RS Vwgh 1996/4/23 96/04/0053

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Veröffentlicht am 23.04.1996
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §366 Abs1 Z4;
GewO 1973 §81 Abs1;

Rechtssatz

Bei Anwendung des § 366 Abs 1 Z 4 iVm § 81 GewO 1973 hat die Behörde nicht die Genehmigungsfähigkeit der Änderung der Betriebsanlage zu prüfen. Gegenstand des Verfahrens ist vielmehr die Änderung der Betriebsanlage im Verhältnis zu der im § 81 GewO 1973 normierten Genehmigungspflicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996040053.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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