Mit Bescheid vom 19. Oktober 1993 trug der Landeshauptmann von Wien "für die Auflassung der Tankstelle im Standort Wien, K-Straße 4 - 6", gemäß § 83 GewO 1973 mit dem Ziel, das Ausmaß der Verunreinigung des Bodens durch Kohlenwasserstoffe im Bereich einer aufgelassenen Tankstelle festzustellen, vier Vorkehrungen hinsichtlich Bodenuntersuchungen auf. Dieser Bescheid war laut Zustellverfügung an die Beschwerdeführerin und an F gerichtet. Sowohl die Beschwerdeführerin als auch F erhoben ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §863 Abs1;AVG §37;AVG §45 Abs2;GewO 1973 §80 Abs1;GewO 1973 §83;
Rechtssatz: Um in einem Fall, in dem der Betrieb einer Betriebsanlage faktisch eingestellt ist, beurteilen zu können, ob es sich um eine bloße Unterbrechung des Betriebes iSd § 80 Abs 1 GewO 1973 oder um eine Auflassung derselben iSd § 83 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §863 Abs1;AVG §37;AVG §45 Abs2;GewO 1973 §80 Abs1;GewO 1973 §83;
Rechtssatz: Während eine Betriebsunterbrechung, wie sich schon aus dem allgemeinen Sprachgebrauch ergibt, die Möglichkeit der Fortsetzung des Betriebes in sich schließt und dementsprechend auch nicht sofort zu einem Erlöschen der Betriebsa... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 4. Februar 1994 wurde der Beschwerdeführerin unter Anwendung der Bestimmung des § 83 GewO 1973 u.a. mit dem Ziel, das Ausmaß der Verunreinigungen des Bodens mit chlorierten Kohlenwasserstoffen im Bereich eines ehemaligen Putzereibetriebes festzustellen, bestimmte Untersuchungs- und für den Fall der Überschreitung eines Meßwertes von 10 mg halogenierter Kohlenwasserstoffe pro m3 abge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §83;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Auftrag gemäß § 83 GewO 1973 - Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des BMW wurden der ASt gemäß § 83 GewO 1973 ua mit dem Ziel, das Ausmaß der Verunreinigungen des Bodens mit chlorierten Kohlenwasserstoffen im Bereich eines ehemaligen Putzereibetriebes festzustellen, bestimmte Untersuch... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 2. Februar 1994 wurden der Beschwerdeführerin unter Anwendung der Bestimmung des § 83 GewO 1973, mit dem Ziel, das Ausmaß der Verunreinigung des Bodens durch Kohlenwasserstoffe im Bereich einer aufgelassenen Tankstelle festzustellen, vier Vorkehrungen hinsichtlich Bodenuntersuchungen aufgetragen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die zur hg. Zl. 94/04/0043 protokollierte Beschw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §83;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Auftrag gemäß § 83 GewO 1973 - Die Gefährlichkeit von Kohlenwasserstoffen insbesondere für die Genießbarkeit des Grundwassers kann als allgemein bekannt angesehen werden, weshalb der Zuerkennung der beantragten aufschiebenden Wirkung im Hinblick auf die mit einem weiteren Zuwarten mit allfällig... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. Dezember 1990 erteilte der Magistrat der Stadt Wien der "X-Gesellschaft m.b.H.", welcher mit Bescheid vom 15. April 1913 am Standort Wien, A-Gasse 15, eine Betriebsanlage zur Ausübung des Gewerbes "Chemischputzer gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 8 GewO 1973" genehmigt worden sei, gestützt auf § 83 GewO 1973 folgende Aufträge: "1.) Über den Verbleib der in der Betriebsanlage vorhanden gewesenen Reinigungsmittel und halogenhaltigen Sonderabfälle (wie Kontaktwasser, ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §83 idF 1988/399;
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des § 83 GewO 1973 idF 1993/29 ist Normadressat sowohl für die Einhaltung der ex lege bestehenden Gebote als auch eines bescheidmäßigen Auftrages nach dieser Gesetzesstelle (jedenfalls nur) der "Inhaber" der Anlage, auf den die Tatbestandsmerkmale des § 83 GewO 1973 zutreffen. Entgegen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 30. Juli 1993 wurden dem Beschwerdeführer unter Anwendung der Bestimmung des § 83 GewO 1973, mit dem Ziel, das Ausmaß der Verunreinigungen des Bodens mit chlorierten Kohlenwasserstoffen im Bereich eines ehemaligen Putzereibetriebes festzustellen, eine Reihe von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen aufgetragen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die zur hg. Zl. 93/04/0257 proto... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §83;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Auftrag gemäß § 83 GewO 1973 - Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten wurden dem ASt unter Anwendung der Bestimmung des § 83 GewO 1973, mit dem Ziel, das Ausmaß der Verunreinigungen des Bodens mit chlorierten Kohlenwasserstoffen im Be... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 4. September 1991 wurde im Verwaltungsrechtszug ausgesprochen, daß der Beschwerdeführerin und einer zweiten Person gemäß § 83 GewO 1973 in Verbindung mit den §§ 128 und 159 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches "hinsichtlich der aufgelassenen Tankstelle auf dem Grundstück 15/3 der KG W in K (letzte Inhaberin: X KG)" bestimmte Aufträge erteilt werden. Zur Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, daß die gegenstän... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §83 idF 1988/399; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
91/04/0283 E 25. Februar 1992
Besprechung in:
AnwBl 12/1993 S 950;
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des § 83 GewO 1973 - und zwar diesbezüglich in der Fassung vor und nach der Gewerberechtsnovelle 1988 - ist der Normadressat sowohl für die Einhaltung der ex lege bestehenden Gebote als auch e... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §83;HGB §128; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
91/04/0283 E 25. Februar 1992
Besprechung in:
AnwBl 12/1993 S 950;
Rechtssatz: Der Wortlaut des § 128 erster Satz HGB bietet keinen Anhaltspunkt dafür, daß auf der Grundlage dieser zivilrechtlichen Haftungsnorm die Verwaltungsbehörden ermächtigt wären, (schlechthin) eine Haftung de... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/01 Gewerbeordnung
Norm: ABGB §309;GewO 1973 §83 idF 1988/399; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
91/04/0283 E 25. Februar 1992
Besprechung in:
AnwBl 12/1993 S 950;
Rechtssatz: Die Rechtsfigur der Inhabung (des Inhabers) entstammt dem Zivilrecht, weshalb von jenem Bedeutungsinhalt auszugehen ist, den die Privatrechtsordnung - die der ... mehr lesen...
Der Landeshauptmann von Tirol erteilte mit Bescheid vom 17. März 1989 der N Mineralöl Handels-Gesellschaft m.b.H. in X - wie sich aus dem Einleitungssatz dieses Bescheides ergibt: bezogen auf "die Tankstelle auf Gp 7388, KG Y, im Gemeindegebiet von Y an der Z Bundesstraße" - in Anwendung des § 83 GewO 1973 den Auftrag, sämtliche unterirdische Lagerbehälter entweder auszugraben oder ordnungsgemäß einzuschlämmen. Zur Begründung: wurde - soweit dies für den Beschwerdefall von Bedeutung is... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §360 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §360 Abs4 idF 1988/399;GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §83 idF 1988/399;
Rechtssatz: Eine der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für ein Einschreiten der Behörde nach § 83 GewO 1973 setzt das (weiterhin gegebene) Nichtvorliegen eines der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes voraus. Dies ergibt ... mehr lesen...
Der gegen den Beschwerdeführer als Bescheidadressaten ergangene Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 2. August 1989 weist folgenden Spruchinhalt auf: "Gemäß § 360 Abs. 1 GewO 1973, in der Fassung BGBl. Nr. 399/88, wird gegenüber Herrn N als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Firma A Nachfolger Gesellschaft m.b.H., B-Straße 1, Y, die Schließung des mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 30. Dezember 1977, Zl. II-926/77, auf Gp. 1199/1, KG Y, genehmigten We... mehr lesen...
Mit an die Beschwerdeführerin ergangenem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land vom 17. August 1989 wurde wie folgt abgesprochen: "Gemäß § 68 Abs. 2 AVG 1950 i.V.m. § 360 Abs. 2 Gewerbeordnung 1973 werden die mit Bescheid vom 25.7.1989 ergangene Verfügung hinsichtlich der im Punkt 7. des Gutachtens der Verhandlungsschrift vom 25.7.1989 angeordnete Maßnahme betreffend die Verwertung der aus den Silos austretenden bzw. auszupumpenden Wässer, der Punkt 4. des mündlich verkünde... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1;GewO 1973 §360 Abs2;GewO 1973 §360 Abs4;GewO 1973 §370 Abs2;GewO 1973 §83; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1259/80 E 16. Jänner 1981 VwSlg 10341 A/1981 RS 1 Stammrechtssatz Normadressat für Maßnahmen nach § 360 Abs 2 kann nur ein Gewerbetreibender im Sinne des Abs 4 sein. Unter "Gewerbetreibender" im Sinne dieser Bestimmung ist der eine gewerbliche Tätigkeit A... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §360 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §360 Abs4 idF 1988/399;GewO 1973 §370 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §83 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1259/80 E 16. Jänner 1981 VwSlg 10341 A/1981 RS 1 Stammrechtssatz Normadressat für Maßnahmen nach § 360 Abs 2 kann nur ein Gewerbetreibender im Sinne des Abs 4 sein. Unter "Gewerbetreibender... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §360 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §360 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §360 Abs4 idF 1988/399;GewO 1973 §366 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §370 Abs2;GewO 1973 §83 idF 1988/399;
Rechtssatz: Nach der
Begründung: des angef B ging die bel Beh im vorliegenden Fall von dem im Instanzenzug ergangenen Straferkenntnis als tatbestandsbegründend aus. Dieses Straferkenntnis bezog sich auf G... mehr lesen...
Nach der im Akt erliegenden Bescheidkopie im Zusammenhalt mit dem Beschwerdevorbringen erging an einen Bescheidadressaten mit der Bezeichnung "X Gesellschaft m.b.H., Tankstelle, W, GP. 28, KG Y, Bez. Z, Stmk." der Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 4. Jänner 1990, mit dem spruchgemäß eine Berufung der genannten Gesellschaft gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 3. Mai 1988 "gemäß § 83 GewO 1973 i.d.g.F. in Verbindung mit Art. VI... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;GewO 1973 §83;VwGG §34 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwRallg; Beachte Besprechung AnwBl 11/1990 S 645;
Rechtssatz: Im angefochtenen Bescheid wird als Bescheidadressatin ausdrücklich die A - Gesellschaft m.b.H. bezeichnet und auch spruchgemäß über eine Berufung dieser Gesellschaft erka... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;AVG §73 Abs2;GewO 1973 §83;
Rechtssatz: Ein "ausschließliches Verschulden" der belangten Behörde an der Verzögerung der Entscheidung im Sinne des § 73 Abs 2 letzter Satz AVG kann dann nicht angenommen werden, wenn im Hinblick auf den Abspruchsgegenstand und die damit im Zusammenhang durchzuführenden Erhebungen sowie unter Bedachtnahme... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §83; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/04/0090 E 5. November 1985 VwSlg 11932 A/1985 RS 2 Stammrechtssatz "Auflassender Inhaber" der Betriebsanlage im Sinne des § 83 GewO 1973 ist nicht nur derjenige, der die Betriebsanlage oder Teile der Betriebsanlage auflässt, sondern jeder, der eine gänzlich oder teilweise aufgelassene Betriebsanlage innehat, also - unabhängig vom ... mehr lesen...