RS Vwgh 2002/12/17 2002/04/0189

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.2002
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §13 Abs1;
GewO 1994 §87 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/04/0231 E 21. März 1995 VwSlg 14226 A/1995 RS 2

Stammrechtssatz

Bei Prüfung der Frage des Tatbestandsmerkmales der Befürchtung, der Verurteilte werde die gleiche oder eine ähnliche Straftat bei Ausübung des Gewerbes begehen, ist sowohl auf die Eigenart der strafbaren Handlung als auch auf das Persönlichkeitsbild des Verurteilten Bedacht zu nehmen, wobei auf den Umstand der gerichtlichen Verurteilungen abzustellen ist (Hinweis E 20.12.1994, 93/04/0097).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002040189.X01

Im RIS seit

29.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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