RS Vwgh 1992/2/25 91/04/0281

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Veröffentlicht am 25.02.1992
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §83 idF 1988/399;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 91/04/0283 E 25. Februar 1992 Besprechung in: AnwBl 12/1993 S 950;

Rechtssatz

Nach dem klaren Wortlaut des § 83 GewO 1973 - und zwar diesbezüglich in der Fassung vor und nach der Gewerberechtsnovelle 1988 - ist der Normadressat sowohl für die Einhaltung der ex lege bestehenden Gebote als auch eines bescheidmäßigen Auftrages nach dieser Gesetzesstelle (jedenfalls nur) der "Inhaber" der Anlage.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991040281.X01

Im RIS seit

25.02.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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