Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:2000040068.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:2000040068.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides hat der Landeshauptmannes von Tirol mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid vom 27. Jänner 2000 dem Beschwerdeführer die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Betrieb einer Tankstelle (Verkauf von Betriebsstoffen an Kraftfahrer in Betrieb von Zapfstellen) gemäß § 103 Abs. 1 lit. c Z. 4 GewO 1973" an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 iVm §... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides hat der Landeshauptmann von Tirol mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 ergangenen Bescheid vom 7. Jänner 2000 der Beschwerdeführerin die ihr zustehenden Gewerbeberechtigungen zur Ausübung des Gastgewerbes gemäß § 87 Abs. 1 Z 3 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann nach Darstellung des Verfahrensganges aus, die Beschwerdeführerin sei seit dem Jahr 1996 zehnmal ... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides hat der Landeshauptmann von Tirol mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 ergangenen Bescheid vom 7. Jänner 2000 der Beschwerdeführerin die ihr zustehenden Gewerbeberechtigungen zur Ausübung des Gastgewerbes gemäß § 87 Abs. 1 Z 3 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann nach Darstellung des Verfahrensganges aus, die Beschwerdeführerin sei seit dem Jahr 1996 zehnmal ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/11/11 98/04/0188 1 Stammrechtssatz Anders als beim Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 bedarf es bei der Prüfung, ob der Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 erfüllt ist, keiner Beurteilung des Persönlichkeitsbildes des Gewerbeinhabers, weil nach der Regelung dieser Gesetz... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/11/11 98/04/0188 1 Stammrechtssatz Anders als beim Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 bedarf es bei der Prüfung, ob der Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 erfüllt ist, keiner Beurteilung des Persönlichkeitsbildes des Gewerbeinhabers, weil nach der Regelung dieser Gesetz... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/11/11 98/04/0188 1 Stammrechtssatz Anders als beim Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 bedarf es bei der Prüfung, ob der Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 erfüllt ist, keiner Beurteilung des Persönlichkeitsbildes des Gewerbeinhabers, weil nach der Regelung dieser Gesetz... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführerin mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 18. Oktober 1999 die Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Handelsgewerbes an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 im Zusammenhalt mit § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann im Wesentlichen aus, der Entziehungstatbestand des § 87... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführerin mit dem Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 19. Jänner 2000 eine näher bezeichnete Gewerbeberechtigung gemäß § 91 Abs. 2 in Verbindung mit § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 entzogen, weil sie es unterlassen habe, trotz Aufforderung im Sinne des § 91 Abs. 2 GewO 1994 ihren Geschäftsführer, dem unbestrittenermaßen ein maßgebender Einflu... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §26 Abs2;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999040218.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §26 Abs2;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999040218.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführerin mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 18. Oktober 1999 die Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Handelsgewerbes an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 im Zusammenhalt mit § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann im Wesentlichen aus, der Entziehungstatbestand des § 87... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführerin mit dem Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 19. Jänner 2000 eine näher bezeichnete Gewerbeberechtigung gemäß § 91 Abs. 2 in Verbindung mit § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 entzogen, weil sie es unterlassen habe, trotz Aufforderung im Sinne des § 91 Abs. 2 GewO 1994 ihren Geschäftsführer, dem unbestrittenermaßen ein maßgebender Einflu... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführerin mit dem Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 19. Jänner 2000 eine näher bezeichnete Gewerbeberechtigung gemäß § 91 Abs. 2 in Verbindung mit § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 entzogen, weil sie es unterlassen habe, trotz Aufforderung im Sinne des § 91 Abs. 2 GewO 1994 ihren Geschäftsführer, dem unbestrittenermaßen ein maßgebender Einflu... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/11/11 98/04/0188 1 Stammrechtssatz Anders als beim Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 bedarf es bei der Prüfung, ob der Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 erfüllt ist, keiner Beurteilung des Persönlichkeitsbildes des Gewerbeinhabers, weil nach der Regelung dieser Gesetz... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/11/11 98/04/0188 1 Stammrechtssatz Anders als beim Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 bedarf es bei der Prüfung, ob der Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 erfüllt ist, keiner Beurteilung des Persönlichkeitsbildes des Gewerbeinhabers, weil nach der Regelung dieser Gesetz... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/11/11 98/04/0188 1 Stammrechtssatz Anders als beim Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 bedarf es bei der Prüfung, ob der Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 erfüllt ist, keiner Beurteilung des Persönlichkeitsbildes des Gewerbeinhabers, weil nach der Regelung dieser Gesetz... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin die Gewerbeberechtigung "Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im Nahverkehr (Güternahverkehr), beschränkt auf die Verwendung von einem Lastkraftwagen (§ 3 Abs. 2 Z. 1 des Güterbeförderungsgesetzes), erweitert auf: vier Lastkraftwagen (Wirksamkeit: 29.10.85, MBA 19-Gew 17204/2/85 v. 29.10.85), erweitert auf: fünf Lastkraftwagen (Wirksamkeit: 21.10.87, MBA 19-Gew ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin die Gewerbeberechtigung "Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im Nahverkehr (Güternahverkehr), beschränkt auf die Verwendung von einem Lastkraftwagen (§ 3 Abs. 2 Z. 1 des Güterbeförderungsgesetzes), erweitert auf: vier Lastkraftwagen (Wirksamkeit: 29.10.85, MBA 19-Gew 17204/2/85 v. 29.10.85), erweitert auf: fünf Lastkraftwagen (Wirksamkeit: 21.10.87, MBA 19-Gew ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3;GütbefG 1995 §5 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Bei der Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 5 Abs 2 Z 3 GütbefG 1995 iVm § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 kommt es nicht auf Tathandlungen, sondern auf den Umstand der erfolgten Bestrafung an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999030... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3;GütbefG 1995 §5 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Bei der Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 5 Abs 2 Z 3 GütbefG 1995 iVm § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 kommt es nicht auf Tathandlungen, sondern auf den Umstand der erfolgten Bestrafung an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999030... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde dem Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 28. Juli 1999 die Berechtigung zur Ausübung des Tischlergewerbes, eingeschränkt auf den Montagebereich in einem näher beschriebenen Standort, gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Hiezu wurde im Wesentlichen ausgeführt, mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 19... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde mit dem Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 15. Oktober 1999, Zl. MA 63-A 330/99, im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG der Beschwerdeführerin, gestützt auf § 87 Abs. 1 Z. 2 im Zusammenhalt mit § 13 Abs. 3 GewO 1994, eine näher bezeichnete Gewerbeberechtigung entzogen. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann u. a. aus, mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 21. Oktobe... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 19. November 1999 der Antrag des Beschwerdeführers, ihm gemäß § 26 Abs. 1 GewO 1994 die Nachsicht vom Ausschluss von der Ausübung des Gewerbes des Baumeisters zu erteilen, als unzulässig zurückgewiesen. Zur Begründung: führte die belangte Behörde aus, für die ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999040216.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999040211.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999040216.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999040211.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde dem Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 28. Juli 1999 die Berechtigung zur Ausübung des Tischlergewerbes, eingeschränkt auf den Montagebereich in einem näher beschriebenen Standort, gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Hiezu wurde im Wesentlichen ausgeführt, mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 19... mehr lesen...