Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs4;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/04/0007
Rechtssatz: Voraussetzung der Nichtanwendung des § 13 Abs 3 GewO 1994 und damit des Wegfalles des dort normierten Ausschlußgrundes ist, daß es im Zuge des Konkursverfahrens ua zum Abschluß eines... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2;GmbHG §15; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/04/0009 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/25 95/04/0066 2 Stammrechtssatz Einem handelsrechtlichen Geschäftsführer einer GmbH steht ein maßgeblicher Einfluß iSd... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/18 94/04/0186 1
Zusatz: Gleiches gilt für die familiäre Situation des
Gewerbeberechtigten Stammrechtssatz Die Bestimmungen des § 87 Abs 1 Z 2 und des § 87 Abs 2 GewO 1994 bieten der Behörde keine Möglichkeit, bei ihrer Entscheidung über die Entziehung der Gewerbeberechtigung die Erhaltung der... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 5. August 1997 wurde dem Beschwerdeführer eine ihm zustehende Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 im Zusammenhalt mit § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. In sachverhaltsmäßiger Hinsicht ging der Landeshauptmann davon aus, es sei unbestritten, daß mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 20. Oktober 1995 über das Vermögen des Beschwerdeführers der Konkurs eröffnet worden sei. Im Ermittlungsverfahren sei... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997040185.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997040185.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 5. August 1997 wurde dem Beschwerdeführer eine ihm zustehende Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 im Zusammenhalt mit § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. In sachverhaltsmäßiger Hinsicht ging der Landeshauptmann davon aus, es sei unbestritten, daß mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 20. Oktober 1995 über das Vermögen des Beschwerdeführers der Konkurs eröffnet worden sei. Im Ermittlungsverfahren sei... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides entzog der Landeshauptmann von Wien mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 4. September 1997 dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 im Zusammenhalt mit § 13 Abs. 3 GewO 1994 eine näher bezeichnete Gewerbeberechtigung. Nach der Begründung: dieses Bescheides ging der Landeshauptmann in sachverhaltsmäßiger Hinsicht davon aus, mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 27. Dezemb... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides entzog der Landeshauptmann von Wien mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 4. September 1997 dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 im Zusammenhalt mit § 13 Abs. 3 GewO 1994 eine näher bezeichnete Gewerbeberechtigung. Nach der Begründung: dieses Bescheides ging der Landeshauptmann in sachverhaltsmäßiger Hinsicht davon aus, mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 27. Dezemb... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;KO §69;
Rechtssatz: Für das Vorliegen des Gewerbeausschlußgrundes des § 13 Abs 3 GewO 1994 ist es ohne Relevanz, daß die dem Antrag auf Konkurseröffnung zugrunde gelegenen Forderungen mittlerweile (im Zeitpunkt der Bescheiderlassung) berichtigt sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;KO §69;
Rechtssatz: Für das Vorliegen des Gewerbeausschlußgrundes des § 13 Abs 3 GewO 1994 ist es ohne Relevanz, daß die dem Antrag auf Konkurseröffnung zugrunde gelegenen Forderungen mittlerweile (im Zeitpunkt der Bescheiderlassung) berichtigt sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Mit den vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen vier Bescheiden des Landeshauptmannes von Wien vom 31. Dezember 1996 wurden dem Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 im Zusammenhalt mit § 13 Abs. 3 GewO 1994 vier verschiedene Gewerbeberechtigungen entzogen. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann nach Darstellung des Verfahrensganges in allen vier Bescheiden übereinstimmend aus, es sei unbestritten, daß mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 24. Juni 1994 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 25. April 1997 wurde der Beschwerdeführerin die Gewerbeberechtigung für das Handelsgewerbe (§ 24 Z. 11 GewO 1994), eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen, deren Bereifung und Zubehör, gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 in Verbindung mit § 91 Abs. 2 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: wurde u.a. ausgeführt, gegen den persönlich haftenden Gesellschafter der Beschwerdeführerin, H, lägen sech... mehr lesen...
Mit den vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen vier Bescheiden des Landeshauptmannes von Wien vom 31. Dezember 1996 wurden dem Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 im Zusammenhalt mit § 13 Abs. 3 GewO 1994 vier verschiedene Gewerbeberechtigungen entzogen. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann nach Darstellung des Verfahrensganges in allen vier Bescheiden übereinstimmend aus, es sei unbestritten, daß mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 24. Juni 1994 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 25. April 1997 wurde der Beschwerdeführerin die Gewerbeberechtigung für das Handelsgewerbe (§ 24 Z. 11 GewO 1994), eingeschränkt auf den Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen, deren Bereifung und Zubehör, gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 in Verbindung mit § 91 Abs. 2 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: wurde u.a. ausgeführt, gegen den persönlich haftenden Gesellschafter der Beschwerdeführerin, H, lägen sech... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs4 idF 1997/I/010;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/04/0133
97/04/0134
97/04/0135
Rechtssatz: Erfüllt worden ist der Zahlungsplan gemäß § 13 Abs 4 GewO 1994 erst mit fristgerechter Zahlung der letzten in diesem Zahlungsplan festgelegten Ra... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §87 Abs2 impl;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/04/0133
97/04/0134
97/04/0135 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/30 90/04/0151 3
(hier: Diese Erwägungen treffen auch auf den Fall des
Entziehungsgrundes gemäß § 87 Abs 1 Z 2 GewO 1994 zu) Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/08 96/04/0156 2 Stammrechtssatz Sowohl aus der beispielsweisen Aufzählung der "Wahrung des Ansehens des Berufsstandes" im § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 als auch in der Verwendung des Wortes "insbesondere" im Schlußsatz des § 87 Abs 1 GewO 1994 ergibt sich, daß es sich bei der Aufzählung im Schlußsatz des § 87 Abs 1 ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs4 idF 1997/I/010;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/04/0133
97/04/0134
97/04/0135
Rechtssatz: Erfüllt worden ist der Zahlungsplan gemäß § 13 Abs 4 GewO 1994 erst mit fristgerechter Zahlung der letzten in diesem Zahlungsplan festgelegten Ra... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §87 Abs2 impl;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/04/0133
97/04/0134
97/04/0135 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/30 90/04/0151 3
(hier: Diese Erwägungen treffen auch auf den Fall des
Entziehungsgrundes gemäß § 87 Abs 1 Z 2 GewO 1994 zu) Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/08 96/04/0156 2 Stammrechtssatz Sowohl aus der beispielsweisen Aufzählung der "Wahrung des Ansehens des Berufsstandes" im § 87 Abs 1 Z 3 GewO 1994 als auch in der Verwendung des Wortes "insbesondere" im Schlußsatz des § 87 Abs 1 GewO 1994 ergibt sich, daß es sich bei der Aufzählung im Schlußsatz des § 87 Abs 1 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. Juli 1996 entzog der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 1./8. Bezirk in Wien der Beschwerdeführerin gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 GewO 1994 eine näher bezeichnete Gewerbeberechtigung mit der Begründung: , mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 26. Juni 1995 sei über ihr Vermögen der Konkurs eröffnet worden, das Parteiengehör sei gewährt aber nicht in Anspruch genommen worden und damit die gesetzlichen Voraussetzungen für die Entziehung der Gew... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 31. Jänner 1997 entzog der Landeshauptmann von Salzburg dem Beschwerdeführer eine näher bezeichnete Gewerbeberechtigung. In sachverhaltsmäßiger Hinsicht ging der Landeshauptmann in der Begründung: dieses Bescheides davon aus, mit Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 27. Dezember 1994 sei ein Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Beschwerdeführers mangels eines zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens hinreichen... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997040115.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997040115.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. Juli 1996 entzog der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 1./8. Bezirk in Wien der Beschwerdeführerin gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 GewO 1994 eine näher bezeichnete Gewerbeberechtigung mit der Begründung: , mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 26. Juni 1995 sei über ihr Vermögen der Konkurs eröffnet worden, das Parteiengehör sei gewährt aber nicht in Anspruch genommen worden und damit die gesetzlichen Voraussetzungen für die Entziehung der Gew... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 31. Jänner 1997 entzog der Landeshauptmann von Salzburg dem Beschwerdeführer eine näher bezeichnete Gewerbeberechtigung. In sachverhaltsmäßiger Hinsicht ging der Landeshauptmann in der Begründung: dieses Bescheides davon aus, mit Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 27. Dezember 1994 sei ein Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Beschwerdeführers mangels eines zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens hinreichen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §66 Abs4;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997040094.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §66 Abs4;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997040094.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides entzog der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 1. Juli 1997 dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 GewO 1994 die Gewerbeberechtigung für das Baumeistergewerbe an einem näher bezeichneten Standort. Nach der Begründung: dieses Bescheides wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 4. Jä... mehr lesen...