Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit November 1980 bei der beklagten Partei als Küchenhilfe beschäftigt. Am 30.11.1991 wurde sie gemäß § 82 lit d GewO 1859 entlassen. Die Klägerin war seit November 1980 bei der beklagten Partei als Küchenhilfe beschäftigt. Am 30.11.1991 wurde sie gemäß Paragraph 82, Litera d, GewO 1859 entlassen. Mit der vorliegenden Klage begehrte die Klägerin S 100.000 brutto sA an Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädigung und Abfertigung. Sie ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Wie der Kläger in seiner Berufung selbst einräumt, hatte er am Vormittag eine ständige Anwesenheitspflicht. Während dieser Zeit hatte er nach den Feststellungen der Vorinstanzen die erforderlichen Reinigungsarbeiten durchzuführen. Es kann somit dahingestellt bleiben, ob ihm auch eine Anwesenheitspflicht (Aufsicht über d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behaupteten Revisionsgründe der Aktenwidrigkeit und der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die diesbezüglichen Ausführungen der Revision erschöpfen sich im wesentlichen in einer unzulässigen Bekämpfung der Beweiswürdigung der Vorinstanzen. Die behaupteten Revisionsgründe der Aktenwidrigkeit und der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegen nicht vor (Para... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Da das Berufungsgericht eine Minderung der vereinbarten Entlohnung des Klägers im Wege der Vertragsanpassung wegen Irrtums der beklagten Partei über die Qualifikation des Klägers als Chemieingenieur mit zutreffender
Begründung: abgelehnt hat, genügt es, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Da das Berufungsgericht eine Minderung der vereinbarten Entlohnung des Klägers im Wege der Vertragsanpassung ... mehr lesen...
Norm: ABGB §16 AngG §27 Z1 E1cGewO 1859 §82 lita ABGB § 16 heute ABGB § 16 gültig ab 01.01.1812 AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Da die entscheidungswesentlichen Fragen der Behauptungs- und Beweispflicht der beklagten Partei für die erfolgte Zahlung des Entgeltes (hier der anteiligen Sonderzahlungen) und der mangelnden Berechtigung der Entlassung vom Berufungsgericht zutreffend gelöst wurden, genügt es, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils hinzuweisen (§ 48 ASGG). Da die entscheidungswesentlichen Fragen der Behau... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 6.7.1989 als Vertragsspieler beim beklagten Verein beschäftigt. Mit Vertrag vom 29.6.1991 wurde dieses befristete Beschäftigungsverhältnis bis 30.6.1993 verlängert. Neben einem Fixum von monatlich 23.000 S (14 x jährlich) sah der Vertrag auch branchenübliche, leistungsbezogene, von Art und Dauer des Spieleinsatzes abhängige Punkteprämien vor. Wegen verletzungsbedingter Ausfälle während der Dauer des ersten Vertrages setzte der Kläger im... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 litf
Rechtssatz:
Einem "unwillentlichen" Einnicken am Arbeitsplatz fehlt die für den Entlassungsgrund der Pflichtvernachlässigung erforderliche Schuldhaftigkeit. (§ 48 ASGG). Einem "unwillentlichen" Einnicken am Arbeitsplatz fehlt die für den Entlassungsgrund der Pflichtvernachlässigung erforderliche Schuldhaftigkeit. (Paragraph 48, ASGG).
Entscheidungstexte 9... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die allein entscheidende Frage, ob das gegen ärztliche Anordnungen während des Krankenstandes verstoßende Verhalten des Klägers am 21.11.1991 seine Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit nach § 27 Z 1 AngG rechtfertigte, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der unrichtigen Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung ist dem Gesetz fremd (EFSlg 49.902). Die Tatfrage kann im Revisionsverfahren nur aufgegriffen werden, wenn sie von den Vorinstanzen in unrichtiger Anwendung der Verfahrensgesetze gelöst wurde (Fasching2, ZPR Rz 1902, 1910). Solche Verfahrensverstöße hat die Revisionswerberin nicht behauptet. Die Bekämpfung der Beweiswürdigung der V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes zu erwidern: Der Umstand, daß der Prokurist der beklagten Partei auf das durch die sachlich gerechtfertigte... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z6GewO 1859 §82 litg AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975
Rechtssatz: Eine an sich erhebliche Ehrverletzung rechtfertigt die Entlassung nicht, wenn besondere Umstände, etwa Erregung über das vorausgegangene V... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 litg
Rechtssatz:
Die Beschimpfung des rund achtundzwanzig Jahre jüngeren Betriebsleiters als "Armleuchter" und "Rotzbub" ist eine grobe Ehrenbeleidigung, die von Menschen mit normalem Ehrgefühl nicht anders als mit dem Abbruch der Beziehungen beantwortet werden kann. (§ 48 ASGG). Die Beschimpfung des rund achtundzwanzig Jahre jüngeren Betriebsleiters als "Armleuchter" und "Rotzbub" ist eine grobe Ehrenbeleidigung,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit, mit dem der Revisionswerber lediglich in unzulässiger Weise die Schlußfolgerungen der Vorinstanzen im Rahmen ihrer Beweiswürdigung bekämpft, liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit, mit dem der Revisionswerber lediglich in unzulässiger Weise die Schlußfolgerungen der Vorinstanzen im Rahmen ihrer Beweiswürdigung bekämpft, liegt nicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war im Unternehmen der Beklagten vom 16.8.1986 bis 14.8.1991 als Schlosser beschäftigt. Am 14.8.1991 erhielt der Kläger den Auftrag, einen Pflug umzubauen, da dieser für eine Verkaufsausstellung am Freitag, dem 16.8.1991 (- Donnerstag, der 15.8. war Feiertag -) benötigt wurde. Zur Fertigstellung dieser dringenden Terminarbeit wäre über die Normalarbeitszeit bis 16 Uhr hinaus etwa eine Überstunde erforderlich gewesen. Als sich der Vertreter des G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger im Sinne des § 82 lit f GewO 1859 berechtigt entlassen wurde, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger im Sinne des Paragraph 82, Litera f, GewO 1859 berechtigt entlassen wurde, zutreffend bejaht. Es reicht dah... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1cGewO 1859 §82 litf VBG §32 Abs2 lita AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975 VBG § 32 heute VBG § 32 gültig ab 01.01.2023 zuletzt g... mehr lesen...
Norm: AngG §27 A4GewO 1859 §82 ZPO §226 IIIB. ZPO §405 C AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975 ZPO § 226 heute ZPO § 226 gültig ab 01.05.1983 zuletzt ... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 lite
Rechtssatz: Interne Informationen sind Tatsachen oder Vorgänge die in einer Beziehung zum Betrieb des Arbeitnehmers stehen und nach dem für einen durchschnittlichen Beschäftigten erkennbaren Willen des Unternehmens vertraulich zu behandeln sind. Ob an der Geheimhaltung dieser Informationen dann auch tatsächlich ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse besteht und es sich daher um ein Geschäftsgeheimnis und Be... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 lite
Rechtssatz:
Das Herumführen eines Betriebsfremden durch die Firmenräume trotz eines bestehenden Verbotes und das dadurch bloß fahrlässige Ermöglichen der Kenntnis von den Erzeugnissen des Dienstgebers und von offen herumliegenden vertraulichen Unterlagen begründet lediglich die Besorgnis eines Geheimnisverrates, die zur Herstellung des Tatbestandes nach § 82 lit e GewO 1859 erster Fall nicht ausreicht. Eine D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei seit 1.7.1989 als Schichtleiter in der Abteilung Montage/Kopie mit einem Lohneinkommen von mtl S 54.648 brutto (inklusive Sonderzahlungen) als Arbeiter beschäftigt. Für die Vertretung des Abteilungsleiters ab 16 Uhr bekam er eine Zulage von 15 vH. Zu seinen Aufgaben gehörte ab 1.7.1989 neben der bisherigen Mitarbeit vor allem organisatorische und administrative Tätigkeit. Am 8.11.1991 traf der Kläger bei einer Zusamm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsgründe der Aktenwidrigkeit und der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens mit denen der Kläger im wesentlichen die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft, liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Revisionsgründe der Aktenwidrigkeit und der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens mit denen der Kläger im wesentlichen die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft, liegen nicht vor (Paragraph... mehr lesen...
Norm: BAG §15 Abs3 litaGewO 1859 §82 litd BAG § 15 heute BAG § 15 gültig ab 22.03.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2020 BAG § 15 gültig von 28.06.2008 bis 21.03.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2008 BAG § 15 gültig von 27.06.200... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 13.3.1975 bis 21.3.1990 als Fleischwarenarbeiter bei der Beklagten beschäftigt. Er war in der Selcherei der Beklagten vor allem in der Nachtschicht von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr eingesetzt. Zu seinen Aufgaben gehörte es, den Selchvorgang in mehreren Selchkammern zu überwachen und die entsprechenden Rauch- und Temperaturwerte einzustellen. Daneben hatte er Fleisch und Leberkäse zu braten und die Ware für den darauffolgenden Tag an Hand von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 4.Juni 1974 beim Beklagten als Tischler beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete am 20.Februar 1990 durch Entlassung. Der Kläger war vom 8.Februar 1990 bis 21.Februar 1990 im Krankenstand. Er hatte einen grippalen Infekt mit Fieber. Bei einer derartigen Erkrankung ist Bettruhe erforderlich, bis die Temperatur gesunken ist und der Patient sich wohler fühlt. Der Patient kann üblicherweise zwei bis drei Tage vor dem Ende des Krankenstande... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 2.September 1974 bei der beklagten Partei bzw. ihrer Rechtsvorgängerin als Baustellenleiter zur Ausführung von Aufträgen angestellt. Er koordinierte die Arbeit an den Baustellen, kümmerte sich um die Materialbeschaffung, beaufsichtigte die Monteure und führte die erforderlichen Aufzeichnungen wie etwa das Bautagebuch. Zu seinen Aufgaben gehörte es auch, Änderungswünsche der Bauherren zu berücksichtigen. Am 4.Juli 1990 wurde der Kläger vom Geschä... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4eGewO 1859 §82 litf AngG Art. 1 § 27 heute AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975
Rechtssatz:
Die einmalige Weigerung eines Berufsfußballers (Tormannes), die Anweisung des Trainers bei einem Trainingsspiel zu befolgen ist nich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger traf mit der beklagten Partei am 2.Jänner 1987 folgende schriftliche Vereinbarung: "Vereinbarung zwischen dem Spieler P*****B***** und dem Verein G*****Der Verein G*****verpflichtet den Spieler P*****B***** leihweise bis Sommer 87 (30.6.1987) unter folgenden Bedingungen: Der Verein stellt dem Spieler eine möblierte Zweizimmerwohnung für die obige Vertragsdauer zur Verfügung (exklusive Strom und Telefon). Der Spieler erhält für die Vertrags... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war ab 15.September 1988 beim Beklagten, einem Steuerberater, als Angestellte beschäftigt. Sie verrichtete ihre Tätigkeit vor allem im Sitzen. Ab 5.Februar 1990 blieb die Klägerin der Arbeit fern und legte eine ärztliche Bestätigung über ihre Arbeitsunfähigkeit vom 5.Februar bis 19.Februar 1990 vor. Der Klägerin wurden physiko-therapeutische Behandlungen verschrieben. Laut ärztlicher Bestätigung vom 28.Februar 1990 war während des Krankenstandes keine ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 4.September 1989 als kaufmännischer Angestellter bei der beklagten Partei in einem mit 6.März 1990 befristeten Arbeitsverhältnis gegen ein Entgelt von 45.000 S brutto monatlich beschäftigt. Er sollte eine Abteilung aufbauen, die Software für Großkunden zu erstellen hatte. Im Rahmen dieser Tätigkeit hatte der Kläger auch Kunden zu besuchen. Zur Kontrolle seiner Tätigkeit als Außendienstmitarbeiter und zur Gewährleistung seiner Erreichbarkeit h... mehr lesen...