Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde mit dem Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 15. Oktober 1999, Zl. MA 63-A 330/99, im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG der Beschwerdeführerin, gestützt auf § 87 Abs. 1 Z. 2 im Zusammenhalt mit § 13 Abs. 3 GewO 1994, eine näher bezeichnete Gewerbeberechtigung entzogen. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann u. a. aus, mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 21. Oktobe... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 19. November 1999 der Antrag des Beschwerdeführers, ihm gemäß § 26 Abs. 1 GewO 1994 die Nachsicht vom Ausschluss von der Ausübung des Gewerbes des Baumeisters zu erteilen, als unzulässig zurückgewiesen. Zur Begründung: führte die belangte Behörde aus, für die ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §26 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei bestehender Gewerbeberechtigung ist für die Erteilung einer Nachsicht gemäß § 26 Abs 1 GewO 1994 von dem gemäß § 13 Abs 1 Z 1 GewO 1994 bestehenden Gewerbeausschluss kein Raum. Nach der Systematik der GewO 1994 ist nämlich die Erwartung, es sei die Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bei A... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §26 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei bestehender Gewerbeberechtigung ist für die Erteilung einer Nachsicht gemäß § 26 Abs 1 GewO 1994 von dem gemäß § 13 Abs 1 Z 1 GewO 1994 bestehenden Gewerbeausschluss kein Raum. Nach der Systematik der GewO 1994 ist nämlich die Erwartung, es sei die Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bei A... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde dem Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 16. September 1999 eine näher bezeichnete Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann aus, mit Beschlüssen des Landesgerichtes Salzburg vom 16. Dezember 1992, vom 29. J... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde dem Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 16. September 1999 eine näher bezeichnete Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann aus, mit Beschlüssen des Landesgerichtes Salzburg vom 16. Dezember 1992, vom 29. J... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Der gesetzliche Zweck des § 87 Abs 1 Z 2 GewO 1994, nämlich durch die Entziehung der Gewerbeberechtigung Vorsorge dafür zu treffen, dass durch die Gewerbeausübung eines illiquid gewordenen Gewerbeinhabers eine Schädigung weiterer Gläubiger hintangehalten wird, schließt die Gewährung einer Frist zur Gewerbeausübung zwecks wirtsc... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Der gesetzliche Zweck des § 87 Abs 1 Z 2 GewO 1994, nämlich durch die Entziehung der Gewerbeberechtigung Vorsorge dafür zu treffen, dass durch die Gewerbeausübung eines illiquid gewordenen Gewerbeinhabers eine Schädigung weiterer Gläubiger hintangehalten wird, schließt die Gewährung einer Frist zur Gewerbeausübung zwecks wirtsc... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides entzog der Landeshauptmann von Tirol mit dem im Instanzenzug nach § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid vom 12. April 1999 dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 GewO 1994 eine näher bezeichnete Gewerbeberechtigung. In der Begründung: dieses Bescheides ging der Landeshauptmann davon aus, mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 21. Juli 1998 sei ein ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999040108.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999040108.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides entzog der Landeshauptmann von Tirol mit dem im Instanzenzug nach § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid vom 12. April 1999 dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 GewO 1994 eine näher bezeichnete Gewerbeberechtigung. In der Begründung: dieses Bescheides ging der Landeshauptmann davon aus, mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 21. Juli 1998 sei ein ... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides entzog der Landeshauptmann von Wien mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid vom 20. November 1998 der Beschwerdeführerin gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 im Zusammenhalt mit § 13 Abs. 3 GewO 1994 eine näher bezeichnete Gewerbeberechtigung. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann nach Darstellung des Verfahrensganges aus, mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 25. Ma... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 13. Mai 1998 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 und Abs. 7 sowie § 361 GewO 1994 eine näher bezeichnete Gewerbeberechtigung entzogen. Der dagegen erhobenen Berufung gab der Landeshauptmann von Kärnten mit dem Bescheid vom 26. Jänner 1999 keine Folge und bestätigte den angefochtenen Bescheid gemäß § 66 Abs. 4 AVG. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann aus, die Ers... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 10. März 1999 wurde der Beschwerdeführerin eine näher bezeichnete Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann aus, mit Beschluss des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 29. Dezember 1997 sei der Antrag auf Konkurseröffnung über das Vermögen der Beschwerdeführerin mangels eines zur Deckung der Kosten des Ko... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §39 Abs2;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999040092.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §39 Abs2;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999040092.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides entzog der Landeshauptmann von Wien mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid vom 20. November 1998 der Beschwerdeführerin gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 im Zusammenhalt mit § 13 Abs. 3 GewO 1994 eine näher bezeichnete Gewerbeberechtigung. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann nach Darstellung des Verfahrensganges aus, mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 25. Ma... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides entzog der Landeshauptmann von Wien mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid vom 20. November 1998 der Beschwerdeführerin gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 im Zusammenhalt mit § 13 Abs. 3 GewO 1994 eine näher bezeichnete Gewerbeberechtigung. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann nach Darstellung des Verfahrensganges aus, mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 25. Ma... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 13. Mai 1998 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 und Abs. 7 sowie § 361 GewO 1994 eine näher bezeichnete Gewerbeberechtigung entzogen. Der dagegen erhobenen Berufung gab der Landeshauptmann von Kärnten mit dem Bescheid vom 26. Jänner 1999 keine Folge und bestätigte den angefochtenen Bescheid gemäß § 66 Abs. 4 AVG. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann aus, die Ers... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 10. März 1999 wurde der Beschwerdeführerin eine näher bezeichnete Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann aus, mit Beschluss des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 29. Dezember 1997 sei der Antrag auf Konkurseröffnung über das Vermögen der Beschwerdeführerin mangels eines zur Deckung der Kosten des Ko... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §66 Abs4;GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs4;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999040048.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs4;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen der Gewerbeordnung lässt sich eine Verpflichtung der Behörde, mit der nach § 87 Abs 1 Z 2 legcit gebotenen Entziehung der Gewerbeberechtigung so lange zuzuwarten, bis feststeht, ob es im Zuge des Konkursverfahrens über das Vermögen des Gewerbeberec... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Die Anwendung des § 87 Abs 2 GewO 1994 setzt die tatsächliche Ausübung oder die - konkret - unmittelbar bevorstehende Wiederausübung des Gewerbes voraus. Nach § 87 Abs 2 GewO 1994 ist nämlich entscheidend, dass die Gewerbeausübung vorwiegend im Interesse der Gläubiger gelegen ist. Wird das Gewerbe im maßgeblichen Beurteilungsze... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §66 Abs4;GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs4;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999040048.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs4;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen der Gewerbeordnung lässt sich eine Verpflichtung der Behörde, mit der nach § 87 Abs 1 Z 2 legcit gebotenen Entziehung der Gewerbeberechtigung so lange zuzuwarten, bis feststeht, ob es im Zuge des Konkursverfahrens über das Vermögen des Gewerbeberec... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs4;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen der Gewerbeordnung lässt sich eine Verpflichtung der Behörde, mit der nach § 87 Abs 1 Z 2 legcit gebotenen Entziehung der Gewerbeberechtigung so lange zuzuwarten, bis feststeht, ob es im Zuge des Konkursverfahrens über das Vermögen des Gewerbeberec... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Die Anwendung des § 87 Abs 2 GewO 1994 setzt die tatsächliche Ausübung oder die - konkret - unmittelbar bevorstehende Wiederausübung des Gewerbes voraus. Nach § 87 Abs 2 GewO 1994 ist nämlich entscheidend, dass die Gewerbeausübung vorwiegend im Interesse der Gläubiger gelegen ist. Wird das Gewerbe im maßgeblichen Beurteilungsze... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 5 Abs. 1 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 - GelverkG, BGBl. Nr. 112/1996, dem Beschwerdeführer die ihm erteilte Konzession zur gewerbsmäßigen Ausübung des Taxigewerbes mit dem Standort in Zell am See, beschränkt auf drei Pkw bis zu je neun Sitzplätzen, entzogen. Zur Begründung: wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer kaufe und konsumiere seit über 20 Jahren wiederholt und nicht nur geringfügig Sucht... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 5 Abs. 1 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 - GelverkG, BGBl. Nr. 112/1996, dem Beschwerdeführer die ihm erteilte Konzession zur gewerbsmäßigen Ausübung des Taxigewerbes mit dem Standort in Zell am See, beschränkt auf drei Pkw bis zu je neun Sitzplätzen, entzogen. Zur Begründung: wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer kaufe und konsumiere seit über 20 Jahren wiederholt und nicht nur geringfügig Sucht... mehr lesen...