132 1
(hier: das gleiche gilt für den Fall der Durchführung eines
Abschöpfungsverfahrens; auch während des Laufes des
Abschöpfungsverfahrens bleibt der im § 13 Abs 3 GewO 1994 normierte
Ausschluß von der Gewerbeausübung als Gewerbetreibender aufrecht
u... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde der Beschwerdeführerin mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 10. September 1998 die Berechtigung zur Ausübung des Handelsgewerbes gemäß § 103 Abs. 3 lit. b Z. 25 GewO 1973 im Standort Innsbruck, Bürgerstraße 12, gemäß § 91 Abs. 2 iVm § 87 Abs. 1 Z. 2 GewO 1994 entzogen. Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, AB sei persönlich ha... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde dem Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 8. Juli 1998 eine näher beschriebene Gewerbeberechtigung (Handelsagent gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 24 GewO 1973) gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 14. Juni 1996,... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998040211.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998040211.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...