Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat zutreffend das Vorliegen eines Vertrauensunwürdigkeit nach sich ziehenden strafbaren Versuches eines Straftatbestandes bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend das Vorliegen eines Vertrauensunwürdigkeit nach sich ziehenden strafbaren Versuches eines Straftatbest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist seit 1. 1. 1998 bei der klagenden Partei, die mehrere Wettbüros betreibt, beschäftigt. Im Feber 1998 teilte sie der klagenden Partei ihre Schwangerschaft mit und legte am 20. 2. 1998 eine ärztliche Bescheinigung darüber vor. Nachdem die Beklagte bis dahin in einer Filiale der klagenden Partei im 5. Wiener Gemeindebezirk tätig gewesen war, wechselte sie mit 2. 3. 1998 in eine Filiale im 20. Bezirk. Leiter dieser Filiale ist der Geschäftsf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung der Klägerin berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoferne aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung der Klägerin berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoferne aus, auf die Richtigkeit der eingehende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung der Klägerin berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoferne aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung der Klägerin berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoferne aus, auf die Richtigkeit der eingehende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung der Klägerin berechtigt war, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung der Klägerin berechtigt war, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, die Entlassung des Klägers sei mangels Beharrlichkeit seiner Weigerung "seine" Dienste zu leisten oder sich den durch den Gegenstand der Dienstleistung gerechtfertigten Anordnung des Arbeitgebers zu fügen, unberechtigt erfolgt, ist zutreffend (§ 510 Abs 3 ZPO). Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, die Entlassung des Klägers sei mangels Beharr... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte plante die Errichtung eines Sekundäraluminium-Schmelzwerkes in K*****. Der Kläger war ab Sommer 1990 bei der Beklagten beschäftigt. Ab 1. 11. 1990 war er Geschäftsführer und ab November 1993 Prokurist. Am 25. 4. 1997 wurde er entlassen. Mit der Behauptung, die Entlassung sei zu Unrecht erfolgt, weil er keinen Entlassungsgrund gesetzt habe, begehrt der Kläger nach mehrfacher Ausdehnung des Klagebegehrens zuletzt S 2,490.440,80 brutto zuzüglich S 15.3... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten vom 1. 9. 1996 bis 22. 9. 1997 als Verkaufsleiter für das Gebiet Salzburg-Nord beschäftigt. Er bezog während dieses Dienstverhältnisses einen monatliches Fixum von S 20.000,-- brutto, weiters erhielt er eine monatliche Anteilsprovision von S 8.670,-- brutto und eine Funktionszulage (12 x jährlich) von S 8.000,-- brutto. Zusätzlich stand dem Kläger ein Dienstfahrzeug zur Verfügung; der monatliche Sachbezugswert betrug S 3.882,-- brut... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Es geht hier nicht darum, ob der Inhalt des Films unzüchtig im Sinne des § 1 Abs 1 lit a Pornographiegesetz (= PornG) war oder die sittliche oder gesundheitliche Entwicklung jugendlicher Personen durch Reizung der Lüsternheit oder Irreleitung des Geschlechtstriebes gefährden konnte, weil weder gewinnsüchtige ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt auch rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt auch rechtlich rich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger besitzt die ghanesische Staatsbürgerschaft und einen ghanesischen Paß. Er kam im Jahre 1992 als Flüchtling nach Österreich, über seinen Asylantrag wurde abweislich entschieden. Am 20. 2. 1995 heiratete er eine Österreicherin; ein von dieser angestrengtes Ehenichtigkeitsverfahren war beim Bezirksgericht Wels anhängig. (Es wurde vom Obersten Gerichtshof erhoben, daß diese Klage zwischenzeitig zurückgezogen und die Ehe am 18. 2. 1998 einvernehmlich... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kläger war bei der Beklagten vom 5. 10. 1988 bis 13. 2. 1998 als Arbeiter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis hat der Kollektivvertrag für die eisen- und metallerzeugende und -verarbeitende Industrie Anwendung zu finden. Das Arbeitsverhältnis endete durch Entlassung. Im Jahr 1993 wirkte der Kläger als Darsteller eines pornographischen Films mit dem Titel "Grenzbereich zehn geschändet" mit, ohne hiefür ein ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die im Revisionsverfahren allein strittige Rechtsfrage, ob die aus dem Grunde des § 82 lit f GewO 1859, 2. Tatbestand, ausgesprochene Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die im Revisionsverfahren allein strittige Rechtsfrage, ob die aus dem Grunde des Paragraph 82, Li... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes des § 82 lit f GewO 1859 zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes des Paragraph 82, Litera f, GewO 1859 zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (Par... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 2. 1988 beim Beklagten als Elektroinstallateur beschäftigt. Sein Lohn betrug zuletzt S 20.466,- brutto monatlich. Mit der Behauptung, er sei mit einem ihm am 14. 10. 1996 zugekommenen Schreiben des Beklagten vom 11. 10. 1996 unberechtigt entlassen worden, begehrte der Kläger vom Beklagten S 158.182,43 brutto sA (aliquote Sonderzahlungen für die Zeit vom 1. 1. 1996 bis 14. 10. 1996 von S 16.593,- brutto, Abfertigung von S 78.802,20 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit liegt ebensowenig vor, wie die behauptete Aktenwidrigkeit (§ 510 Abs 3 ZPO). Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit liegt ebensowenig vor, wie die behauptete Aktenwidrigkeit (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen U... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 9. 8. 1993 als Anlagenbauer bei der Beklagten beschäftigt. Das Dienstverhältnis unterlag dem Kollektivvertrag für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe. Der Kläger, hinsichtlich dessen keine Gleitzeitvereinbarung bestand, begann üblicherweise um 7 Uhr früh mit der Arbeit. Es entsprach der betrieblichen Praxis, daß aufgrund der Notwendigkeit der Leistung von Überstunden bei bestimmten Arbeitsprojekten Zeitausgleich auch t... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 20. 6. 1989 bis zum 26. 2. 1993 beim Beklagten als Tischler beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Entlassung. Mit der Behauptung, er sei unberechtigt entlassen worden, begehrte der Kläger zunächst S 83.044,96 sA an Kündigungsentschädigung (S 11.112,-), Lohnrest für zwei Wochen (15. 2. 1993 bis 26. 2. 1993; S 10.162,-), Abfertigung (S 48.114,96), Urlaubsentschädigung (S 5.556,-) und Spesenersatz für einen Arbeitseinsatz auf ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 1. 7. 1993 bis 11. 12. 1996 als Lagerangestellter beschäftigt. Mit der Behauptung, er sei ungerechtfertigt entlassen worden, begehrte er von der Beklagten S 157.704,80 brutto abzüglich S 5.048,30 netto sA an Kündigungsentschädigung, restlichen aliquoten Sonderzahlungen, Urlaubsentschädigung und Abfertigung. Die Beklagte stellte das Klagebegehren bis auf einen Betrag von S 4.179,80 (Urlaubsentschädigung nur für 13 un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Verfahrensmängel liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Vom Berufungsgericht verneinte Verfahrensmängel, wie hier die Unterlassung der Einholung eines medizinischen Gutachtens, können entgegen einem teilweise gegenteiligen Schrifttum nach ständiger Rechtsprechung auch in Arbeits- und Sozialrechtssachen nicht mit Erfolg in der Revision neuerlich geltend gemacht werden (Rechberger ZPO Rz 3 zu § 503; Arb 11.217, 11.2... mehr lesen...
Norm: AuslBG §16 GewO 1859 §82 litb AuslBG § 16 gültig von 01.07.1994 bis 31.12.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 72/2013 AuslBG § 16 gültig von 01.01.1994 bis 30.06.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 475/1992
Rechtssatz:
Daß der Arbeitnehmer bei der Antragstellung auf Ausstellung sein... mehr lesen...
Norm: FrG 1992 §19GewO 1859 §82 litb
Rechtssatz:
Das Erlöschen oder der Widerruf der Aufenthaltsbewilligung hat für sich allein noch nicht die Unfähigkeit des Ausländers zur vereinbarten Arbeitsleistung zur Folge, sodaß der Entlassungsgrund der Unfähigkeit zu Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegt.
Entscheidungstexte 9 ObA 276/98y ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 25. 6. 1996 bis zu seiner am 11. 4. 1997 erfolgten Entlassung als Hilfskraft beschäftigt. Er ist türkischer Staatsangehöriger, befindet sich seit 19. 3. 1993 in Österreich und verfügt über einen Befreiungsschein, der vom 24. 6. 1993 bis zum 23. 6. 1998 Gültigkeit hatte. Der Kläger ist mit einer österreichischen Staatsbürgerin verheiratet. Aufgrund eines Hinweises der Ehegattin des Klägers wurde dieser am 4. 7. 1997 von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die rechtliche
Begründung: des Berufungsurteils, der Kläger habe zwar durch unrichtige Angaben über dringende, in Jugoslawien zu verrichtende Angelegenheiten einen Urlaubsvorgriff "erschlichen", aber dadurch den Entlassungsgrund nach § 82 lit f ersten Tatbestand Gewerbeordnung nicht erfüllt, weshalb die beklagte Partei auch nicht die Rechte aus einer Konkurrenzklausel geltend machen könne (§ 37 Abs 2 AngG),... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob das Verbreiten des unwahren Gerüchtes durch eine Arbeitnehmerin, zwischen dem Arbeitgeber und einer anderen Arbeitnehmerin bestünde ein Verhältnis, den Entlassungsgrund der erheblichen Ehrverletzung nach § 27 Z 6 AngG begründete, läßt sich nur an Hand der konkreten Umstände des Einzelfalles beantworten (RIS-Justiz RS0029630, RS0105955 ua). Die im konkreten Fall vorgenommene Würdigung des Sachverhaltes durch das ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behaupteten Aktenwidrigkeiten und Verfahrensmängel liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Unter diesen Rechtsmittelgründen versucht die beklagte Partei lediglich, die in dritter Instanz nicht mehr bekämpfbare Beweiswürdigung des Berufungsgerichtes in Frage zu stellen. Die behaupteten Aktenwidrigkeiten und Verfahrensmängel liegen nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Unter diesen Rechtsmittelgründen ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu I.: Zu römisch eins.: Rechtliche Beurteilung Nach Erhebung einer Revision durch den ihr beigegebenen Verfahrenshelfer brachte die Klägerin eine handschriftliche, offensichtlich als Ergänzung der Revision gedachte handschriftliche Eingabe ein, der auch Beilagen angeschlossen sind. Das im Rechtsmittelverfahren geltende Einmaligkeitsprinzip steht einer Berücksichtigung dieser späteren Eingabe jedenfalls entgegen, sodaß auch eine Verbe... mehr lesen...
Norm: CKW-Anlagen-V allg GewO 1973 §82 GewO 1973 §83 GewO 1973 § 82 gültig von 01.07.1993 bis 18.03.1994 wiederverlautbart durch BGBl. Nr. 194/1994 GewO 1973 § 82 gültig von 01.01.1989 bis 30.06.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 399/1988 GewO 1973 § 82 gültig von 01.02.1982 bis 31.12.1988 zuletzt... mehr lesen...