Entscheidungen zu § 87 Abs. 1 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 601-630 von 1.185

TE Vwgh Erkenntnis 1998/11/11 97/04/0167

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 26. Juni 1997 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 GewO 1994 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 leg. cit. die Gewerbeberechtigung für das Handelsgewerbe gemäß § 124 Z. 11 GewO 1994, beschränkt auf den Großhandel mit Gold, Goldschmuck, Juwelen und Uhren auf Grund der Nachsicht von der Erbringung des vorgeschriebenen Befähigungsnachweises gemäß § 28 GewO 1973 in einem näher bezeichneten Standort entzo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.11.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/11/11 98/04/0188

Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides entzog der Landeshauptmann von Wien dem Beschwerdeführer mit dem Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 21. Juli 1998 gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 die Gewerbeberechtigung für das Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 25 GewO 1973 an dem näher bezeichneten Standort. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann im wesentlichen aus, der Beschwerdeführer lasse unbestritten, daß er seit d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.11.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/11/11 98/04/0188

Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides entzog der Landeshauptmann von Wien dem Beschwerdeführer mit dem Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 21. Juli 1998 gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 die Gewerbeberechtigung für das Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 25 GewO 1973 an dem näher bezeichneten Standort. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann im wesentlichen aus, der Beschwerdeführer lasse unbestritten, daß er seit d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.11.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/11/11 98/04/0174

Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides entzog der Landeshauptmann von Wien mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 15. Juli 1998 dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 GewO 1994 im Zusammenhang mit § 13 Abs. 1 leg. cit. und gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 die Berechtigung zur Ausübung des Gastgewerbes (§ 124 Z. 8 GewO 1994) in der Betriebsart eines Kaffee-Restaurants mit den Berechtigungen nach § 142 Abs. 1 Z. 2,... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.11.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/11/11 98/04/0174

Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides entzog der Landeshauptmann von Wien mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 15. Juli 1998 dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 GewO 1994 im Zusammenhang mit § 13 Abs. 1 leg. cit. und gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 die Berechtigung zur Ausübung des Gastgewerbes (§ 124 Z. 8 GewO 1994) in der Betriebsart eines Kaffee-Restaurants mit den Berechtigungen nach § 142 Abs. 1 Z. 2,... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.11.1998

RS Vwgh 1998/11/11 98/04/0188

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Anders als beim Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 setzt der Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 nicht eine gerichtliche oder verwaltungsstrafrechtliche Verurteilung wegen der in dieser Gesetzesstelle genannten schweren Verstöße voraus. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1998

RS Vwgh 1998/11/11 98/04/0188

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §78 Abs2;GewO 1994 §87 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/09/03 96/04/0094 2 Stammrechtssatz Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit iSd § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 ist eine Verurteilung wegen Nichtbeachtung von Auflagen eines Betriebsanlagengenehmigungsbescheides selbst dann zu berücksichtigen, wenn diese Auflagen in der Folge in Anwendung der Bestimmung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1998

RS Vwgh 1998/11/11 98/04/0188

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Anders als beim Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 bedarf es bei der Prüfung, ob der Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 erfüllt ist, keiner Beurteilung des Persönlichkeitsbildes des Gewerbeinhabers, weil nach der Regelung dieser Gesetzesstelle sich die mangelnde Zuverlässigkeit für die Ausübung des Gew... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1998

RS Vwgh 1998/11/11 97/04/0167

Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §159;StGB §161;
Rechtssatz: Die gerichtliche Verurteilung des Gewerbetreibenden wegen fahrlässiger Krida läßt es im Hinblick auf sein auffallend sorgloses Vorgehen bei der Geschäftsführung, auf den langen Tatzeitraum (nahezu fünf Jahre) und die Höhe des Schadensbetrages (Gläubigerschaden mindestens S 12 Mio) nicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1998

RS Vwgh 1998/11/11 97/04/0226

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die zum Tatbild des § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 gehörenden Verurteilungen müssen nicht Delikte betreffen, die bei Ausübung oder iZm der Ausübung des Gewerbes begangen wurden (Hinweis E 20. 9. 1994, 93/04/0258) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997040226.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1998

RS Vwgh 1998/11/11 97/04/0226

Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §147 Abs2;
Rechtssatz: Einem Wohlverhalten des Gewerbetreibenden von nur 1 1/2 Jahren seit der Verurteilung wegen schweren Betruges ist nach allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen kein solches Gewicht zuzumessen, daß die Annahme rechtswidrig wäre, die Begehung gleicher oder ähnlicher Straftaten sei zu befürchten (Hinwei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1998

RS Vwgh 1998/11/11 97/04/0167

Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §124 Z11;GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §159;StGB §161;
Rechtssatz: Bei gerichtlicher Verurteilung des Gewerbetreibenden wegen fahrlässiger Krida gemäß § 159 Abs 1 Z 1 und 2 und § 161 StGB iZm der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit als Geschäftsführer zweier GmbH ist die Annahme, es sei die Begehung gleicher oder ähnlicher Strafta... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1998

RS Vwgh 1998/11/11 97/04/0167

Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §159;StGB §161;
Rechtssatz: Nach allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen kann weder der bis zur strafgerichtlichen Verurteilung wegen fahrlässiger Krida vorliegenden Unbescholtenheit des Gewerbetreibenden noch dem ins Treffen geführten Wohlverhalten während des - relativ kurzen - Zeitraumes von ca 1 1/2 Jahren seit der V... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1998

RS Vwgh 1998/11/11 98/04/0174

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1;
Rechtssatz: Der Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 GewO 1994 ist nicht nur gegeben, wenn die zugrunde liegende Straftat bei Ausübung des zu entziehenden Gewerbes begangen wurde, weil § 13 Abs 1 GewO 1994 als Regelfall ein Sachverhalt zugrunde liegt, in dem die von dieser Bestimmung erfaßte gerichtliche Verurteilung zu einem Zeitpunkt erfolgte, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1998

RS Vwgh 1998/11/11 97/04/0167

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art130 Abs2;GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die von der Behörde zu treffende Entscheidung, ob der Ausschluß von der Ausübung des Gewerbes auszusprechen ist, ist keine Ermessensentscheidung, sondern eine gebundene Entscheidung (Hinweis E 30.3.1993, 92/04/0270) European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1998

RS Vwgh 1998/11/11 97/04/0226

Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §43; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/01/28 96/04/0287 1 Stammrechtssatz Der auf § 43 StGB gestützte gerichtliche Ausspruch über die bedingte Strafnachsicht enthebt die Administrativbehörde nicht von der Verpflichtung, selbständig zu beurteilen, ob alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Entz... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1998

RS Vwgh 1998/11/11 98/04/0174

Index: 50/01 Gewerbeordnung82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: GewO 1994 §124 Z8;GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;SGG §12 Abs1;
Rechtssatz: Daß der Handel mit Suchtgift auch in anderem Zusammenhang begangen werden könne, schließt keineswegs zwingend die Befürchtung aus, es könnten solche Delikte auch bei Ausübung des Gastgewerbes begangen werden. Auch ein positiver Therapieerfolg d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1998

RS Vwgh 1998/11/11 97/04/0167

Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §159;StGB §161; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/23 95/04/0254 1 (hier: Versuch der Rettung des Unternehmens durch Fremdfinanzierung) Stammrechtssatz Gerade der Umstand, daß der Gewerbeinhaber die Straftaten in dem Bestreben begangen hat, das im Zusammenbruch befindliche... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1998

RS Vwgh 1998/11/11 98/04/0188

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Anders als beim Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 setzt der Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 nicht eine gerichtliche oder verwaltungsstrafrechtliche Verurteilung wegen der in dieser Gesetzesstelle genannten schweren Verstöße voraus. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1998

RS Vwgh 1998/11/11 98/04/0188

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Anders als beim Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 setzt der Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 nicht eine gerichtliche oder verwaltungsstrafrechtliche Verurteilung wegen der in dieser Gesetzesstelle genannten schweren Verstöße voraus. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1998

RS Vwgh 1998/11/11 98/04/0188

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §78 Abs2;GewO 1994 §87 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/09/03 96/04/0094 2 Stammrechtssatz Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit iSd § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 ist eine Verurteilung wegen Nichtbeachtung von Auflagen eines Betriebsanlagengenehmigungsbescheides selbst dann zu berücksichtigen, wenn diese Auflagen in der Folge in Anwendung der Bestimmung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1998

RS Vwgh 1998/11/11 98/04/0188

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Anders als beim Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 bedarf es bei der Prüfung, ob der Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 erfüllt ist, keiner Beurteilung des Persönlichkeitsbildes des Gewerbeinhabers, weil nach der Regelung dieser Gesetzesstelle sich die mangelnde Zuverlässigkeit für die Ausübung des Gew... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1998

RS Vwgh 1998/11/11 98/04/0188

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Anders als beim Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 bedarf es bei der Prüfung, ob der Entziehungsgrund des § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 erfüllt ist, keiner Beurteilung des Persönlichkeitsbildes des Gewerbeinhabers, weil nach der Regelung dieser Gesetzesstelle sich die mangelnde Zuverlässigkeit für die Ausübung des Gew... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1998

RS Vwgh 1998/11/11 97/04/0167

Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §159;StGB §161;
Rechtssatz: Die gerichtliche Verurteilung des Gewerbetreibenden wegen fahrlässiger Krida läßt es im Hinblick auf sein auffallend sorgloses Vorgehen bei der Geschäftsführung, auf den langen Tatzeitraum (nahezu fünf Jahre) und die Höhe des Schadensbetrages (Gläubigerschaden mindestens S 12 Mio) nicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1998

RS Vwgh 1998/11/11 97/04/0226

Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die zum Tatbild des § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 gehörenden Verurteilungen müssen nicht Delikte betreffen, die bei Ausübung oder iZm der Ausübung des Gewerbes begangen wurden (Hinweis E 20. 9. 1994, 93/04/0258) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997040226.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1998

RS Vwgh 1998/11/11 97/04/0226

Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §147 Abs2;
Rechtssatz: Einem Wohlverhalten des Gewerbetreibenden von nur 1 1/2 Jahren seit der Verurteilung wegen schweren Betruges ist nach allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen kein solches Gewicht zuzumessen, daß die Annahme rechtswidrig wäre, die Begehung gleicher oder ähnlicher Straftaten sei zu befürchten (Hinwei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1998

RS Vwgh 1998/11/11 97/04/0167

Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §124 Z11;GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §159;StGB §161;
Rechtssatz: Bei gerichtlicher Verurteilung des Gewerbetreibenden wegen fahrlässiger Krida gemäß § 159 Abs 1 Z 1 und 2 und § 161 StGB iZm der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit als Geschäftsführer zweier GmbH ist die Annahme, es sei die Begehung gleicher oder ähnlicher Strafta... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1998

RS Vwgh 1998/11/11 97/04/0167

Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §159;StGB §161;
Rechtssatz: Nach allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen kann weder der bis zur strafgerichtlichen Verurteilung wegen fahrlässiger Krida vorliegenden Unbescholtenheit des Gewerbetreibenden noch dem ins Treffen geführten Wohlverhalten während des - relativ kurzen - Zeitraumes von ca 1 1/2 Jahren seit der V... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1998

RS Vwgh 1998/11/11 97/04/0167

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art130 Abs2;GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die von der Behörde zu treffende Entscheidung, ob der Ausschluß von der Ausübung des Gewerbes auszusprechen ist, ist keine Ermessensentscheidung, sondern eine gebundene Entscheidung (Hinweis E 30.3.1993, 92/04/0270) European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1998

RS Vwgh 1998/11/11 97/04/0226

Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §43; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/01/28 96/04/0287 1 Stammrechtssatz Der auf § 43 StGB gestützte gerichtliche Ausspruch über die bedingte Strafnachsicht enthebt die Administrativbehörde nicht von der Verpflichtung, selbständig zu beurteilen, ob alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Entz... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.11.1998

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