RS Vwgh 1992/2/25 91/04/0281

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Veröffentlicht am 25.02.1992
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Index

21/01 Handelsrecht
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §83;
HGB §128;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 91/04/0283 E 25. Februar 1992 Besprechung in: AnwBl 12/1993 S 950;

Rechtssatz

Der Wortlaut des § 128 erster Satz HGB bietet keinen Anhaltspunkt dafür, daß auf der Grundlage dieser zivilrechtlichen Haftungsnorm die Verwaltungsbehörden ermächtigt wären, (schlechthin) eine Haftung der Gesellschafter für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch die Gesellschaft geltend zu machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991040281.X03

Im RIS seit

25.02.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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