Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 13.4.1992 bis 6.12.1993 bei der Beklagten als Druckereihelfer beschäftigt. Am 6.12.1993 hatte der Kläger in der Druckerei Tagschicht von 14,30 Uhr bis 20,15 Uhr. Er war mit zwei weiteren Arbeitskollegen als Helfer dem verantwortlichen Drucker an einer bestimmten Druckmaschine zugeteilt. Der verantwortliche Drucker hatte als direkter Vorgesetzter des Klägers den Eindruck, daß dieser trotz des im Betrieb bestehenden strikten Alkoholverbote... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die
Begründung: der berufungsgerichtlichen Entscheidung, der Kläger habe am 24.4.1995 seine Pflichten als Fahrverkäufer (Gebäckausführer) und aus dem ihm zusätzlich erteilten Auftrag, seine Nachfolgerin einzuschulen, nicht beharrlich im Sinne des § 82 lit f GewO verletzt, ist zutreffend (§ 48 ASGG). Die
Begründung: der berufungsgerichtlichen Entscheidung, der Kläger habe am 24.4.1995 seine Pflichten als Fahr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage ob der Kläger wegen unbefugten Verlassens der Arbeit zu Recht entlassen wurde, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage ob der Kläger wegen unbefugten Verlassens der Arbeit zu Recht entlassen wurde, zutreffend verneint. Es reicht daher in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat sich sehr ausführlich mit der Mängel- und Beweisrüge der Beklagten auseinandergesetzt. Auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren kann ein Mangel des Verfahrens erster Instanz, dessen Vorliegen vom Berufungsgericht verneint wurde, in der Revision nicht mehr geltend gemacht werden (RZ 1989/16; Arb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat zutreffend begründet, daß die Entlassung des Klägers nach keinem der
Gründe: des § 82 lit f und g GewO berechtigt ist (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat zutreffend begründet, daß die Entlassung des Klägers nach keinem der
Gründe: des Paragraph 82, Litera f und g GewO berechtigt ist (Paragraph 48, ASGG). Den Revisionsausführungen ist entgegenzuhalten: Die analoge Anwendung de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, der Kläger habe beharrlich seine Pflichten im Sinne des § 82 lit f GewO vernachlässigt, weshalb er am 9.März 1994 berechtigt entlassen worden sei, ist zutreffend (§ 48 ASGG). Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, der Kläger habe beharrlich seine Pflichten im Sinne des Paragraph 82, Litera f, GewO vernachlässigt, weshalb er am 9.März 1994 berechtigt entlassen worden s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Da die beklagte Partei in ihrer Berufung die Ansprüche des Klägers auch der Höhe nach gerügt hat, war das Berufungsgericht berechtigt, auch darauf einzugehen. Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Da die beklagte Partei in ihrer Berufung di... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162c ZPO §273 AngG §32 GewO 1859 §82 litf ABGB § 1162c heute ABGB § 1162c gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ZPO § 273 heute ZPO § 273 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 15.10.1990 bis 28.7.1994 bei der beklagten Partei, einer KEG, die von Michaela K***** (in der Folge Beklagte) geführt wurde, als Schuster mit einem Bruttogehalt von zuletzt S 15.700,- monatlich beschäftigt. Am 28.7.1994 wurde er entlassen. Im Betrieb der Beklagten, die zwei Arbeiter beschäftigt, werden kurzfristig Reparaturarbeiten an Schuhen, die spätestens bis zum übernächsten Tag erledigt werden müssen, durchgeführt. Der Kläger kam ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.11.1987 bis 15.3.1993 bei der Beklagten, zuletzt in der Küchenabteilung, als Tischler beschäftigt. Ein schriftlicher Dienstvertrag war zwischen den Streitteilen nicht abgeschlossen worden. Das Dienstverhältnis endete durch Entlassung. Aufgabe des Klägers war es unter anderem, in Akkordarbeit Küchen liefer- und montagefertig herzustellen. Die Akkordentlohnung im Unternehmen der Beklagten erfolgte dergestalt, daß nach Lieferung und Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, daß ein rechtmäßiger Hinderungsgrund den Arbeitsantritt des Klägers am 30.8.1993 verhinderte. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, daß ein rechtmäßiger Hinderungsgrund den Arbeitsantritt des Klägers am 30.8.1993 verhinderte. Es reicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der ehemals Beklagten in der Zeit vom 1.2.1969 bis 31.5.1994 als Buchhalterin mit einem monatlichen Bruttolohn von S 20.917,-- beschäftigt. Das Dienstverhältnis wurde von der ehemals Beklagten mit Schreiben vom 28.1.1994 zum 31.5.1994 aufgekündigt; am 31.5.1994 wurde gegenüber der Klägerin die fristlose Entlassung ausgesprochen. Mit ihrer am 8.6.1994 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin zuletzt, die Beklagte zur ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger zu Recht entlassen wurde, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die eingehende
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger zu Recht entlassen wurde, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die eingehende
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 17.6.1985 bei der Beklagten in der Abteilung Forschung, Entwicklung und Qualitätswesen beschäftigt. Sie war zuletzt stellvertretende Abteilungsleiterin, verrichtete ihre Arbeit untadelig und wurde zuletzt von der Beklagten Ende 1989 für ihren außerordentlichen, weit über das normale Maß hinausgehenden Arbeitseinsatz unter Zuerkennung einer Prämie von S 5.000 belobigt. Im Jahr 1990 erkrankte die Klägerin und wies Symptome der multiplen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 1.12.1992 in der Tabaktrafik des Beklagten als Verkäuferin beschäftigt. Am 29.6.1993 wurde sie entlassen. Mit der Behauptung, die Entlassung sei unberechtigt und im übrigen verspätet erfolgt, begehrt sie S 64.166,25 brutto sA an Kündigungsentschädigung und Urlaubsabfindung. Der Beklagte beantragte, das Klagebegehren abzuweisen. Die Entlassung sei gerechtfertigt. Die Klägerin habe unter anderem erklärt, daß der Beklagte zahlreiche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat die entscheidende Frage, ob der Kläger im Sinne des § 27 Z 1 AngG berechtigt entlassen wurde, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die entscheidende Frage, ob der Kläger im Sinne des Paragraph 27, Ziffer eins, AngG berechtigt entlassen wurde, zutreffend be... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt restliche Entgelte sowie Reisekosten und die Ausstellung eines Dienstzeugnisses sowie unter der Behauptung, ungerechtfertigt entlassen worden zu sein, Kündigungsentschädigung von S 166.538,40 brutto und S 1.191,54 netto. Die Beklagten bestritten das Klagebegehren dem Grunde und der Höhe nach und beantragten die Abweisung desselben. Der Kläger habe jede Zusammenarbeit mit seinem Dienstvorgesetzten verweigert und die ihm erteilten dienstrechtlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwidern: Nach den für den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen der Vorinstanzen hat der Bekl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
1. Zum Revisionsrekurs: Da die
Begründung: , aus der Klage sei für die Adressatin klar erkennbar gewesen, daß tatsächlich nicht die im Rubrum als beklagte Partei bezeichnete Cafe B***** GmbH, sondern die Vera T***** Cafehaus GmbH in Anspruch genommen werden sollte, so daß durch die Richtigstellung der Bezeichnung der beklagten Partei kein unzulässiger Parteienwechsel erfolgte, zutrifft, genügt es, auf ihre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend begründet, daß die Beleidigung eines Arbeitskollegen durch den Kläger, der sich durch dessen PKW am Wegfahren vom Firmenparkplatz behindert fühlte, durch die am nächsten Tag gemachte Äußerung "Arschloch" eine grobe Ehrenbeleidigung im Sinne des § 82 lit g GewO darstellt, sodaß es genügt, auf die Richtigkeit der Berufungsentscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Wegen des sol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kollektivvertrag für die Bediensteten der beklagten Partei - mit Ausnahme der Arbeiter der Werkstätte, der Hotels, der ortsfesten Restaurationsbetriebe und der Dienstnehmer, auf die das Angestelltengesetz Anwendung findet - (im folgenden: KV) vom 20. Oktober 1966 bestimmt unter anderem folgendes: "§ 6 Auflösung des Dienstverhältnisses ........... (2) Nach Ablauf der Probezeit kann ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossenes Dienstverhältnis unter ... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 litf
Rechtssatz:
Konnte der Arbeitnehmer seinen Dienst deshalb nicht rechtzeitig nach den Weihnachtsferien antreten, weil ihm die österreichischen Behörden die Einreise mit seinem noch von der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien ausgestellten Reisepaß, der mit einem ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt gültigen Sichtvermerk der Bundespolizeidirektion Wels versehen war, verweigerten, nachdem sie ihn noch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Da im übrigen die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese zu verweisen (§ 48 ASGG). Da im übrigen die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese zu verweisen (Paragraph 48, ASGG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Strittig ist im Revisionsverfahren nur mehr, ob die Entlassung des Klägers gemäß § 82 f GewO berechtigt war und ihm daher die entlassungsabhängigen Ansprüche von (richtig) S 12.014,61 (das Berufungsgericht kommt aufgrund eines Rechenfehlers auf einen Betrag von S 12.040,69) nicht gebühren. Strittig ist im Revisionsverfahren nur mehr, ob die Entlassung des Klägers gemäß Paragraph 82, f GewO berechtigt war und ihm daher die entlassungsabhängigen Ansprüche v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung In der Übernahme der Feststellungen des Erstgerichts durch das Berufungsgericht kann begrifflich ebensowenig eine durch das Berufungsgericht begangene Aktenwidrigkeit liegen wie in daraus gezogenen Schlußfolgerungen des Berufungsgerichtes im Rahmen der rechtlichen Beurteilung. Soweit die Revisionswerberin unter teilweisem Neuvorbringen andere Feststellungen wünscht, bekämpft sie in unzulässiger Weise ledigl... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §82 litf Fall1
Rechtssatz:
Ist der Arbeitnehmer in einer geschützten Werkstätte beschäftigt, kann an sein Verhalten nicht der gleiche Maßstab angelegt werden wie bei sonstigen Arbeitnehmern; dies ist aber nur insoweit gerechtfertigt, als das konkrete Verhalten mit der bestehenden Behinderung in Zusammenhang steht. Hier: Der Arbeitnehmer war gehörlos, konnte jedoch von den Lippen ablesen. Er verließ den Arbeitsplatz vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese Ausführungen zu verweisen (Paragraph 48, ASGG). Fest steht, daß der Kläger am 7.7.1993 vorerst den Meister fragte, ob er um 15 Uhr (Arbeitsschluß war um 16 Uhr 15) den Arbeitsplatz verlassen könne, und dann, obwo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese zuverweisen (§ 48 ASGG). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese zuverweisen (Paragraph 48, ASGG). Den Revisionsausführungen ist im übrigen zu erwidern: Aus dem Umstand, daß sich die beklagte Partei auf den Entlassungsgrund des § 82 lit g GewO 1859 nicht berufen, s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat zutreffend begründet, weshalb das Verhalten des Klägers am 27.10.1992 (vereinbarungswidriges früheres Verlassen des Hotels) den Entlassungsgrund nach § 27 Z 4 AngG erster Tatbestand nicht erfüllt, sodaß es genügt, auf die zutreffenden
Entscheidungsgründe: zu verweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat zutreffend begründet, weshalb das Verhalten des Klägers am 27.10.1992 (vereinb... mehr lesen...