Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung TirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol50/01 Gewerbeordnung
Norm: BauO Tir 1989 §30 Abs4;BauRallg;FlVfLG Tir 1978;GewO 1994;
Rechtssatz: Ein Nachbar ist nicht legitmiert, im Bauverfahren nach der Tir BauO 1989 allenfalls mangelnde Berechtigungen des Bauwerbers im ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid traf die Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Kärnten (Handelskammer Kärnten) durch ihren Präsidenten auf Grund der gemäß § 53a HKG erfolgten Delegierung durch den Vorstand der Handelskammer folgende Entscheidung: "Spruch: Gemäß § 42 Abs. 4 Handelskammergesetz wird festgestellt, daß die Firma J.-Ges.m.b.H., E-Straße, K, hinsichtlich ihrer Gewerbeberechtigung lautend auf "Schlosser" der Fachvertretung der Maschinen- und St... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: GewO 1973 §7;HKG 1946 §34 Abs1;HKG 1946 §35;
Rechtssatz: Die Zugehörigkeit zur Sektion Gewerbe nach § 35 HKG ist nur dann gegeben, wenn nicht nach § 36 bis § 40 HKG die Zugehörigkeit zu einer der anderen im § 34 Abs 1 HKG genannten Sektionen vorliegt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:199209... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56 impl;GewO 1973 §347 Abs1;GewO 1973 §7;
Rechtssatz: Tatbestandsmäßig für die Untersagung der Ausübung eines in der Form eines Industriebetriebes angemeldeten Gewerbes nach § 347 Abs 1 GewO 1973 ist die Offenkundigkeit, dass eine Ausübung des Gewerbes in dieser Form gar nicht beabsichtigt oder vorläufig überhaupt nicht möglich ist, wobei für eine de... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §347 Abs1;GewO 1973 §7;
Rechtssatz: Bloße Zweifel an der Ausübung des angemeldeten Gewerbes in der Form eines Industriebetriebes sind im Anwendungsbereich des § 347 Abs 1 GewO 1973 nicht als ausreichend anzusehen (erg. "offenkundigkeit") (hier: Oberflächenbearbeitung in Form eines Industriebetriebes). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §347 Abs1;GewO 1973 §7;
Rechtssatz: Ausführungen zur Verletzung von Verfahrensvorschriften (Begründungsmängel und Feststellungsmängel) durch einen Bescheid, mit dem die Ausübung des Gewerbes "Pflasterer in Form eines Industriebetriebes" untersagt wurde, weil die Verlegemaschinen auch bei handwerksmäßig geführten Betrieben üblich sei. European Case... mehr lesen...