Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §87 Abs2 impl;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/04/0133 97/04/0134 97/04/0135Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/10/30 90/04/0151 3 (hier: Diese Erwägungen treffen auch auf den Fall des Entziehungsgrundes gemäß § 87 Abs 1 Z 2 GewO 1994 zu)Stammrechtssatz
Die Annahme der Verwirklichung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 87 Abs 2 GewO 1973 in Ansehung eines als ruhend gemeldeten Gewerbes würde eine im Hinblick auf den Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides allenfalls bereits erfolgte oder - konkret - unmittelbar bevorstehende Wiederausübung dieses Gewerbes voraussetzen
(Hinweis E 27.3.1990, 89/04/0139).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997040132.X02Im RIS seit
03.04.2001