Am 24. März 1993 (bei der Erstbehörde eingelangt am 29. März 1993) richtete die mitbeteiligte Partei an die Bezirkshauptmannschaft Hartberg folgendes Schreiben: "Ich bin im Besitze einer Gewerbeberechtigung für die Ausübung des Getreidemüllergewerbes gem. Par. 94 Z 20 GewO 1973 mit dem Standort 8230 H, B-Gasse 24. Verl.Daten: Gewerbeschein der BH Hartberg vom 3.1.1989, GZ: 4 Po 180-1988, Reg.Zl.: P 2/1989 hw. Gem. Par. 74 GewO 1973 ersuche ich um gewerbebehördliche Genehmigu... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 9. Mai 1994 wurden der Beschwerdeführerin "als Konsensinhaberin für den Betrieb der Tankstelle in V auf Parz. Nr. 811/2 der KG. V nachstehende zusätzliche Auflagen vorgeschrieben: "1. Der regelmäßige Betrieb der Servicebox durch lärmintensive Geräte bzw. Arbeiten (z.B. Schlagschrauber, Hochdruckreinigungsgerät, etc.) ist an Samstagen ab 13.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht zulässig. Ausgenommen hievon sind ausnah... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 7. Juni 1995 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Tischlerei K, D, dafür verantwortlich zu sein, daß die im Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 29. September 1993 vorgeschriebenen Betriebszeiten insofern nicht eingehalten worden seien, als am 27. August 1994 bereits um 6.02 Uhr Schreinerarbeiten am angeführten Standort durchgeführt worden seien. Im gegenständlich... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §356 Abs3;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §75 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §81 Abs1;
Rechtssatz: In den in der GewO 1994 festgelegten Nachbarrechten können Nachbarn iSd § 75 Abs 2 GewO 1994 durch einen nach § 74 oder nach § 81 iVm § 77 GewO 1994 ergehenden Genehmigungsbescheid nur im Rahmen ihrer nach § 356 Abs 3 GewO 1994 rechtzeitig erhobenen Einwendungen, mit denen ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §122;GewO 1994 §366 Abs1 Z3;GewO 1994 §368 Z14;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §81 Abs1;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall findet sich die Regelung der zulässigen Betriebszeiten nicht in einer im Genehmigungsbescheid vorgeschriebenen Auflage, sondern in der in den
Spruch: dieses Bescheides aufgenommenen Betriebsbeschreibung. Dadurch, daß diese Betriebszeite... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §39 Abs2;AVG §56;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §79;GewO 1994 §81 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1995/01/24 94/04/0244 1 Stammrechtssatz § 79 GewO 1994 enthält die darin näher umschriebene gesetzliche Ermächtigung der Behörde für den Fall, daß das Verfahren zur Genehmigung einer Betriebsanlage abgeschlosse... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §39 Abs2;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §79 Abs2;GewO 1994 §81 Abs1;
Rechtssatz: Zur Beurteilung der Frage, ob und allenfalls welche Auflage in einem Verfahren gemäß § 79 GewO 1994 vorzuschreiben sind, bedarf es neben der Feststellung der von der Betriebsanlage ausgehenden Immissionen auch der Prüfung und Feststellung, welchen Schutz die zugezogenen Nac... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §52;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §81 Abs1;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Ist der geforderte sachliche und örtliche Zusammenhang zwischen der bestehenden genehmigten Betriebsanlage (hier: Mehllagerraum und Laderaum bzw Getreidespeicher) und der beabsichtigten Änderung (hier: Errichtung eines Produ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §13 Abs1;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §81 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Erteilung einer Genehmigung nach § 81 GewO 1994 handelt es sich so wie auch bei einer Genehmigung nach § 77 GewO 1994 um einen antragsbedürftigen Verwaltungsakt. Die Behörde ist in einem solchen Verfahren an den Inhalt des Antrages gebunden. Es steht ihr nicht frei,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §42 Abs1;AVG §8;GewO 1994 §356 Abs3;GewO 1994 §74 Abs2 Z2;GewO 1994 §81 Abs1;
Rechtssatz: Mangelt den von den Nachbarn vorgebrachten, eine Lärmbelästigung iSd § 74 Abs 2 Z 2 GewO 1994 darstellenden manipulativen Tätigkeiten (hier: Zufahren und Abfahren von LKW, Schließen der hydraulischen Ladebordwand eines LKW sowie der Schiebetüren von Klein-LKW) ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §81 Abs1;
Rechtssatz: Um dem Bestimmtheitserfordernis des § 59 AVG zu entsprechen, muß der
Spruch: eines gewerblichen Betriebsanlagengenehmigungsbescheides so gefaßt sein, daß kein Zweifel darüber aufkommen kann, ob es sich bei der erteilten Genehmigung um die erstmalige Genehmigung ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §81 Abs1;
Rechtssatz: Die Genehmigung der Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage setzt begrifflich das Bestehen einer bereits genehmigten Betriebsanlage voraus. Der Begriffsinhalt (Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage) schließt die Subsumtion eines gegebenen Sachverhaltes unter die Bestimmung des § 81 GewO 1994 dann aus, we... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. Mai 1995 verfügte die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung gemäß § 360 Abs. 1 und § 333 GewO 1994 hinsichtlich der Gastgewerbebetriebsanlage (Gasthaus) der Beschwerdeführerin an einem näher bezeichneten Standort folgende Zwangsmaßnahme: "Die nichtgenehmigten Verabreichungsplätze im Hof sind sofort außer Betrieb zu nehmen und zu entfernen." In sachverhaltsmäßiger Hinsicht ging die Bezirkshauptmannschaft davon aus, der Beschwerdeführerin sei die gewerbebehördl... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §189 Abs1;GewO 1994 §142;GewO 1994 §81 Abs1;
Rechtssatz: Enthält sowohl der Einreichplan als auch die Betriebsbeschreibung des Genehmigungsbescheides zur Errichtung und zum Betrieb der Gastgewerbebetriebsanlage genaue Angaben in Bezug auf die Lage und die Zahl von Verabreichungsplätzen so kann dem ursprünglichen Vermerk "Heuriger im Hof" auf dem Einreichplan nicht die Be... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §142;GewO 1994 §148 Abs1;GewO 1994 §148 Abs2;GewO 1994 §81 Abs1;
Rechtssatz: § 148 Abs 1 GewO 1994 und § 148 Abs 2 GewO 1994 betrifft lediglich die tägliche Betriebszeit in Gastgärten, bietet aber keine Rechtsgrundlage für den Betrieb eines genehmigungspflichtigen, aber nicht genehmigten Gastgartens. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird zunächst auf das hg. Erkenntnis vom 6. November 1995, Zl. 95/04/0122, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Salzburg vom 20. April 1995 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, weil er gegen den Beschwerdeführer lediglich den Vorwurf der Tatbegehung "seit 20.3.1986" erhoben und solcherart dem Erfordernis gemäß § 44a Z. 1 VStG, Anfang und Ende des Tatzeitraumes in einer ka... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 2. November 1994 wurde der Beschwerdeführerin gemäß den §§ 74, 77 und 353 ff GewO 1994 sowie § 27 Arbeitnehmerschutzgesetz die gewerbebehördliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Tankstelle samt Wasch- bzw. Pflegeplätzen beim geplanten Baumarkt in L. nach Maßgabe des festgestellten Sachverhaltes sowie der vorgelegten Plan- und Beschreibungsunterlagen, unter Vorschreibung von Auflagen, u.a. jener, daß der Tankautomat... mehr lesen...
Der (erstbehördliche) Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung vom 5. Juli 1995 hat in seinem Kopf: und
Spruch: folgenden Wortlaut: "An die E GesmbH. z. Hd. des Rechtsvertreters Dr. P L E GesmbH., O; bescheidmäßige Verfügung nach § 360 Abs. 1 GewO 1994 B e s c h e i d Von der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung ergeht als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung in erster Instanz folgender S p r u c h : Sie, Frau C, haben, auf Grund Ihrer Funktio... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung60/02 Arbeitnehmerschutz82/04 Apotheken Arzneimittel92 Luftverkehr93 Eisenbahn
Norm: BFV §116 Abs1;GewO 1994 §81 Abs1;GewO 1994 §82 Abs1;GewO 1994 §82 Abs3;
Rechtssatz: Der Schutzzweck des § 116 Abs 1 der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten - VbF, (= BFV) liegt nicht nur im Schutz der Tankstellenkunden. Abweichungen von § 116 Abs 1 der Verord... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §366 Abs1 Z4;GewO 1973 §81 Abs1;
Rechtssatz: Bei Anwendung des § 366 Abs 1 Z 4 iVm § 81 GewO 1973 hat die Behörde nicht die Genehmigungsfähigkeit der Änderung der Betriebsanlage zu prüfen. Gegenstand des Verfahrens ist vielmehr die Änderung der Betriebsanlage im Verhältnis zu der im § 81 GewO 1973 normierten Genehmigungspflicht. European Case Law ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z3;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §81 Abs1;
Rechtssatz: Inhalt der durch den Genehmigungsbescheid erteilten Berechtigung ist lediglich jener Betriebsablauf, der der dem Genehmigungsbescheid zugrunde liegenden Betriebsbeschreibung bzw Projektsbeschreibung entspricht (hier: Einsatz eines Hubstaplers auch zum Transport des Ladegutes auf Teilen der Betriebsanlage, di... mehr lesen...
Das Magistratische Bezirksamt für den 12. Bezirk in Wien nahm mit Bescheid vom 9. Mai 1995 die Anzeige der Beschwerdeführerin betreffend Änderungen an der Pyrolyseanlage gemäß § 345 Abs. 8 Z. 8 GewO 1994 zur Kenntnis, ließ gemäß § 78 Abs. 2 GewO 1994 Abweichungen von rechtskräftig vorgeschriebenen Auflagen zu und schrieb gemäß § 79 Abs. 2 GewO 1994 und gemäß § 4 Abs. 14 LRG-K zusätzliche Auflagen vor. Auf Grund der dagegen von den mitbeteiligten Parteien erhobenen Berufung hob der... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §345 Abs9;GewO 1994 §81 Abs1;GewO 1994 §81 Abs2 Z5;GewO 1994 §81 Abs3;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Feststellung gemäß § 345 Abs 9 GewO 1994 in Abänderung der erstinstanzlichen Zurkenntnisnahme der Änderung einer Anlage - Eine Verpflichtung zur Einleitung eines Verfahrens gemäß § 81 Abs 1 GewO 1994 wird nicht erst durch den ang... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §345 Abs8 Z8;GewO 1994 §345 Abs9;GewO 1994 §366;GewO 1994 §81 Abs1;GewO 1994 §81 Abs2 Z5;GewO 1994 §81 Abs3;
Rechtssatz: Aus § 345 Abs 9 GewO 1994, insbesondere aus dem darin enthaltenen Hinweis auf § 366 ff GewO 1994, ergibt sich, daß eine Anzeige gemäß § 81 Abs 3 GewO 1994 das Recht zum Betrieb der solcherart geänderten Betriebsanlage lediglich dann einräumt, wenn die ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates Salzburg vom 17. Februar 1976 wurde einem Rechtsvorgänger der mitbeteiligten Partei die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer gewerblichen Betriebsanlage und zwar einer Imbißstube erteilt und ausgesprochen, daß "die Betriebszeit der Imbißstube nur bis täglich 19.00 Uhr genehmigt wird". Mit Bescheid des Magistrates Salzburg vom 1. Juni 1976 wurde in "Stattgebung des eingereichten Ansuchens" diesem Rechtsvorgänger der mitbeteiligten Partei "gemäß ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §152;GewO 1994 §81 Abs1;
Rechtssatz: Eine in einem früheren Genehmigungsbescheid festgesetzte Betriebszeit einer Gastgewerbebetriebsanlage kann nur dann im Rahmen eines Verfahrens nach § 81 GewO 1994 erfolgreich abgeändert werden, wenn damit ua eine Änderung des Umfanges und der Betriebsweise der Anlage mit einem diesbezüglichen Antrag angestrebt wird, durch die eine Änd... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §81 Abs1;
Rechtssatz: § 81 GewO 1994 ermächtigt nicht, die erteilte Genehmigung abzuändern oder zu beheben und insofern die bestehende bescheidmäßige Regelung einer Reform zu unterziehen, sondern lediglich die bisher bescheidmäßig nicht geregelte Sache - nämlich die nach § 81 GewO 1994 genehmigungspflichtige "Änderung" - einer solchen Regelung (erstmals) zu unterziehen ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 17. August 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt wie folgt: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit Verantwortlicher gemäß § 9 Abs. 1 VStG für die Tatzeitpunkte 16.1.1992 und 23.1.1992 sowie für den Tatzeitpunkt 28.4.1992 als verantwortlicher gewerberechtlicher Geschäftsführer der B-GmbH in W zu vertreten, daß in die dort mit ha. Bescheid Ge-227/27-1980 vom 29.1.1980 genehmigte Betriebsanla... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §366 Abs1 Z4;GewO 1973 §81 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/30 91/04/0220 1 Stammrechtssatz Ein Schuldspruch nach § 366 Abs 1 Z 4 GewO 1973 muß das Tatverhalten hinsichtlich der alternativen Straftatbestände "ändern" und "nach Änderung betreiben" widerspruchsfrei darstellen. ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §366 Abs1 Z4 idF 1988/399;GewO 1973 §81 Abs1 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/20 93/04/0087 4 Stammrechtssatz Wie sich aus dem Wortlaut des § 366 Abs 1 Z 4 GewO 1973 - "ÄNDERT" oder nach der Änderung "BETREIBT" - ergibt, enthält diese Gesetzesstelle zwei - alternative - Straftatbestände (Hinweis E 30.3.1993, 91/04/0220). ... mehr lesen...